Was Sie wissen sollten

Anmeldung

Neuzuzüger haben sich unter Abgabe der Ausweisschriften (Heimatschein und Familienbüchlein; ausländische Staatsangehörige: Pass und Ausländerausweis) innert 10 Tagen bei der Einwohnerkontrolle (Gemeindeverwaltung) anzumelden.

Umzug innerhalb Gemeinde

Ein Wohnungwechsel innerhalb der Gemeinde ist der Einwohnerkontrolle innert 10 Tagen mitzuteilen.

Wegzug aus der Gemeinde

Gegen Rückgabe des Schriftenempfangsscheines können die hinterlegten Ausweispapiere abgeholt werden.

eUmzug

Zu-, Weg- und Umzüge direkt online melden: www.eumzug.swiss

Identitätskarten/Pass

Die Einführung von biometrischen Pässen wurde mit der eidgenössischen Abstimmung vom 17. Mai 2009 angenommen. Der Kanton Luzern stellt ab dem 1. März 2010 biometrische Pässe (Pass 10) und Identitätskarten (ohne Biometrie) aus. Die Bestellung der neuen Pässe und Identitätskarten wird direkt über das kantonale Passbüro vorgenommen, nicht mehr über Ihre Wohngemeinde. Sie werden die Bestellung online (www.passbuero.lu.ch) oder per Telefon (041 228 59 90) vornehmen können. Sobald die Personendaten überprüft sind, erhalten Sie einen Termin. Sie müssen persönlich beim Passbüro erscheinen. Ein Foto und Fingerabdrücke werden dann erfasst. Sobald die Daten aufgenommen wurden und der Ausweis bezahlt ist, wird Ihr Ausweis ausgefertigt und per Post zu Ihnen nach Hause geschickt. Das kantonale Passbüro befindet sich am Hallwilerweg 5 (beim Pilatusplatz) in Luzern.

Merkblatt Pass und Identitätskarte

Geburt

Wird ein Kind zu Hause geboren, dann meldet der Vater oder eine andere berechtigte Person die Geburt innerhalb von drei Tagen persönlich auf dem regionalen Zivilstandsamt Willisau, Telefon 041 972 71 91. Die Geburtsanzeige der Hebamme oder des Arztes ist abzugeben. Erfolgt die Geburt in einem Spital oder in einer Klinik, ist das Familienbüchlein der Spitalverwaltung abzugeben. Diese wird dann die Unterlagen mit der Geburtsanzeige direkt an das regionale Zivilstandsamt weiterleiten.

Eheschliessung

Die Brautleute stellen auf dem regionalen Zivilstandsamt Willisau, Telefon 041 972 71 91, persönlich das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung und nehmen Personenstandsausweis oder Familienschein und Wohnsitzbestätigung mit. Nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens wird der Trauungstermin vereinbart. Über die Formalitäten erteilt das regionale Zivilstandsamt weitere Auskünfte. Sofern ein Partner ausländischer Staatsangehöriger ist, ist rechtzeitig mit dem Zivilstandsamt Kontakt aufzunehmen, um sich über das Verfahren und die erforderlichen Unterlagen zu erkundigen.

Todesfall

Stirbt eine Person zu Hause, so sind die Angehörigen verpflichtet, innerhalb von zwei Tagen den Todesfall bei der Gemeindeverwaltung Hergiswil zu melden. Ist der Tod in einem Spital oder in einem Heim eingetreten, dann meldet die entsprechende Institution den Todesfall beim zuständigen regionalen Zivilstandsamt; auch wird dort der Entscheid bezüglich der Bestattungsart bekannt gegeben. Für die Angehörigen ist es nicht zwingend, beim regionalen Zivilstandsamt vorzusprechen. Sie können sich direkt an die Gemeindeverwaltung wenden, um die Einzelheiten der Bestattung zu regeln.

Notfallstandort Bevölkerungsschutz Eingang Steinacherhalle

Im Fall von Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen ist es entscheidend, die Bevölkerung rechtzeitig und umfassend über die Lage zu informieren und sie nach Bedarf zu unterstützen. Damit die Bevölkerung in solchen Fällen Schutz und Hilfe findet, haben alle Luzerner Gemeinden Notfalltreffpunkte eingerichtet. Der Gemeinderat hat für Hergiswil b. W. den Eingang der Steinacherhalle als Standort bestimmt. Die entsprechende Tafel ist neben dem Eingang der Steinacherhalle angebracht.

Flyer Notfalltreffpunkt