Genehmigung Gesamtrevision Ortsplanung
Im Sinn von § 21 Absatz 1 lit. a des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern wird bekannt gegeben, dass der Regierungsrat des Kantons Luzern mit Entscheid vom 6. Juni 2023, Protokoll Nr. 602, die an der Gemeindeversammlung vom 22. November 2022 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung bestehend aus Zonenplan, Zonenplan Ausschnitt Siedlungsgebiet, Teilzonenplan Gewässerraum Siedlungsgebiet und Bau- und Zonenreglement, inkl. Gewässerraumfestlegung innerhalb Bauzone und Aufhebung von diversen Gestaltungsplänen mit Anordnungen genehmigt hat.
Nachfolgend die Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Luzern vom 19. Juni 2023:
Hergiswil b. W.: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung
An der Gemeindeversammlung vom 22. November 2022 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Hergiswil b. W. die Gesamtrevision der Ortsplanung, einschliesslich Gewässerraumfestlegungen innerhalb der Bauzonen. Damit setzt die Gemeinde das totalrevidierte kantonale Planungs- und Baurecht um: Das betrifft unter anderem die Einführung der Überbauungsziffer und der Gesamthöhe sowie daraus abgeleitet eine neue Einteilung der Bauzonen. Neben einigen Umzonungen hat die Gemeinde Hergiswil b. W. auch Einzonungen in die Arbeitszone und in die Wohnzone vorgenommen, die aber vollständig mit Auszonungen in Grün- oder Landwirtschaftszonen kompensiert werden. Die Einzonungen dienen einerseits Betriebserweiterungen und ermöglichen andererseits eine angemessene Verdichtung des Siedlungsgebiets. Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Hergiswil b. W. genehmigt.
Finanzausgleich 2024
Allgemeines
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die Beitragsverfügung Finanzausgleich 2024 erlassen. Dieser beruht auf dem Gesetz und auf der Verordnung über den Finanzausgleich. Im innerkantonalen Finanzausgleich werden 2024 184,2 Millionen Franken und somit rund 15,4 Millionen Franken mehr als 2023 für die Empfängergemeinden gesprochen. Der Kanton Luzern zahlt 126,4 Millionen Franken, die ressourcenstarken Gebergemeinden 57,9 Millionen Franken. Mit dem Finanzausgleich stärken der Kanton und die Gebergemeinden massgeblich die Solidarität und den Zusammenhalt der Luzerner Gemeinden. Die Ausgleichszahlungen im Luzerner Finanzausgleich setzen sich zusammen aus dem Ressourcenausgleich und dem Lastenausgleich. Durch die Teuerung von 3 Prozent erhöht sich der Lastenausgleich von 56,8 auf 58,5 Millionen Franken. Die Finanzierung erfolgt ausschliesslich durch den Kanton. Der Ressourcenausgleich dagegen entwickelt sich gemäss den finanziellen Unterschieden zwischen den Gemeinden. Total steigt das Ressourcenpotenzial 2024 gegenüber dem Vorjahr kantonsweit um 26,3 Millionen Franken.
Beitrag Gemeinde Hergiswil b. W.
Der Gemeinde Hergiswil b. W. wird 2024 ein Beitrag von 4,114 Millionen Franken ausgerichtet, welcher gegenüber dem laufenden Jahr um 176’023.00 Franken höher ausfällt. Das Ressourcenpotenzial pro Einwohner konnte gemäss Berechnungen vom Finanzausgleich Jahre 2018 – 2020 mit 1’735.00 Franken zu den Berechnungen zum Finanzausgleich 2024 (Jahre 2019 – 2021) mit 1’746.00 Franken leicht gesteigert werden. Dies ist erfreulich. Zu bedenken ist allerdings, dass das Ressourcenpotenzial unserer Gemeinde gegenüber dem Durchschnitt des Wahlkreises Willisau mit 2’564.00 Franken oder des kantonalen Durchschnittes mit 3’608.00 Franken noch immer tief ist. Da viele Gemeinden ein hohes Wachstum ihres Ressourcenpotenzials aufweisen, stehen dem gesamten Finanzausgleich 15,4 Millionen Franken mehr zur Verfügung. Dadurch ist die höhere Zahlung an unsere Gemeinde begründet. Der Gemeinderat weiss diesen Finanzausgleich sehr zu schätzen. Ohne ihn können die vielseitigen Gemeindeaufgaben nicht bewältigt werden. Er zeigt aber auch auf, dass die Gemeinde aufgrund des im Vergleich zu anderen Gemeinden tiefen Ressourcenpotenzials sehr vom Finanzausgleich abhängig ist.
