Gemeinderatsnachrichten 15.07.2023

Ortsplanung

Neuer Zonenplan und Bau- und Zonenreglement aufgeschaltet

Wie bereits mitgeteilt hat der Regierungsrat des Kantons Luzern die Gesamtrevision der Ortsplanung genehmigt. Der neue Zonenplan ist nun im Geoportal für die Gemeinde Hergiswil b. W. aufgeschaltet.

Der Zonenplan kann auf der Webseite der Gemeinde Hergiswil b. W. unter Gemeinde & Politik/Bauwesen/Zonenplan oder via QR-Code eingesehen werden.

Achtung: Es ist betreffend Gewässerraum ausserhalb Bauzone noch eine Planungszone hinterlegt. Diese kann in der Legende links herausgenommen werden.

Ebenfalls kann das neue Bau- und Zonenreglement auf der Webseite der Gemeinde Hergiswil b. W. unter Gemeinde & Politik/Formulare und Reglemente oder via QR-Code eingesehen werden.

Neuer Zonenplan                             Neues Bau- und Zonenreglement

Vorprüfungsbericht Speziallandwirtschaftszone Blüomatte

Zur Teilrevision der Ortsplanung im Gebiet Blüomatte betreffend Schaffung einer Speziallandwirtschaftszone für die Bell Schweiz AG ist der kantonale Vorprüfungsbericht eingetroffen. Zusammen mit den weiteren betroffenen Gemeinden Ufhusen und Luthern wird nun in Absprache mit der Bell Schweiz AG die öffentliche Auflage für die Bevölkerung vorbereitet. Die Gemeinden Ufhusen und Luthern sollen ebenfalls für ihre Elterntierpärke eine Speziallandwirtschaftszone für die Bell Schweiz AG ausscheiden. Der genaue Zeitpunkt der öffentlichen Auflage ist aktuell noch nicht klar.

Die vier bestehenden Elterntierpärke der Bell Schweiz AG, ein Park davon in der Blüomatte, Hergiswil b. W., umfassen heute jeweils rund 8’500 Tiere. Die Betriebe bestehen seit den 1970-Jahren und entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen (Tierwohl, Hygiene, Energieverbrauch, Arbeitsprozesse etc.). Daher ist eine Erneuerung dringend notwendig. Der Gemeinderat und die Ortsplanungskommission unterstützen die Erneuerung und die notwendige Speziallandwirtschaftszone.

Drei Hausarztpraxen im Kanton Luzern erhalten keine Betriebsbewilligung

Die kantonale Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) hat drei Gesuche um Erteilung einer Bewilligung für den Betrieb von Arztpraxen in Oberkirch, Triengen und Hergiswil b. W. (Ärztezentrum Napf) eingehend geprüft und abgelehnt, da die Betreiber die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Damit in Arztpraxen nicht nur fehlbare Arztpersonen, sondern auch die Praxisinhaber, die Betreibergesellschaften oder anderweitige Dritte nötigenfalls aufsichtsrechtlich belangt werden können, hat der Kanton per 1. Januar 2021 eine Betriebsbewilligung für Arztpraxen eingeführt. Für vorbestehende Arztpraxen, zu denen auch die drei erwähnten in Oberkirch, Triengen und Hergiswil b. W. gehören, bestand eine Übergangsfrist von zwei Jahren, um eine solche Bewilligung zu beantragen. David Dürr, Leiter der DIGE: «Es bestand für die Patientinnen und Patienten dieser drei Arztpraxen zu keiner Zeit eine Gefährdung. Alle in diesen Praxen tätigen und tätig gewesenen Arztpersonen hatten die erforderliche Berufsausübungsbewilligung. Damit war und ist sichergestellt, dass sie fachlich qualifiziert sind.» Der Entscheid der Nichterteilung der Betriebsbewilligung ist noch nicht rechtskräftig. Es kann gegen die einzelne Verfügung Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden.

