Gemeinderatsnachrichten 15.09.2023

National- und Ständeratswahlen 22. Oktober 2023

Am Sonntag, 22. Oktober 2023, finden die National- und Ständeratswahlen statt.

Die Urne ist am Sonntag von 10.30 bis 11.00 Uhr im Parterre des Gemeindehauses aufgestellt. Die briefliche Wahlabgabe kann bis zum Schluss der Urnenöffnung am Sonntag um 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei Postzustellungen ist zu berücksichtigen, dass die Rücksendekuverts am Freitag vor dem Wahlsonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen müssen.

Öffentliche Auflage Speziallandwirtschaftszone Blüomatte 2. bis 31. Oktober 2023

Ausgangslage

Die Bell Schweiz AG besitzt in den Gemeinden Hergiswil b. W., Luthern und Ufhusen mehrere Geflügelställe, sogenannte Elterntierpärke. In diesen Tierhaltungsanlagen werden mit Zuchttieren (Hennen und Hähne) befruchtete Bruteier produziert. Diese Bruteier werden in den nahegelegenen Brütereien zu Küken für die Produktion von Lebendgeflügel ausgebrütet.

In Hergiswil b. W. besitzt die Firma Bell Schweiz AG am Standort Blüomatte einen Elterntierpark bestehend aus zwei Ställen aus den 1970er Jahren. Die Ställe müssen in den nächsten Jahren erneuert werden. Bell Schweiz AG verfolgt dabei die folgenden Zielsetzungen (nicht abschliessende Aufzählung):

  • Erhöhung Tierwohlstandard (z.B. Schaffung Aussenklimabereiche «Wintergarten»)
  • Erhöhung Hygienestandard für die Verbesserung Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
  • Rationalisierung der Produktion (Nutzung Skaleneffekte und Automation der Arbeitsprozesse)
  • Nachhaltigere Produktion (Verzicht auf fossile Brennstoffe und Reduktion der Ammoniak-Emissionen)
  • Erhaltung der Arbeitsplätze in der Region Willisau

Damit diese Geflügelställe erneuert werden können, braucht es eine Speziallandwirtschaftszone, welche nur mittels Teilrevision der Ortsplanung geschaffen werden kann. Zu dieser Teilrevision der Ortsplanung im Gebiet Blüomatte betreffend Schaffung einer Speziallandwirtschaftszone für die Bell Schweiz AG ist der notwendige kantonale Vorprüfungsbericht eingetroffen. Zusammen mit den weiteren betroffenen Gemeinden Ufhusen und Luthern wurde nun in Absprache mit der Bell Schweiz AG und unserem Ortsplaner Romeo Venetz, Kost + Partner AG die öffentliche Auflage für die Bevölkerung vorbereitet.

Öffentliche Auflage 2. bis 31. Oktober 2023

Im Sinn der §§ 6 und 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes wird die Teilrevision der Ortsplanung betreffend die Speziallandwirtschaftszone Blüomatte auf der Gemeindeverwaltung vom 2. bis 31. Oktober 2023 öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit können Personen, Behörden oder Organisationen, welche gemäss § 207 PBG ein schutzwürdiges Interesse an einer Anpassung der vorliegenden Zonenplanänderung haben, von ihrem Einspracherecht beim Gemeinderat Gebrauch machen. Die Akten sind auf der Gemeindeverwaltung verfügbar oder können auch im Internet unter www.hergiswil-lu.ch eingesehen werden.

Weiteres Vorgehen

Allfällige Einsprachen werden innert nützlicher Frist behandelt. Anschliessend wird Stand heute an der Frühlingsgemeindeversammlung die Speziallandwirtschaftszone Blüomatte den Stimmberechtigten zur Beschlussfassung vorgelegt.

Neuwahl Gemeindebehörde 2024

Der Regierungsrat hat den Terminplan für die Neuwahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2024 – 2028 festgelegt. Die Neuwahlen werden am 28. April 2024 durchgeführt. Eingabeschluss für die Wahlvorschläge ist am 4. März 2024 um 12.00 Uhr.

