Gemeinderatsnachrichten 15.08.2023

Steinacherhalle / Schulhaus

In den Sommerferien wurde aufgrund Brandschutzauflagen die Fensterfront zwischen Foyer und Halle in der Steinacherhalle ersetzt und mit einem Panikschloss ausgerüstet. Im Schulhaus Steinacher und Sagematt wurde die Beleuchtung auf LED umgestellt. Weiter wurden einige Decken, Wände und die Pausenglocke erneuert.

Verfügung Arztpraxis

Die Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) hat gemäss Medienmitteilung vom 4. August 2023 je eine Verfügung für die Arztpraxen in Triengen, Oberkirch und auch jene in Hergiswil b. W. erlassen, die von Dr. Thomas Haehner betrieben werden. Diese Verfügungen bildeten die Basis, damit die DIGE die Patientenakten beschlagnahmen konnte. Dies wurde notwendig, weil der Betreiber seiner gesetzlichen Pflicht zur ordnungsgemässen Aufbewahrung und Herausgabe der Patientenakten an die Patientinnen und Patienten nicht nachgekommen ist. Ein weiterer Grund für die Beschlagnahmung der Akten bestand darin, dass die DIGE einem möglichen Konkurs zuvorkommen wollte, weil es dann viel schwieriger ist, an die Patientenakten zu gelangen. Zudem soll damit verhindert werden, dass Patientenakten missbräuchlich entwendet werden.

Sowohl die physischen wie auch die elektronischen Patientenakten wurden somit auch in Hergiswil b. W. beschlagnahmt. Die DIGE informiert wiederum aktiv, sobald archivsuisse das Sortieren der physischen Patientenakten fertiggestellt hat und die elektronischen Daten exportiert und archiviert werden konnten.

Strassensperrung Umzug Jodlerklub Enzian

Am Samstag, 9. September 2023, findet anlässlich des Jubiläums 50 Jahre Jodlerklub Enzian das Fest mit einem Umzug statt. Der Gemeinderat hat dem Jodlerklub die Bewilligung für die Benützung der Gemeindestrasse für den Umzug am Samstag, 9. September 2023 von 16.00 bis 19.00 Uhr mit Strassensperrung auf der Dorfstrasse ab Einmündung Kreuzstiegenstrasse – Restau­rant Kreuz – Abzweiger Steinacher – Steinacher-Schulhaus sowie Umleitung über die Bachhalden-/Scha­chenmattstrasse erteilt. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis und wünscht dem Jodlerklub ein tolles Geburtstagsfest.

Demission Betriebskommission St. Johann

Marianne Lustenberger-Koch, Dorfstrasse 50, hat nach 12 Jahren als Mitglied der Betriebskommission St. Johann demissioniert. Der Gemeinderat dankt Marianne Lustenberger-Koch für die seit 2012 geleistete Arbeit in der Betriebskommission St. Johann recht herzlich.

Prämienverbilligung Anmeldung bis 31. Oktober 2023

Die Krankenversicherungen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Ver­mögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Hier können Prämienverbilligungen helfen. Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden Prämienverbilligungen an die Grundversicherung der Krankenkasse gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden. Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei der Ausgleichskasse Luzern geltend zu machen. Pro Anmeldung werden alle berechtigten Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben (Ehepartner/in, Kinder und junge Erwachsene bis Jahrgang 1999 in Ausbildung), automatisch für die Berechnung ermittelt. Eine eigene Anmeldung müssen junge Erwachsene einreichen, die am 1. November 2023 nicht in Ausbildung sind oder die am 1. November 2023 in Ausbildung sind und einen eigenen steuerrechtlichen Wohnsitz haben. Die Daten für die Anmeldung können online unter ipv.was-luzern.ch erfasst werden.

Einreicheschluss ist der 31. Oktober 2023. Die Auszahlung erfolgt ausnahmslos direkt an die Krankenversicherung. Diese stellt reduzierte Prämienrechnungen aus. Weitere Informationen erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle Hergiswil b. W. sowie bei der Ausgleichskasse Luzern unter was-luzern.ch/ipv, Telefon 041 209 01 51.

Versand der neuen Jodtabletten

Zwischen Mitte Oktober und Mitte November 2023 verteilt der Bund im Umkreis von 50 km um die Schweizer Kernkraftwerke Jodtabletten (Kaliumiodid 65 SERB Tabletten) an die Bevölkerung. Alle Einwohnerinnen und Einwohner im Verteilgebiet erhalten per Post eine Packung Jodtabletten – vorsorglich und gratis. Weitere Informationen unter: www.jodtabletten.ch.

Speziallandwirtschaftszone Blüomatte

Aktuell wird die öffentliche Auflage für die Bevölkerung betreffend Teilrevision der Ortsplanung im Gebiet Blüomatte zur Schaffung einer Speziallandwirtschaftszone zusammen mit der Bell Schweiz AG, den weiteren betroffenen Gemeinden Ufhusen und Luthern und den jeweiligen Ortsplanern vorbereitet. Der genaue Zeitpunkt der öffentlichen Auflage im Herbst ist bei Redaktionsschluss noch nicht klar.