Wahl Monika Kurmann in Verbandsleitung SoBZ
Unsere Sozialvorsteherin Monika Kurmann wurde anlässlich der letzten Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes Sozial-BeratungsZentrum SoBZ und Kindes- und Erwachsenen-Schutzbehörde KESB Region Willisau-Wiggertal vom 14. Juni 2023 in die Verbandsleitung gewählt. Der Verband koordiniert die Aufgaben im Sozialbereich für die Verbandsgemeinden und führt ein Beratungszentrum für freiwillige und gesetzliche Sozialarbeit, insbesondere auch für Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes. Die Dienstleistungen beinhalten neben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, die Sozialberatung, die Berufsbeistandschaft, die Schulsozialarbeit und die Mütter- und Väterberatung. Das Ziel des SoBZ ist es, den Betroffenen dabei zu helfen, ihre Lebenssituation zu verbessern und ihre Selbstständigkeit zu fördern. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Das SoBZ arbeitet eng mit anderen sozialen Einrichtungen und Behörden zusammen, um den Betroffenen eine umfassende Unterstützung zu bieten.
Der Gemeinderat gratuliert Monika Kurmann zur Wahl in die Verbandsleitung und dankt ihr für die Übernahme dieser zusätzlichen Aufgabe.
Einwohnerzahl
Die Wohnbevölkerung beträgt am 19. Juni 2023 1’925 Personen, davon 1’779 Schweizer und 146 Ausländer. Gegenüber dem 31. Dezember 2022 entspricht dies einem Bevölkerungswachstum von fünf Personen.
Arbeitslose
Per Ende Mai 2023 waren drei Person arbeitslos gemeldet.
Turnhalle (rot) wird neu gestrichen
Ab dem 10. Juli 2023 (Beginn Sommerferien Schule) wird die «alte» Turnhalle (rot) innen ausgebessert und neu gestrichen. Diese ist somit sicherlich zwei Wochen nicht nutzbar. Mit dieser Sanierung wird in die Werterhaltung der Turnhalle investiert, damit diese für die Schule und die Vereine auch künftig attraktiv genutzt werden kann. Auch läuft die Klärung der Montage einer Sonnenstore sowie die Umstellung der Beleuchtung auf LED.
LED-Umrüstung Schulhäuser
In den bestehenden Schulzimmern im Dorf und Sagenmatt wird in den Sommerferien die Beleuchtung schrittweise auf LED umgestellt. Weitere müssen einige Decken und die Pausenglocke erneuert werden.
Leerwohnungszählung
Die Gemeinden haben die jährliche Zählung der Leerwohnungen zu Handen des Bundesamtes für Statistik BFS durchzuführen. Per Stichtag 1. Juni 2023 sind in der Gemeinde 6 Wohnungen (Vorjahr 11 Wohnungen) nicht belegt.
Die freien Wohnungen werden nach Meldung auf www.hergiswil-lu.ch unter Wohnungsmarkt publiziert. Die Vermieter werden gebeten, vor Abschluss eines Mietvertrages dringend die üblichen Unterlagen der Mieter einzufordern (aktueller Betreibungsregisterauszug im Original, Referenzauskünfte, etc.).
Vorinformation Jodtabletten
In der Schweiz erhalten alle Personen, die im Umkreis von 50 km um die Schweizer Kernkraftwerke wohnen (auch die Gemeinde Hergiswil b. W. ist in diesem Perimeter), vom Bund kostenlos eine Packung Jodtabletten (Kaliumiodid 65 SERB Tabletten). Dies ist eine vorsorgliche Massnahme. Im Falle eines schweren Kernkraftwerkunfalls verhindern diese Tabletten, dass radioaktives Jod in die Schilddrüse aufgenommen wird und sich Schilddrüsenkrebs entwickelt.