Die DIGE steht in einem engen Austausch mit der Luzerner Ärztegesellschaft und dem Luzerner Apothekerverein, um die medizinische Versorgung (insbesondere mit Medikamenten) der Patientinnen und Patienten weiterhin gewährleisten zu können.

Auswirkungen auf Ärztezentrum Napf

Das Ärztezentrum Napf in der Chrüzmatte 3 ist geschlossen. Das Telefon ist ausser Betrieb. Für die Aktenabholung ist ein USB-Stick mitzubringen sowie die Identitätskarte. Falls die Akten für eine andere Person abgeholt werden, bitte eine Kopie der Identitätskarte mitbringen und eine Vollmacht mit Datum und Unterschrift. Für die Aktenabgabe ist die Praxis an folgenden Tagen geöffnet:

Mittwoch 2. August 2023 16.00-19.00 Uhr
Donnerstag 3. August 2023 09.00-15.00 Uhr
Freitag 4. August 2023 09.00-12.00 Uhr
Dienstag 8. August 2023 09.00-15.00 Uhr
Mittwoch 9. August 2023 14.00-19.00 Uhr
Donnerstag 10. August 2023 09.00-15.00 Uhr
Mittwoch 16. August 2023 14.00-19.00 Uhr
Donnerstag 17. August 2023 09.00-15.00 Uhr
Dienstag 22. August 2023 09.00-15.00 Uhr
Mittwoch 23. August 2023 14.00-19.00 Uhr
Donnerstag 24. August 2023 09.00-15.00 Uhr
Dienstag 29. August 2023 09.00-15.00 Uhr
Mittwoch 30. August 2023 14.00-19.00 Uhr
Donnerstag 31. August 2023 09.00-15.00 Uhr

Wie geht es weiter

Zusammen mit der Elektra Hergiswil-Dorf als Grundeigentümerin der modernen Arztpraxis in der Chrüzmatte 3 und mit dem Beizug von Fachorganisationen mit grosser Erfahrung ist die Gemeinde Hergiswil b. W. auf der Suche nach einer Nachfolgelösung. Die Suche ist allerdings alles andere als einfach, da der Fachkräftemangel im Bereich der Medizin, insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte gross ist. Trotzdem hofft man auf eine geeignete Lösung und ist auch für Hinweise der Bevölkerung dankbar.

Turnhalle (rot)

In den Sommerferien wurde die «alte» Turnhalle (rot) innen ausgebessert, neu gestrichen und eine Sonnenstore montiert.

Spielgruppe und frühe Sprachförderung

Ausgangslage

Aufgrund steigender rechtlicher Anforderungen an die Spielgruppen und gesellschaftlichen Veränderungen hat der Frauenverein im letzten Jahr entschieden, die Trägerschaft und die Organisation der Spielgruppe «Sonneschiin» abzugeben. Dem Frauenverein und dem Gemeinderat war der Weiterbestand der Spielgruppe ein wichtiges Anliegen. In einer Arbeitsgruppe «Reorganisation Spielgruppe» bestehend aus Personen des Gemeinderates, der Bildungskommission, des Frauenvereins, der Schulleitung und der Spielgruppe wurden verschiedene Optionen und Varianten besprochen, damit für die Spielgruppe in Hergiswil b. W. die optimale Organisationsstruktur gefunden werden konnte. Ebenfalls wurde in dieser Arbeitsgruppe das künftige Konzept der Spielgruppe und das Konzept der frühen Sprachförderung erarbeitet.

Künftige Organisation der Spielgruppe über die Schule

Die Anmeldung für das neue Spielgruppenjahr erfolgte noch über den Frauenverein.

Die Schule Hergiswil b. W. bzw. die Schulleitung ist ab 1. August 2023 verantwortlich für die operative Führung der Spielgruppe. Sie stellt eine optimale Organisation und Führung der Spielgruppe sowie die Umsetzung des Konzeptes sicher. Sie kann die operative Führung einer Fachperson Spielgruppe übergeben. Diese organisiert die betriebliche Umsetzung. Die Gemeinde Hergiswil b. W. ist Trägerin der Spielgruppe Hergiswil b. W. Die strategische Führung liegt bei der Bildungskommission. Die gleiche Organisation gilt auch für die frühe Sprachförderung.