Neue eFormulare für Baugesuchseingaben im Kanton Luzern

Die Dienststelle Raum und Wirtschaft Luzern hat die kantonalen baurechtlichen Formulare durch eine neu konzipierte Web-Applikation ersetzt. Ab sofort stehen eFormulare zur Eingabe von Baugesuchen zur Verfügung. Neu können Gesuchstellende nach einer einmaligen Registration und Authentifizierung die Formulare zusammen mit den benötigten Unterlagen bequem und digital bei der Gemeinde einreichen.

Sobald die Gesuche elektronisch bei der Gemeinde eingereicht werden, erfolgt durch die Gemeinde die formelle Prüfung und die Interaktion mit den Gesuchstellenden. Zusätzlich sind die Unterlagen zum Baugesuch in dreifacher Ausführung unterzeichnet bei der Gemeinde abzugeben.

Unter nachfolgendem Link gelangen Sie zu den eFormularen:

Äste, Sträucher und Hecken zurückschneiden

Der Herbst ist die Zeit, Bäume und Hecken entlang von Bächen, Strassen, Trottoirs oder bei Einmündungen und Kreuzungen zurückzuschneiden sowie die Böschungen zu mähen. Diese Massnahmen tragen dazu bei, Unfälle zu vermeiden. Einhängende Äste von Bäumen und Hecken behindern oft die Sicht und können zu Verkehrsunfällen mit schweren Folgen für die Unfallbetroffenen und im Haftungsfall für die Grundeigentümer führen.

Bauwesen

Der Gemeinderat hat von folgender Photovoltaikanlage gemäss Merkblatt «Solaranlagen» Kenntnis genommen:

  • auf dem Dach der Scheune GV-Nr. 167e, Grundstück Nr. 602, Ober-Kurzhubel, des Philipp Kammermann-Ehrenbolger

Verkehrsverbund: Einstellung Mitfahrsystem Taxito

Nach acht Betriebsjahren im Luthertal sowie einer zweijährigen Testphase im Seetal hat der Verkehrsverbund Luzern (VVL) Bilanz zum Mitfahrsystem Taxito gezogen. Er stellt Taxito im Luthertal ein und verzichtet auf eine weitere Mitfinanzierung im Seetal. Dies hat der Verbundrat unter anderem aufgrund des Kosten-Nutzen-Verhältnisses entschieden. Im Luthertal wird das Angebot somit per Fahrplanwechsel Mitte Dezember eingestellt.

Voranzeige Jungbürgerfeier

Die Jungbürgerfeier für die im Verlaufe des Jahres volljährig gewordenen oder noch werdenden Hergiswilerinnen und Hergiswiler des Jahrganges 2005 ist auf Freitagabend, 3. November 2023, festgesetzt worden. Die Jungbürgerinnen und Jungbürger werden anfangs Herbst eine persönliche Einladung erhalten. Der Gemeinderat hofft auf eine vollzählige Beteiligung an der Jungbürgerfeier und bittet, sich das Datum vorzumerken.

Lärm und Ruhezeiten

In unregelmässigen Abständen gehen bei der Gemeinde Reklamationen betreffend Lärm ein.

Als Lärm gelten unangenehme und belästigende Schallereignisse. Lärm wird jedoch nicht von allen gleich wahrgenommen. Wann etwas als unangenehm und belästigend empfunden wird, ist oft sehr unterschiedlich. Für Alltagslärm gibt es keine Grenzwerte. Das Zivilgesetzbuch bestimmt zwar in Art. 684 ZGB, dass jedermann verpflichtet ist, sich aller übermässigen Einwirkungen auf die Nachbarschaft zu enthalten. Darunter fallen auch Lärmimmissionen. Um zu beurteilen, was gerechtfertigt und duldbar ist, müsste ein Richter im Einzelfall die konkreten Umstände betrachten.

Im Zusammenhang mit Alltagslärm taucht oft die Frage nach sogenannten Ruhezeiten auf. Ruhezeiten sind jene Stunden, in denen sich ein Grossteil der Bevölkerung erholt und Lärm als besonders lästig empfunden wird. Daher ist in dieser Zeit vermehrt Rücksicht gefordert und lärmintensive Tätigkeiten sind wenn möglich zu unterlassen. Im Kanton Luzern bestehen keine einheitlichen Vorschriften. Rechtlich verbindlich ist lediglich die Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr. lm Sinne eines guten und friedlichen Zusammenlebens empfehlen wir jedoch folgende Richtwerte einzuhalten:

Ruhezeiten werktags: 12.00 bis 13.00 Uhr und ab 19.00 bis 07.00 Uhr. Lärmintensive Arbeiten sind auf die Zeiten von 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr zu beschränken. Bevor eine Klage eingereicht wird, ist wenn immer möglich das direkte Gespräch mit den lärmverursachenden Personen und/oder Betrieben zu suchen. Oft ist es möglich, das Lärmproblem dank gegenseitigem Verständnis zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu lösen.