Einwohnerzahl

Die Wohnbevölkerung beträgt am 15. September 2023 1’928 Personen, davon 1’777 Schweizer und 151 Ausländer. Gegenüber dem 31. Dezember 2022 entspricht dies einem Bevölkerungswachstum von acht Personen.

Arbeitslose

Per Ende August 2023 waren drei Personen arbeitslos gemeldet.

Arztpraxis

Aktenherausgabe

Die kantonale Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) hat gemäss Medienmitteilung vom 4. September 2023 die Firma archivsuisse mit der Aufbewahrung und Herausgabe der Patientenakten der ehemaligen vier Luzerner Praxen von Dr. Thomas Haehner und somit auch die Akten des Ärztezentrum Napf in Hergiswil b. W. beauftragt. Nachdem nun alle Akten sortiert und archiviert sind, können die betroffenen Patientinnen und Patienten ihre Patientenakten ab sofort entweder sich selber oder der neuen Hausarztpraxis zustellen lassen.

Damit archivsuisse die jeweilige Patientenakte bzw. eine Kopie davon herausgeben darf, muss zwingend zuerst ein Bestellformular ausgefüllt und zusammen mit einer Kopie des amtlichen Ausweises elektronisch oder per Post bei der Firma archivsuisse eingereicht werden. Die Bearbeitung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Bestellformulars kann ab Eingang des Gesuchs bis zu zehn Tage dauern. Diese Dienstleistung ist für die Bevölkerung kostenlos.
Die DIGE hat für Personen, die Unterstützung beim Ausfüllen des Bestellformulars benötigen, eine Telefon-Hotline eingerichtet (041 228 45 54). Die Öffnungszeiten der Telefon-Hotline sind Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, am Freitag und vor Feiertagen von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr.

Das Bestellformular kann digital hier ausgefüllt werden:

Konkurseröffnung

Das Konkursamt hat gemäss Publikation im Luzerner Kantonsblatt vom 9. September 2023 den Konkurs über die Firma Medium Salutis GmbH vom Arzt Dr. Thomas Haehner mit Datum vom 30. Augst 2023 eröffnet.

Wie geht es weiter

Zusammen mit der Elektra Hergiswil-Dorf als Grundeigentümerin der modernen Arztpraxis in der Chrüzmatte 3 und mit Beizug von Fachorganisationen mit grosser Erfahrung ist die Gemeinde Hergiswil b. W. auf der Suche nach einer Nachfolgelösung. Die Suche ist sehr schwierig, da der Fachkräftemangel im Bereich der Medizin, insbesondere bei den Hausärztinnen und Hausärzten, gross ist. Trotzdem hofft man auf eine geeignete Lösung und ist auch für Hinweise aus der Bevölkerung dankbar.

Wahl von Silvan Krummenacher in die Betriebskommission St. Johann

Die Betriebskommission St. Johann übt die Steuerung und die Aufsicht über das St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter aus. Die Betriebskommission besteht aus max. 5 Mitgliedern und wird vom Gemeinderat gewählt. Der Gemeinderat hat als Nachfolger für das zurückgetretene Mitglied Marianne Lustenberger-Koch neu Silvan Krummenacher, Luegetalmatte 4, in die Betriebskommission St. Johann gewählt. Der Gemeinderat dankt Silvan Krummenacher für die Bereitschaft, in der Betriebskommission mitzuarbeiten.

Aufhebung Gemeindezuweisung Flüchtlinge und Dank

Die kantonale Dienstelle Asyl- und Flüchtlingswesen teilt mit, dass per 30. September 2023 die Gemeindezuweisung für zugewiesene Personen aus dem Asylbereich aufgehoben wurde. Gemäss Mitteilung sei die Lage im Asyl- und Flüchtlingswesen im Kanton Luzern momentan auf hohem Niveau stabil.

In der Gemeinde Hergiswil b. W. konnte dank der grossen Unterstützung und Solidarität vieler Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der notwendige Wohnraum bereitgestellt werden und es musste nur eine kleine Ersatzabgabe geleistet werden. Unter der Führung von Sozialvorsteherin Monika Kurmann hat sich auch eine freiwillige Begleitgruppe für Flüchtlinge gebildet, die den in der Gemeinde ankommenden Flüchtlingen im Alltag Unterstützung geboten hat und weiterhin noch bietet. Der Gemeinderat dankt allen Beteiligten für die Zurverfügungstellung des Wohnraums und der Begleitung der Flüchtlinge ganz herzlich!

