Gemeinderatsnachrichten 15.05.2022

Ortsplanung

Die Gesamtrevision der Ortsplanung wurde mit der Erarbeitung des Siedlungsleitbilds gestartet. An der Informationsveranstaltung vom 24. September 2018 im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung wurden die Entwürfe der neuen Planungsinstrumente erstmals der Bevölkerung vorgestellt. Anschliessend folgten viele Gespräche und Abklärungen. Auch die ganze kantonale Vorprüfung und die am Schluss noch ermöglichte Ein- und Auszonung von Gewerbeland in der Luegetalmatte und eine Kompensation von Bauland vom Gebiet Bachhalde/Schachenmatt in das Gebiet Schniderbure benötigten viel Zeit.

Eine Eingabe während öffentlicher Auflage 4. April bis 4. Mai 2022

Die Gesamtrevision der Ortsplanung wurde vom 4. April bis 4. Mai 2022 auf der Gemeindeverwaltung und im Internet öffentlich aufgelegt. An alle Haushaltungen wurde ein Flyer zugestellt. Zudem wurde im Hergiswiler Läbe ausführlich darüber orientiert. Ebenfalls fanden während der Auflagefrist der Ortsplanung Sprechstunden statt. Während der Auflagefrist ist eine Eingabe eingereicht worden. Zusammen mit dem Ortsplaner Romeo Venetz, Kost + Partner AG, werden nun die weiteren Schritte in die Wege geleitet. Ziel ist, dass im Herbst die Gemeindeversammlung über die Gesamtrevision befindet und diese anschliessend vom Regierungsrat genehmigt werden kann.

Gewässerräume ausserhalb der Bauzone

Parallel dazu werden aktuell die Gewässerräume ausserhalb der Bauzone in einem separatem Verfahren behandelt. Diese wurden soweit vorbereitet, dass aktuell der Kanton seine Stellungnahme abgeben kann. Im letzten Sommer wurden die Gewässer zusammen mit Mitgliedern der Ortsplanungskommission und dem Landwirtschaftsbeauftragten Joel Wapf abgelaufen und fotografisch aufgenommen.

Die Gesamtrevision der Ortsplanung ist rechtlich und technisch sehr komplex und herausfordernd. Der Gemeinderat dankt der Ortsplanungskommission und dem Ortsplaner Romeo Venetz für die riesige Arbeit der letzten Jahre.

Neue 3D-Luftbilder

Die Gemeinde in allen drei Dimensionen erkunden. Das 3D-Landschaftsmodell enthält detaillierte Gebäudemodelle, projektierte Gebäude, verschiedene Grundkarten und Weiteres.

Der Raumdatenpool Kanton Luzern betreibt eine kostengünstige und effiziente Plattform für die Koordination, den Austausch und die Zugänglichkeit raumbezogener Daten auf dem Gebiet des Kantons Luzern. Für die Gemeinde Hergiswil b. W. sind die Raumdaten zusammengefasst abrufbar unter https://www.geo.lu.ch/gemeinde/hergiswil oder hier

Mörisegg

Sanierung Speicher

Letzten Sommer war geplant, bei der Gemeindeliegenschaft Mörisegg die Sanierung des Speichers aus dem Jahr 1728 durchzuführen, da das Dach sowie einige Balken, Schwellen, Läden wie auch die Schalung morsch sind. Der Kornspeicher ist in seinem ursprünglichen Zustand aus dem 18. Jahrhundert und mit der charakteristischen und reichen Fassadendetaillierung erhalten geblieben. Er ist ein Zeugnis des traditionellen Zimmermannhandwerks sowie der bäuerlichen Produktionsweise. Die Denkmalpflege hat für die Sanierung einen Beitrag gesprochen. Nachdem letzten Sommer ein starkes Unwetter über das Gebiet Wolhusen herzog, hatten sowohl der Holzbauer also auch der Dachdecker keine Kapazität, sodass die Sanierung auf diesen Herbst verschoben werden musste.