Seit rund 10 Jahren werden die Jodtabletten in einer violetten Packung abgegeben, zuvor wurden sie in einer roten Packung verteilt. Da das Haltbarkeitsdatum der violetten Tabletten bald erreicht wird, verteilt der Bund ab Herbst 2023 neue Jodtabletten in einer orangen Packung.
Wichtig: Die Tabletten sind für den Notfall bestimmt und dürfen nur auf Anordnung der Behörden eingenommen werden! Im Ereignisfall wird die Bevölkerung entsprechend alarmiert und informiert.
Lagerhaus
Diesen Sommer dürfen wir wiederum drei verschiedene Lager im Ferienlager Napf begrüssen:
8. bis 22. Juli: Jubla St. Antoni
5. bis 12. August: Cevi Hirzel–Schönenberg–Hütten
13. bis 18. August: Turnverein Turbenthal (waren bereits 2022 in Hergiswil b. W.)
Bereits jetzt heissen wir die meist jungen Gäste im Kräuterdorf willkommen.
Vernehmlassungen
Der Gemeinderat hat zur Terminanfrage Gemeinderatswahlen 2024 zu Handen der Abteilung Gemeinden des Kantons Luzern eine Stellungnahme und zum Fahrplanentwurf ab Dezember 2023 sowie der Weiterführung Taxito Luthertal 2024 des Verkehrsverbundes Luzern je eine Vernehmlassung abgegeben.
Sensibilisierungskampagne Passwortsicherheit
Am 1. Mai 2023 hat die neue Sensibilisierungskampagne S-U-P-E-R.ch des Bundes zu den Themen Passwortsicherheit, Passwortmanager und Zwei- oder Multi-Faktor-Authentisierung gestartet. Tipps zum Thema Sichern, Updaten, Prüfen, Einloggen und Reduzieren – kurz S-U-P-E-R.ch finden Sie unter
www.s-u-p-e-r.ch.
Neophytensack – Neophyten gratis entsorgen
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Sie gelangten entweder als Nutz- oder Gartenpflanzen hierher oder werden versehentlich eingeschleppt. Die meisten exotischen Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Nur ein Bruchteil dieser Pflanzen fällt durch eine schnelle, invasive Verbreitung und die Verdrängung einheimischer Arten auf. Sie werden als exotische Problempflanzen oder invasive Neophyten bezeichnet. Dem Pflanzenmaterial dieser Pflanzen gebührt deshalb besondere Aufmerksamkeit: Die vermehrungsfähigen Pflanzenteile gehören nicht ins normale Grüngut oder auf den Kompost, sondern in den Kehricht. So wird sichergestellt, dass sie sich nicht unkontrolliert weiterverbreiten können. Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Hergiswil b. W. können bei der Gemeindekanzlei gratis «Neophytensäcke» beziehen. Die «Neophytensäcke» fassen 60 Liter, sind halb transparent und ausschliesslich für die Entsorgung von invasiven Neophyten gedacht. Nach dem Befüllen können sie gratis mit dem Kehricht entsorgt werden.
Ferienzeit – Reisezeit
Die rechtzeitige Kontrolle der Gültigkeit Ihres Passes oder Ihrer Identitätskarte vor den Ferien erspart Ärger und zusätzliche Umtriebe. Seit einigen Jahren ist das Passbüro des Kantons Luzern für das Ausstellen von Pässen und Identitätskarten für alle im Kanton wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer zuständig.
Der Pass oder die ID sind direkt beim kantonalen Passbüro Luzern zu beantragen. Die Bestellung
kann telefonisch (041 228 59 90) oder per Internet (www.passbuero.lu.ch) erfolgen. Gleichzeitig wird ein Termin für die persönliche Vorsprache mit Fotoerfassung festgelegt. Nach der persönlichen Vorsprache und Genehmigung des Antrages wird der Pass oder die ID innert maximal zwei Wochen mittels eingeschriebener Post ausgeliefert.