Verkehrsbehinderung im Gebiet Hübeli ab 9. Oktober 2023

Gemäss Mitteilung der Grundeigentümer Grundstück Nr. 376, Silvia und Isidor Metz, alte Schulhaus Hübeli, Hübeli 11, muss die Stützmauer entlang der Gemeindestrasse saniert werden. Die Sanierung startet am 9. Oktober 2023 und dauert ca. 7 Arbeitstage. Da die Sanierungsarbeiten direkt entlang der Strasse durchgeführt werden, muss während der Sanierungsphase eine temporäre Baustellensignalisation auf der Strasse im Gebiet rund um das alte Schulhaus installiert werden. Es muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden. Die Grundeigentümer danken bereits jetzt für das Verständnis.

Bauwesen

Der Gemeinderat hat von folgenden Photovoltaikanlagen gemäss Merkblatt «Solaranlagen» Kenntnis genommen:

  • auf dem Dach des Wohn- und Geschäftshauses GV-Nr. 254, Grundstück Nr. 74, Dorfstrasse 22, des Thomas Künzli
  • auf dem Dach des Wohnhauses mit Werkstatt GV-Nr. 403, Grundstück Nr. 890, Luegetalmatte 6, der Loris Müller und Urs Zemp
  • auf dem Dach des Rindviehstalls mit Remise GV-Nr. 173c, Grundstück Nr. 612, Mittler-Langhubel, des Robert Ottiger
  • auf dem Dach des Schulhauses Sagenmatt GV-Nr. 329, Grundstück Nr. 357, Hübeli 32, der Einwohnergemeinde Hergiswil b. W.

Weiter ist das Gesuch für die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Wohnhauses und Scheune GV-Nr. 115, Grundstück Nr. 396, Opfersei 3, der Natalie Bammert-Kunz, Opfersei 3 eingereicht worden.

Richtige Entsorgung von Kehricht und Abfall

Leider musste in letzter Zeit vereinzelt festgestellt werden, dass bei den Abfallsammelstellen und bei der Grüngutsammelstelle Unordnung herrscht und insbesondere Fremdmaterial entsorgt wird. Als Beispiel waren in der Grüngutmulde Blumentöpfe und Plastik entsorgt!

Zudem werden vereinzelt private Kehrichtsäcke ohne Gebührenmarken an die Strassen gestellt. Die Entsorgung ist Privatsache und kann bei Widerhandlung mit Busse bestraft werden! Einzelne Abfallsäcke werden bereits Tage vor der Sammlung gemäss Abfallentsorgungsplan am Strassenrand deponiert. Das Abfallgut sollte jedoch erst am Morgen der Sammlung bereitgestellt werden, da es immer wieder vorkommt dass Abfallsäcke durch Tiere (Marder, Füchse, Krähen etc.) aufgerissen und die Abfälle verstreut werden.

Versand der neuen Jodtabletten

Zwischen Mitte Oktober und Mitte November 2023 verteilt der Bund im Umkreis von 50 km um die Schweizer Kernkraftwerke Jodtabletten (Kaliumiodid 65 SERB Tabletten) an die Bevölkerung. Alle Einwohnerinnen und Einwohner (auch die Gemeinde Hergiswil b. W. ist in diesem Perimeter) im Verteilgebiet erhalten per Post eine Packung Jodtabletten – vorsorglich und gratis.

Warum werden die Jodtabletten verteilt?

Bei einem schweren Kernkraftwerkunfall kann unter anderem radioaktives Jod in die Umgebung austreten. Dieses wird vom Menschen durch die Atemluft aufgenommen und reichert sich in der Schilddrüse an. Jodtabletten verhindern die Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse. Wichtig: Die Jodtabletten sind eine vorsorgliche Massnahme. Sie sind für den Notfall bestimmt und dürfen nur auf Anordnung der Behörden eingenommen werden. Im Ereignisfall wird die Bevölkerung entsprechend alarmiert und informiert.

Wer erhält die Jodtabletten?