Kornspeicher aus dem Jahr 1728

Scheune und neuer Jungviehstall

Die Scheune Mörisegg ist eine grosse stattliche Scheune. Nach einem Brand wurde sie 1962 neu gebaut. Die Bausubstanz der Scheune ist gut, die Einrichtung ist etwas in die Jahre gekommen. Die Tiere sind angebunden, was insbesondere beim Jungvieh nicht mehr zeitgemäss ist. Der Pächter Leo Zwyer ist ein leidenschaftlicher und erfolgreicher Züchter. Die Liegeflächen für die Kühe sind kurz und eng. Die Pächterfamilie möchte in der Scheune den Anbindestall weiterhin beibehalten. Nach den heutigen Vorschriften besteht zudem zu wenig Güllenraum. Auch muss in absehbarer Zeit die Entmistung ersetzt werden. Der Pächter gelangte an die Betriebskommission Mörisegg, mehr Güllenraum und einen Jungviehlaufstall bauen zu wollen. Den Anbindestall möchten sie sanieren. Damit die Pächter bei einem Eigenbau die Finanzierung regeln könnten, sollte ihm die Einwohnergemeinde als Eigentümerin ein Baurecht, welches 20 oder 30 Jahre dauert, über die ganze Liegenschaft geben.

Gemeinderat, Controllingkommission und die Betriebskommission wollen die Gemeindeliegenschaft Mörisegg nach den grossen Investitionen der letzten Jahre nicht in ein Baurecht abgeben. Es gibt zu viele Unsicherheiten. Zudem würde die Gemeinde bei einem Baurecht die nächsten 20 oder 30 Jahre nicht mehr steuern können, was mit dem Gemeindebetrieb Mörisegg passiert. Mit einem neutralen Bauplaner wurde die Planung über die ganze Scheune so aufgenommen, dass man sich für einen allfälligen zukünftigen Laufstall nichts verbaut. In einem ersten Schritt könnte der Güllenraum, der Jungviehlaufstall und die Sanierung des Stalls realisiert werden. Bei Bedarf könnte in einer weiteren Etappe der Stall zu einem Laufstall umgebaut werden. Da das Tierwohl Sache des Pächters ist, ist die Einrichtung des Jungviehlaufstalls wie auch des Kuhstalls die Angelegenheit des Pächters und muss von diesem finanziert werden. Die Gemeinde wird für die Hülle und die Schwemmkanäle aufkommen. Geplant ist, in den nächsten Wochen ein entsprechendes Baugesuch einzureichen.

Scheune aus dem Jahr 1962

Fussgängerstreifen Hinterdorf

Ablehnung 2016

Im Jahr 2016 hat die kantonalen Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) das Begehren um einen Fussgängerstreifen Hinterdorf im Bereich Abzweigung Kreuzstiegen abgelehnt. Die Fussgängerfrequenzen und das Verkehrsaufkommen im Bereich Kreuzstiegen beurteilte das vif als gering. Auf Grund dieser sehr tiefen Verkehrsbelastung ergeben sich genügend grosse Zeitfenster ohne Verkehr, die ein sicheres Queren der Strasse ermöglichen. Der Gemeinderat hat dies seinerzeit mit Bedauern zur Kenntnis genommen.

Erneute Beurteilung 2022 gefordert

Inzwischen hat sich die Ausgangslage geändert. Neben dem höheren Verkehrsaufkommen werden die Schüler der 5./6. Klasse seit Schuljahr 2021/2022 im Schulhaus Sagenmatt Hübeli unterrichtet und mit dem Postauto transportiert. Viele Schülerinnen und Schüler müssen somit im Bereich der Kreuzstiegenstrasse bzw. nordwestlich davon die Dorfstrasse überqueren, um zur Haltestelle Vordere Säge zu gelangen. Viele Wanderer sowie ältere und betagte Personen, welche vom St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter, Richtung Schachenmatt spazieren, überqueren weiterhin die Strasse an dieser Stelle. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass durch einen Fussgängerstreifen der Vortritt der Fussgänger in diesem Abschnitt besser geregelt wird. An der letzten Sitzung mit der Controllingkommission wurde diese Problematik und die Sicherheitsbedenken der Bevölkerung seitens der Controllingkommission ebenfalls eingebracht und unterstrichen. Aus diesem Grund wurde kürzlich nochmals eine Neubeurteilung bei der kantonalen Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) eingereicht. Es fand zudem mit einem Vertreter der zuständigen kantonalen Stellen vif vor Ort eine Besichtigung statt, damit der Standpunkt der Gemeinde aufgezeigt werden konnte. Betreffend genauem Standort des Fussgängerstreifens ist man offen und hofft, dass das Anliegen seitens des Kantons positiv gewürdigt wird.