Konzept Spielgruppe und frühe Sprachförderung

Die Spielgruppe der Gemeinde Hergiswil b. W. steht gemäss Konzept vom 14. Februar 2023 allen interessierten Kindern ab dem 3. Altersjahr (Stichtag Ende Juli) bis zum Kindergarteneintritt offen. Die Spielgruppe kann ab August besucht werden, ein Eintritt ab Februar ist auch möglich. Die Räumlichkeiten der Spielgruppe sind in der Dorfstrasse 24 im Gemeindehaus Hergiswil b. W. im 3. Obergeschoss. Die Waldspielgruppe befindet sich an einem für die Spielgruppe geeigneten Platz in der Gemeinde Hergiswil b. W.

Die Spielgruppe orientiert sich an den Bedürfnissen des Kindes und an seinem Entwicklungsstand. Die Angebote im spielerischen, wie auch im kreativen Bereich sind freiwillig. Das Kind erhält auf diese Weise die Möglichkeit, sich auch zurückzuziehen, zu beobachten, seinen eigenen Rhythmus zu leben und auf seine Art am Geschehen teilzunehmen.

Die frühe Sprachförderung ist ein Handlungsfeld im kantonalen Konzept frühe Förderung und seit 2016 im Volksschulbildungsgesetz verankert. Ab dem 1. August 2024 besteht ein Obligatorium für die Gemeinden, die frühe Sprachförderung anzubieten. Aufgrund des Angebotsobligatoriums hat die vorgenannte Arbeitsgruppe sich auch mit der frühen Sprachförderung beschäftigt und dies im gleichen Konzept wie die Spielgruppe festgehalten. Die Schule Hergiswil b. W. stützt sich auf das pädagogische Konzept frühe Sprachförderung des Kantons Luzern ab. Die Sprachentwicklung in der frühen Kindheit ist von hoher Bedeutung für den späteren Bildungsverlauf eines Kindes. Sie findet primär in der Familie statt, wobei nicht alle Familien ihre Kinder ausreichend fördern können. Solche Kinder benötigen noch vor dem Kindergarteneintritt eine frühe Sprachförderung, damit sie mit ausreichend Deutschkenntnissen in die Schule starten können. Die Kinder werden während der Spielgruppenzeit für mindestens eine Lektion speziell gefördert.

Das Konzept ist auf der Webseite der Gemeinde Hergiswil b. W. unter Gemeinde & Politik/Formulare und Reglemente oder via QR-Code einsehbar.

Für Fragen oder Auskünfte steht die Schulleitung gerne zur Verfügung.

Besuch Gemeinderat Romoos

Am 4. Juli 2023 hat der Gemeinderat Hergiswil b. W. den Gemeinderat Romoos zu einem informativen Treffen und zur nachbarschaftlichen Beziehungspflege eingeladen. Nach einer interessanten Besprechung über aktuelle Themen und Berührungspunkte der beiden Nachbargemeinden wurde über gemeinsame Aufgaben und Problemstellungen der Gemeinden Hergiswil b. W. und Romoos gesprochen. Es zeigten sich viele Gemeinsamkeiten bei den künftigen Herausforderungen. Mit einem feinen Nachtessen im Gasthaus Kreuz fand der Anlass einen gemütlichen Ausklang. Dabei wurde auch über die gesellschaftliche Bedeutung eines Restaurants für die Gemeinde und die Bevölkerung gesprochen. Gastwirtwin Madeleine Juon und Gemeinderat Markus Kunz als Vorstandsmitglied der Genossenschaft zum Kreuz gaben Informationen über das Kreuz Hergiswil b. W. ab, der Gemeinderat Romoos orientierte über das Projekt «Zäme för üses Chrüz» in Romoos. Es stehen am Gebäude unumgängliche Sanierungen an. Informationen sind unter www.ueses-chruez.ch abrufbar.