Die Jodtabletten werden alle zehn Jahre an die Bevölkerung im Umkreis von 50 km eines Schweizer Kernkraftwerks verteilt. Es werden bewusst mehr Tabletten verteilt, als für eine Person nötig sind, damit im Notfall auch Angehörige oder Besucher versorgt werden können, die keine Jodtabletten erhalten haben oder dabeihaben. In den Gebieten ausserhalb des 50-Kilometer-Bereichs lagern die Kantone genügend Jodtabletten, um die Bevölkerung, falls nötig, rechtzeitig damit versorgen zu können.

Was tun mit den alten Jodtabletten?

Seit rund 10 Jahren werden die Jodtabletten in einer violetten Packung verteilt, zuvor wurden sie in einer roten Packung verteilt. Diese alten Jodtabletten können Sie einfach in einer Apotheke oder Drogerie abgeben.

Was tun, wenn jemand keine Jodtabletten erhalten hat?

Falls Sie bis Ende November 2023 keine Jodtabletten erhalten haben, können Sie bei der Gemeindeverwaltung einen Bezugsschein abholen. Mit dem Bezugsschein können Sie Jodtabletten kostenlos in einer Apotheke oder Drogerie im Verteilgebiet beziehen.

Haben Sie Fragen zur Tablettenverteilung?

Vom 2. Oktober bis zum 2. Dezember 2023 von Montag bis Samstag, 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, steht die «Jodtabletten-Hotline», Tel. 0848 44 22 00, zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.jodtabletten.ch.

Wirtschaftsförderung Luzern

Das Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik bezweckt die Förderung der Luzerner Wirtschaft. Es soll deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten sowie eine auf die regionalen Stärken ausgerichtete, nachhaltige Entwicklung gefördert werden. Seit 2006 ist die Wirtschaftsförderung Luzern nach dem PubIic-Private-Partnership-ModeIl organisiert und finanziert. Neben dem Kanton engagieren sich auch die Luzerner Gemeinden sowie über 160 Netzwerkpartner aus der Wirtschaft finanziell, ideell und solidarisch für einen wachsenden Wirtschafts- und Wohnstandort Luzern. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Leistungsvereinbarung mit der Wirtschaftsförderung Luzern für die Jahre 2024 bis 2027 zu verlängern. Die jährlichen Kosten betragen 1’934 Franken bzw. 1 Franken pro Einwohnerin und Einwohner. Die Wirtschaftsförderung Luzern ist in Kontakt mit der Gemeinde und dem Gewerbeverein. Seitens der Wirtschaftsförderung sollen auch ortsansässige Firmen besucht und deren Anliegen und Projekte unterstützt werden. Selbstverständlich können sich die Firmen im Bedarfsfall auch direkt an die Wirtschaftsförderung Luzern wenden, www.luzern-business.ch.

Beherbergungsabgaben und Kurtaxen

Die Vermieter von Privatunterkünften sind verpflichtet, die entsprechenden touristischen Abgaben (örtliche und kantonale Beherbergungsabgaben sowie Kurtaxen) zu Ieisten. Gemäss § 7 lit. b des kantonalen Tourismusgesetzes löst unter anderem das Vermieten von Fremdenzimmern die Abgabepflicht aus. Auch Eigentümer von Ferienhäusern und Ferienwohnungen, welche diese selber nutzen und nicht weitervermieten, müssen eine Pauschalkurtaxe von jährlich Fr. 60.00 bezahlen. Willisau Tourismus veranlagt und kassiert die Abgaben der Betriebe in Hergiswil b. W. Ein Teil der Abgaben fliesst jeweils zurück in die Gemeindekasse.

Lagerhaus

Im Herbst dürfen wir vom 7. bis 14. Oktober 2023 wiederum ROPESKIPPINGSwiss im Ferienlager Napf begrüssen. Dieses Seilspringerlager ist seit mehreren Jahren in Hergiswil b. W. zu Gast.

Vernehmlassungen

Der Gemeinderat hat zum kantonales Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung in der Pflege des Gesundheits- und Sozialdepartementes des Kantons Luzern und zum neuen Tourismusleitbild des Kantons Luzern je eine Vernehmlassung abgegeben.