Gewässerräume ausserhalb Bauzone
Genehmigung Teilrevision Ortsplanung Gewässerräume ausserhalb Bauzone
Im Sinn von § 21 Absatz 1 lit. a des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern wird bekannt gegeben, dass der Regierungsrat des Kantons Luzern mit Entscheid vom 2. Februar 2024, Protokoll Nr. 123, die an der Gemeindeversammlung vom 10. Mai 2023 beschlossene Teilrevision Ortsplanung Gewässerräume ausserhalb Bauzone bestehend aus Teilzonenplan Gewässerraum, Teilzonenplan Gewässerraum, Ausschnitt Änziwigger und Ergänzung Bau- und Zonenreglement mit Anordnungen genehmigt hat.
Ausgangslage
Die Gewässerräume ausserhalb Bauzone werden in einem separaten Verfahren behandelt. Im Sommer 2021 wurden die Gewässer zusammen mit Mitgliedern der Ortsplanungskommission und dem Landwirtschaftsbeauftragten Joel Wapf abgelaufen und fotografisch aufgenommen. Anschliessend wurden diese von unserem Ortsplaner Kost + Partner AG entsprechend weiterverarbeitet. Der Kanton Luzern hat inzwischen seine Stellungnahme dazu abgegeben. Im November/Dezember 2022 wurde eine öffentliche Mitwirkung zur Gewässerraumfestlegung ausserhalb Bauzone durchgeführt. Dazu fand am Mittwoch, 16. November 2022 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Aufgrund von Eingaben und Fragen wurden nach der öffentlichen Mitwirkung einige wenige Änderungen an der Gewässerraumfestlegung vorgenommen. Die öffentliche Auflage hat vom 6. Februar bis 8. März 2023 stattgefunden.
Der Gemeinderat dankt der Ortsplanungskommission, dem Landwirtschaftsbeauftragten Joel Wapf und der Ortsplanerin Anna Reiter, Kost + Partner für die grosse Arbeit.
Unterlagen
Abstimmungsergebnisse Gemeindeversammlung 10.05.2023
Botschaft Gemeindeversammlung 10.05.2023
Anpassung Bau- und Zonenreglement
Teilzonenplan Gewässer Ausschnitt Enziwigger
Übersichtskarte Anpassung Gewässerräume
Vorprüfungsbericht BUWD 20.06.2022