Gesamtfoto Gemeinderat Romoos und Hergiswil b. W.

Neue Anwendungen im kantonalen Geoportal zeigen, wie Luzerner Wohngebäude beheizt werden

Mit der Energiestrategie 2050 des Bundes sollen der Energieverbrauch gesenkt, die Energieeffizienz erhöht und erneuerbare Energien gestärkt werden. Der Kanton Luzern zeigt im Planungsbericht Klima und Energie, in welche strategische Richtung es in diesen Bereichen gehen soll. Denn das vom Kantonsrat festgelegte Klimaschutzziel heisst: «Netto null Treibhausgasemissionen bis 2050». Der Gebäudepark des Kantons Luzern umfasst gemäss der Gebäude- und Wohnstatistik des Bundesamtes für Statistik rund 68’000 Gebäude, wovon ungefähr die Hälfte noch mit einer Öl- und Gasheizung beheizt werden. Insgesamt kommt ein Viertel der Treibhausgasemissionen aus dem Gebäudebereich. Um den Energieverbrauch der Gebäude zu analysieren und den CO2-Ausstoss des Gebäudeparks zu senken, erarbeitet der Kanton Luzern zur Unterstützung von Gemeinden, Planungsbüros und Werkbetreibern verschiedene Hilfsmittel. Dazu zählen die neu publizierten Anwendungen im kantonalen Geoportal: die Fachanwendung «Energie-GIS» und die Webkarte «Energiequelle Heizungen».

Webkarte «Energiequelle Heizungen»

Die Webkarte «Energiequelle Heizungen» https://map.geo.lu.ch/gebaeudeenergie/heizungen richtet sich an die breite Öffentlichkeit und zeigt für jedes beheizte Wohngebäude die Wärmeerzeugung – unterteilt in «erneuerbar» und «nicht erneuerbar». Die Daten stammen aus dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). Diese sind jedoch je nach Gemeinde unterschiedlich aktuell. Auch alle Wärmeerzeuger der Gebäude in unserer Gemeinde sind aufgeführt. Allfällige nicht erfasste Neuerungen können direkt in der Anwendung gemeldet werden, damit das Register laufend verbessert werden kann.

Hunde

Per 30. Juni 2023 wurde die Hundesteuer anhand der Hundedatenbank AMICUS und den gemeldeten Mutationen in Rechnung gestellt. Gesamthaft sind in der Gemeinde 204 (Vorjahr 210) Hunde registriert. Wir zählen auf die Eigenverantwortung der Hundehalter, dass die Hunde korrekt im AMICUS registriert sind.

Erfolgreicher Lehrabschluss

Michelle Koch, Willisau, hat ihre Ausbildung zur Kauffrau EFZ erweiterte Grundbildung mit sehr gutem Erfolg abgeschlossen. Sie erhielt an der Abschlussfeier vom 7. Juli 2023 am Berufsbildungs­zentrum in Willisau für ihre tolle Leistung das verdiente Fähigkeitszeugnis. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung gratulieren der jungen Berufsfrau recht herzlich. Wir freuen uns, dass Michelle Koch im August noch auf der Gemeindeverwaltung tätig ist und anschliessend ab 1. September 2023 bei der Gemeindeverwaltung Werthenstein eine neue Herausforderung gefunden hat.

Lehrbeginn

Am 2. August 2023 beginnt Julienne Blum, Buttisholz, ihre Lehre als Kauffrau EFZ bei der Gemeindeverwaltung. Wir heissen Julienne herzlich willkommen und wünschen ihr einen guten Start ins Erwerbsleben.

Vernehmlassung

Der Gemeinderat hat zur E-ID- und Service-Portal-Verordnung des Finanzdepartementes des Kantons Luzern eine Vernehmlassung abgegeben.