Neuer Schulbusfahrer

Der Gemeinderat hat als neuen Schulbusfahrer Gregor Kunz, Sagiacher 9, angestellt. Der 53-jährige gelernte Maurer und aktueller Bauleiter mit diversen Weiterbildungen wird die Stelle auf den 1. Oktober 2022 antreten. Aktuell absolviert er die notwendigen Fahrkurse. Der Gemeinderat gratuliert dem Gewählten recht herzlich und wünscht ihm bereits jetzt einen guten Start in der neuen Aufgabe.

Umbau St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter

Sozialvorsteherin Monika Kurmann zeigte an der letzten Gemeindeversammlung den Stand des Umbaus St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter. An der Urnenabstimmung vom 28. November 2021 hat die Stimmbevölkerung einem Sonderkredit für den Umbau und für eine Erneuerung der Telefon- und Rufanlage in der Höhe von Fr. 1’850’000.00 zugestimmt. Der Umbau schreitet zügig voran Es wird immer innerhalb von vier Wochen eine Seite eines Stockwerks umgebaut. Anschliessend hat der Hausdienst eine Woche Zeit, die Zimmer zu reinigen und die Bewohnerinnen und Bewohner zu zügeln. Der Umbau wird voraussichtlich diesen Herbst abgeschlossen sein. Stand heute können die Kosten gemäss Sonderkredit eingehalten werden. Für die Bewohnerinnen und Bewohner, wie auch die Mitarbeitenden des St. Johann entsteht vor allem während des Abbruchs der Nasszellenwände erheblicher Baulärm. Zusammen mit dem Bauleiter Martin Zemp und den Baugeschäften wurde versucht, den Lärm zu minimieren. Ganz ohne Lärm geht ein Umbau aber leider nicht. Darum sei allen Beteiligten herzlich für das Verständnis, die Toleranz und das erhöhte Engagement gedankt. Es kann festgestellt werden, dass das St. Johann mit dem Umbau aufgewertet wird und somit für die nächsten Jahre gerüstet ist.

Einblick in ein umgebautes Bewohnerzimmer

Notfallstandort Bevölkerungsschutz Steinacherareal

Im Fall von Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen ist es entscheidend, die Bevölkerung rechtzeitig und umfassend über die Lage zu informieren und sie nach Bedarf zu unterstützen. Mit dem Betrieb von Notfalltreffpunkten will der Kanton Luzern einen Standort für den Informationsaustausch zwischen Behörden und Bevölkerung schaffen. Dieser soll bei einem Ausfall der herkömmlichen Kommunikationsmittel dienen. Notfalltreffpunkte sind Erstanlaufstellen bei Katastrophen, z.B. Abgabestelle für Trinkwasser oder zur Deckung der Notbedürfnisse. Jede Gemeinde hat einen solchen zu bestimmen und dem Kantonalen Führungsstab zu melden. Feuerwehrmagazine eignen sich aufgrund des Aufgabengebietes und eines möglichen Einsatzes der Feuerwehr nicht. Der Gemeinderat hat für Hergiswil b. W. das Areal Steinacherhalle als Standort bestimmt. Seit kurzem ist auch die entsprechende Tafel neben dem Eingang der Steinacherhalle angebracht.

Bauamt Hergiswil b. W.

Wer eine Baute oder Anlage erstellen, sie baulich oder in der Nutzung ändern will, hat dafür grundsätzlich eine Baubewilligung einzuholen. Die Baubewilligungspflicht wird in § 184 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Luzern konkretisiert. Baubewilligungsbedürftig sind ober- und unterirdische Bauten und Anlagen, so insbesondere die Erstellung neuer Bauten und Anlagen, die Änderungen an bestehenden Bauten und Anlagen einschliesslich zonen- und nichtzonenkonformer Nutzungsänderungen, die Veränderungen der Fassaden in Gestaltung oder Farbe und von Mauern und Einfriedungen über 1,50 m ab gewachsenem Terrain sowie Aufschüttungen und Abgrabungen von mehr als 1,50 m. Bewilligungspflichtig sind somit alle bau- und planungsrechtlich relevanten äusseren Veränderungen von Grundstücken. Meldepflichtig sind auch Abbrucharbeiten von Bauten und Anlagen. Wir bitten die Bauherrschaften, die gesetzlichen Bestimmungen über die Baubewilligungspflicht einzuhalten. Innerhalb der Bauzone gilt das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde. Ausserhalb der Bauzone schreibt das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vor, dass alle Bauvorhaben der zuständigen kantonalen Behörde, im Kanton Luzern Dienststelle rawi, zu unterbreiten sind. Die Umsetzung der vom Kanton erarbeiteten Wegleitung für das «Bauen ausserhalb der Bauzone» wie auch der Leitfaden für die «Gestaltung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone» sind komplex. Wir bitten die Bauherrschaften, sich frühzeitig mit ihrem Architekt/Planer abzusprechen.

