Gemeinderatsnachrichten 15.01.2024

Eidgenössische und Kantonale Volksabstimmung

Am Sonntag, 3. März 2024, finden folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Volksabstimmung

  • Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»
  • Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»

Kantonale Volksabstimmung

  • Gesamtsanierung Ausbildungszentrum Sempach

Die Urne ist am Sonntag von 10.30 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus aufgestellt. Die briefliche Stimmabgabe kann bis zum Schluss der Urnenöffnung am Sonntag um 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei Postzustellungen ist zu berücksichtigen, dass die Rücksendekuverts am Freitag vor dem Wahlsonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen müssen.

Statistisches

Allgemeines

Die Wohnbevölkerung betrug am 31. Dezember 2023 1’931 Einwohner, was einer Bevölkerungszunahme von 8 Einwohnern gegenüber dem 31. Dezember 2022 entspricht. Der Ausländeranteil beträgt 8 Prozent (Vorjahr 7,4 Prozent). Die Gemeinde Hergiswil b. W. registrierte im vergangenen Jahr 14 Geburten und 12 Todesfälle. Im Jahr 2023 wurden 12 Baubewilligungen erteilt. Dadurch entstehen im Gemeindegebiet 24 neue Wohnungen. Zusätzlich wurden im Gemeindegebiet von 20 Solar- bzw. Photovoltaikanlagen Kenntnis genommen. Der Gemeinderat hielt im verflossenen Jahr 26 offizielle Gemeinderatssitzungen ab. Dabei behandelte er gesamthaft 385 Geschäfte.

Lagerhaus

Das Truppenlager/Ferienlager Napf wurde im vergangenen Jahr durch militärische Einheiten und private Gruppen/Lager wiederum rege benutzt. Es waren fünf militärische Einheiten mit total 8’971 «Übernachtungen» einquartiert. Weiter durften im letzten Jahr 11 private und schulische Lager/Gruppen mit total 2’510 Logiernächten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen begrüsst werden.

Neue Verkehrsanordnung Alterszentrum Breiten, Willisau

Der Stadtrat Willisau hat den Gemeinderat Hergiswil b. W. orientiert, dass die zuständige kantonale Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) die Höchstgeschwindigkeit auf der Kantonsstrasse K40 Hergiswil b. W. – Willisau im Bereich Alterszentrum Breiten auf 60 km/h beschränkt. Die neue Höchstgeschwindigkeit tritt in Kraft, sobald die entsprechenden Signale aufgestellt sind. Diese Verkehrsanordnung auf dem Gemeindegebiet Willisau wurde im Luzerner Kantonsblatt Nr. 51/52 vom 30. Dezember 2023 publiziert.

Bauabrechnung Erweiterungsbau Schulhaus Steinacher

Die Bauarbeiten Erweiterungsbau Schulhaus Steinacher fanden grösstenteils in den Jahren 2020 und 2021 statt. Die Einweihung erfolgte am 4. September 2021. Inzwischen sind auch die letzten Arbeiten und Rechnungen abgeschlossen und die Baukommission hat an ihrer Sitzung vom 8. Januar 2024 und der Gemeinderat an der Sitzung vom 18. Januar 2024 die Bauabrechnung genehmigt.

Die Abrechnung Erweiterungsbau Schulhaus Steinacher zeigt totale Bruttokosten von Fr. 1’967’404.25. Diese liegen Fr. 17’404.25 über dem Sonderkredit der Gemeindeversammlung vom 31. August 2020 von Fr. 1’950’000.00.

Die Nettobelastung der Gemeinde beträgt Fr. 1’514’404.25. Dies dank des erhaltenen Beitrages von Fr. 453’000.00 der Patenschaft für Berggemeinden. Die vom Architekturbüro LBG Sursee erstellte Bauabrechnung stimmt exakt mit der Gemeindebuchhaltung überein.

Die geringfügige Kostenüberschreitung begründet sich durch den Mehraufwand, Mehrarbeiten, Mehrwerte bzw. erstellte Mehrleistungen, welche während der Bauphase realisiert wurden. Insbesondere wurden nach Rücksprache mit der Baukommission folgende zusätzlichen Arbeiten ausgeführt: Der Eingangsbereich Richtung Veloständer wurde neu erstellt, die Pausenhalle verlängert und mit einer Akustikdecke versehen und der Pausenplatz mit einem neuen Asphaltbelag versehen. Im Schulhaus wurden Trennwände in den Gängen angebracht, der bestehende Kindergarten komplett saniert, mit Verglasung zusätzliches Licht in die Gänge gebracht, die Beleuchtung erneuert und die Gänge frisch gestrichen. Weiter wurde auch eine neue Netzwerkinfrastruktur verlegt und ein zusätzliches Damen-WC im 1. OG eingebaut. Bei den zusätzlichen Arbeiten wurde im Vorfeld zusammen mit dem Architekten und der Baukommission stets eine Kostenkontrolle durchgeführt.

Die Bauabrechnung wird nun im Rahmen der Rechnungsprüfung durch die Truvag Revisions AG kontrolliert und an der Gemeindeversammlung vom 7. Mai 2024 der Stimmbevölkerung zur Genehmigung vorgelegt.