Veranstaltungskalender Änderungen melden

Der Veranstaltungskalender wird jeweils Anfang Jahr erstellt. Wir sind den Vereinen/Organisationen dankbar, wenn sie uns Änderungen oder Ergänzungen an die Gemeindekanzlei per E-Mail gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch melden, damit die Veranstaltungen im monatlich erscheinenden Hergiswiler Läbe jeweils aktuell sind. Auch wird der Veranstaltungskalender auf der Webseite der Gemeinde unter Freizeit & Tourismus/Freizeit laufend aktualisiert.

Vorsicht vor Telefonbetrug

In letzter Zeit gingen seitens der Bevölkerung Meldungen betreffend Telefonbetrug ein.

Mit sogenannten Schockanrufen täuschen Telefonbetrüger eine Notfallsituation vor. Sie erschrecken die Angerufenen mit einer Unfallgeschichte und erklären, dass eine nahestehende Person den Unfall verursacht oder diesen erlitten hat.

Sie geben an, von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder auch von einem Spital zu sein. Die Person am Telefon schildert, dass beispielsweise Ihre Tochter einen schweren Unfall erlitten oder diesen verursacht hat. Nun ist Hilfe – Ihre Hilfe! – dringend erforderlich. Sie sollen mit Geld oder anderen Wertsachen Hilfe leisten. In den meisten Fällen soll eine Kaution für die bevorstehende Untersuchungshaft geleistet werden. Es kann auch sein, dass Sie Pflegekosten im Voraus bezahlen oder ungedeckte Versicherungsleistungen bereinigen sollen.

Die Gründe mögen verschieden sein; aber immer eilt es! Die Betrüger setzen bewusst auf den Schockmoment und setzen ihre Opfer zeitlich unter Druck, um sie zu schnellen Entscheidungen zu drängen.

Lassen Sie sich am Telefon nicht zu kurzfristigen und unüberlegten Entscheidungen drängen, ganz egal, wie glaubwürdig eine Situation dargestellt wird. Polizei oder Staatsanwaltschaft verlangen niemals Bargeld oder Wertgegenstände von Ihnen, um jemanden vor einem Gefängnisaufenthalt zu bewahren. Auch ist die Behandlung eines Unfallopfers nie von einer vorherigen Anzahlung abhängig.

Ändern Sie Ihren Telefonbucheintrag

Bei der Suche nach potenziellen Opfern orientieren sich Telefonbetrüger am öffentlichen Telefonbuch. Darin suchen sie gezielt nach Personen mit einem traditionellen Vornamen, da dieser einen Hinweis auf das Alter liefern könnte. Beugen Sie vor, indem Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch auf den ersten Buchstaben reduzieren und somit anonymisieren.

Schützen Sie sich selber und andere vor Telefonbetrug

  • Seien Sie misstrauisch, wenn Sie jemand anruft und raten lässt, wer am Telefon ist. Stellen Sie Kontrollfragen, die fremde Personen nicht beantworten können (z. B. «Wann habe ich Geburtstag?», «Wie heisst meine Schwester?»).
  • Wenn Sie jemand am Telefon unter Druck setzt, legen Sie den Hörer auf. Das ist nicht unhöflich, sondern dient Ihrem Schutz!
  • Gehen Sie am Telefon nie auf eine Geldforderung ein. Halten Sie Rücksprache mit Personen aus Ihrem persönlichen Umfeld.
  • Nehmen Sie Warnungen von Bankangestellten ernst und lassen Sie deren Unterstützung zu.
  • Übergeben Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an eine Ihnen unbekannte Person.
  • Vorsicht vor «falschen Polizisten». Verschaffen Sie sich Sicherheit, indem Sie das Gespräch sofort beenden, den Hörer auflegen und bei der Polizei über die Notrufnummer 117 nachfragen, ob es diesen Polizisten bzw. diese Polizistin tatsächlich gibt.

Helfen Sie mit, Telefonbetrüger zu entlarven – wählen Sie bei jedem Verdacht die Notrufnummer 117.