Heckenpflege, Bewilligung Eingriff

Hecken, Feldgehölze, Uferbestockungen und freistehende Einzelbäume sind ökologisch wertvoll und prägen unsere Landschaft. Als Elemente der Kulturlandschaft brauchen sie die entsprechende Pflege. Gleichzeitig sind diese Bestockungen rechtlich geschützt.

Pflegeeingriffe in Hecken gaben in den letzten Jahren im ganzen Kanton Luzern vermehrt Anlass zu Diskussionen. Auslöser waren Anzeigen wegen Verstössen gegen die Heckenschutzverordnung, die in Einzelfällen auch Bussen nach sich zogen. Dies führte bei etlichen Heckeneigentümern zu Verunsicherungen. Welche Eingriffe darf ich bei meiner Hecke machen? Ab wann und für welche Massnahmen brauche ich eine Bewilligung? Wann darf ein freistehender Einzelbaum gefällt werden? Für diese Fragen ist, wie bei allen Bestockungen welche juristisch gesehen nicht als Wald gelten, die Gemeinde zuständig. Wald Luzerner Hinterland hat mit den Gemeinden in ihrem Perimeter und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Förstern die Abläufe festgehalten. Die rechtliche Basis bilden wie bisher die Heckenschutzverordnung des Kantons und das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde. Die Grundeigentümer sind angehalten, vor jedem Pflegeeingriff in Hecken oder einer geplanten Fällung von freistehenden Einzelbäumen mit dem zuständigen Förster/Heckenbeauftragten der Gemeinde Kontakt aufzunehmen. Dieser führt ein Beratungsgespräch, macht Abklärungen zur Bewilligungsfähigkeit und zeichnet den Aushieb an. Neu wird bei jeder Heckenberatung ein Kurzprotokoll mit einem Bewilligungsantrag ausgefüllt. Die zuständige Gemeinde wird das Gesuch prüfen und bewilligen. Die Zustellung der Bewilligung erfolgt per E-Mail. Die Heckenberatung wird wie bisher durch die Gemeinde finanziert. Heckenbeauftragter der Gemeinde Hergiswil b. W. ist Daniel Peter, Napfholz GmbH, Gettnau.

Pumptrack 20. Juni bis 3. August 2022 im Hübeli

Pumptracks sind kompakte, geschlossene Rundkurse mit kleinen Wellen und Steilwandkurven. Durch dynamisches Be- und Entlasten von Vorder- respektive Hinterrad, im Fachjargon auch «pumpen» genannt, kann das Fahrrad auf den Wellen und Kurven ohne zu treten beschleunigt werden. Pumptracks sprechen nicht nur Radfahrer an, sondern gleichermassen Skateboarder, Scooterfahrer, Inlineskater, Mountainbiker, BMX-Sportler und kleine Like-a-biker aller Fähigkeitsstufen. Sie dienen als Grundlage für alle Raddisziplinen und erhöhen die Sicherheit beim Fahren im Strassenverkehr. Kinder trainieren so ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten auf «rollenden, gleitenden und fahrenden» Sportgeräten frühzeitig, was auf vielfältige Art und Weise den Lernprozess des Kompetenzbereichs «Gleiten, Rollen, Fahren» des Lehrplans21 unterstützt. Zudem bilden Pumptracks einen Treffpunkt für verschiedene Nutzer aller Altersgruppen, machen Spass und fördern die Freude am Sport sowie das Vertrauen ins Sportgerät.

Pumptrack im Schulhaus Sagenmatt

Vom 20. Juni bis 3. August 2022 steht ein Pumptrack auf dem Schulhausplatz des Schulhauses Sagenmatt Hübeli. Der Schulhausplatz Sagenmatt eignet sich betreffend Beschaffenheit und Grösse des Bodens, sowie von den wenigen Einschränkungen durch andere Aktivitäten und Anlässe, optimal für das Aufstellen des Pumptracks. Dies ist ein Angebot der Sportförderung Kanton Luzern, welches von der Gemeinde Hergiswil b. W. unterstützt wird. Der Pumptrack ist öffentlich zugänglich. Das Tragen eines Helms ist obligatorisch. Der Pumptrack steht neben Schülerinnen und Schülern auch der gesamten Bevölkerung für die freie Benützung zur Verfügung. Die Benützung des Pumptracks setzt keine spezifischen Kenntnisse voraus, weshalb kein Mindestalter festgelegt ist. Aus diesem Grund wird auch keine stationäre Betreuungsperson benötigt. Bei Kindern im Vorschulalter entscheiden die Eltern, ob ihre Kinder über die entsprechenden Fähig- und Fertigkeiten für die Benützung verfügen. Das Fahren auf dem Pumptrack mit motorisierten Fahrzeugen wie Töffli, Roller, E-Bikes und anderen Elektro-Rädern ist verboten.

Einverständnis Fischtere OpenAir

Der Verein Fischtere organisiert vom 30. Juli bis 1. August 2022 ein OpenAir im Opfersei, Bereich Hornusserplatz. Der Gemeinderat als Standortgemeinde erteilt dem Verein Fischtere das Einverständnis für die Durchführung des Fischtere OpenAir.

Bewilligung Benützung Parkplatz

Dem Verein No Nation für das Openair Hickern vom 17. bis 19. Juni 2022 und dem Verein Fischtere für das Openair vom 30. Juli bis 1. August 2022 wurde unter Auflagen die Bewilligung für die Benützung des Parkplatzes zwischen dem Schulhaus und dem St. Johann erteilt.

Hundesteuer

Die Gemeinden haben gemäss Bundesgesetz über das Halten von Hunden jedes Jahr bis zum 30. Juni ein Verzeichnis der in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde zu erstellen. Für jeden Hund ist der Einwohnergemeinde eine Steuer zu entrichten. Gemäss § 6 beträgt die Steuer für einen Hund 120 Franken bzw. für einen Hofhund auf Landwirtschaftsbetrieben 40 Franken. Die jährlichen Hundesteuern werden im Verlaufe der nächsten Wochen von der Gemeinde in Rechnung gestellt. Als Grundlage für die Rechnungsstellung für das Jahr 2022 gilt das Verzeichnis über die bezogene Hundesteuer des Jahres 2021 sowie die AMICUS-Datenbank des Kantons Luzern. Um Ihnen und uns Unannehmlichkeiten zu ersparen, bitten wir Sie, Änderungen gegenüber der Hundesteuer 2021 (neue Hundebesitzer, Abgänge) der Gemeindekanzlei bis zum 15. Juni 2022 zu melden.

Ihr erster Hund?

Sie hatten noch nie einen Hund und möchten nun einen erwerben? Dann lassen Sie sich bei der Gemeinde auf AMICUS als Hundehalter registrieren. Ihre Benutzerdaten und Ihr Passwort werden Ihnen daraufhin zugestellt. Anschliessend können Sie sich auf AMICUS unter www.amicus.ch einloggen.

Bauwesen

Der Gemeinderat hat von folgenden Photovoltaikanlagen gemäss den kantonalen Richtlinien «Solaranlagen» Kenntnis genommen:

  • auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes, GV-Nr. 297 und der Käsereiproduktions- und Lagerhalle, GV-Nr. 297 D, Grundstück Nr. 395 und 940, Opfersei 2, der Neuen Napfmilch AG
  • auf dem Dach der Scheune GV-Nr. 105 D, Grundstück Nr. 681, Wissbühl 5, des Benjamin Kunz
  • auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 368, Grundstück Nr. 402, Birkenweg 4, des Walter Wermelinger
  • auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 458, Grundstück Nr. 967, Schachenmatt 14, des Philipp Wiprächtiger und der Pia Wiprächtiger-Müller

Vernehmlassung

Der Gemeinderat hat zur Änderung des Stimmrechtsgesetzes betreffend Sicherstellung der politischen Rechte in ausserordentlichen Situationen eine Vernehmlassung abgegeben.