Foto Flavia Aregger

Bauwesen

Der Gemeinderat hat von folgenden Photovoltaikanlagen gemäss Merkblatt «Solaranlagen» Kenntnis genommen:

  • auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 440, Grundstück Nr. 936, Pfrundstrasse 5, der Roland und Claudia Christen-Schumacher
  • auf dem Dach der Scheune GV-Nr. 5b, Grundstück Nr. 201, Vorder-Fürbach, des René Barmettler

Ausgleichskasse Luzern Änderungen per 1. Januar 2024

Reform AHV 21

Per 2024 tritt die AHV-Reform in Kraft. Das sind die wichtigsten Neuerungen:

  • Referenzalter 65 für alle. Neu gilt für Frauen und Männer das gleiche Referenzalter. Bei den Frauen steigt das Referenzalter schrittweise von 64 auf 65, um drei Monate pro Jahr ab Jahrgang 1961.
  • Flexibler Rentenbezug ab 63: Frauen und Männer können wählen, ab wann sie zwischen 63 und 70 Jahren ihre Altersrente beziehen möchten. Bei Bezug vor dem Referenzalter 65 gibt es eine Kürzung. Bei Bezug nach 65 gibt es einen Zuschlag. Möglich ist neu auch, nur einen Teil der Rente vor 65 zu beziehen und den Rest später. Diesen Anteil kann man zwischen 20 und 80 Prozent frei wählen.
  • Höhere Rente dank AHV-Beiträgen nach 65: Mit den AHV-Beiträgen ab 65 können unter bestimmten Voraussetzungen Beitragslücken gefüllt und so die Altersrente (bis zur Maximalrente) erhöht werden.

Alle weiteren Infos rund um die Reform AHV 21 finden Sie auf www.was-luzern.ch.

Wegfall Übergangsrecht Ergänzungsleistungen (EL)

Seit dem 1. Januar 2021 gilt das neue EL-Recht. Für bestehende Fälle gab es eine Übergangsregelung: EL-Beziehende erhielten weiterhin die bisherige Leistung, wenn die Reform bei ihnen zu tieferen EL geführt hätte. Damit ist nun Schluss: Seit 1. Januar 2024 gelten für sämtliche EL-Fälle nur noch die neuen Bestimmungen. Das führt dazu, dass einige Personen weniger oder gar keine Ergänzungsleistungen mehr erhalten.

Konkret änderten sich per 1. Januar 2021 oder nun per 1. Januar 2024 nach dem Wegfall des Übergangsrechts folgende Punkte:

  • Reduktion des Vermögensfreibetrags:

von Fr. 37’500.– auf Fr. 30’000.– bei Alleinstehenden,

von Fr. 60’000.– auf Fr. 50’000.– für Verheiratete.

  • Maximaler Mietzins für Konkubinat entspricht dem Ansatz für Ehepaare
  • Es wird die tatsächliche Krankenkassenprämie der Grundversicherung angerechnet (vorher: Pauschalansatz)
  • Vermögensschwelle: Bei einem Vermögen von mehr als Fr. 100’000.– bei Alleinstehenden oder Fr. 200’000.– bei Verheirateten besteht generell kein Anspruch auf EL. Eine selbstbewohnte Liegenschaft zählt nicht dazu.
  • Betreuungskosten für Kinder unter elf Jahren können geltend gemacht werden, sofern die Betreuung wegen Erwerbstätigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist.

Betreuung von Angehörigen

Ab 2024 kennt der Kanton Luzern eine neue Leistung: Angehörige, die regelmässig und unentgeltlich eine hilflose, zuhause lebende Person betreuen, erhalten als Anerkennung eine Zulage. Die betreuten Personen selbst bekommen einen Gutschein für bestimmte Angebote zur Entlastung.

Renten 2024

Im Jahr 2024 beträgt die minimale Altersrente Fr. 1’225.00 pro Person, die maximale Altersrente 2’450 Franken pro Person und maximale Ehepaarrente Fr. 3’675.00. Bei den Ergänzungsleistungen beträgt der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs Fr. 20’100.00 pro Jahr für Alleinstehende und Fr. 30’150.00 für Ehepaare. Somit bleiben die Beträge unverändert.

Weitere Informationen

Diese Informationen vermittelten nur einen allgemeinen Überblick. Im Einzelfall gelten ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle auf der Gemeindekanzlei, bei WAS Ausgleichskasse Luzern oder auf der Website www.was-luzern.ch

Sirenentest 7. Februar 2024

Am Mittwoch, 7. Februar 2024 um 13.30 Uhr wird ein gesamtschweizerischer Sirenentest durchgeführt. Getestet werden sowohl die Sirenen für den Allgemeinen Alarm wie auch die Sirenen für den Wasseralarm, welche in der Nahzone unterhalb von Staumauern installiert sind. Grundsätzlich werden alle rund 5’000 stationären und ein Teil der rund 2’200 mobilen Sirenen getestet. Der Sirenentest dient dazu, die Funktionsbereitschaft der Sirenen sowie die Prozesse zur Auslösung der Sirenen zu überprüfen. Es sind keinerlei Schutzmassnahmen zu ergreifen, jedoch soll dabei das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm im Ernstfall in Erinnerung gerufen werden. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten. In Hergiswil b. W. wird der Sirenentest durch die Feuerwehr ausgeführt.

Militärische Einquartierung

Vom 19. Februar bis 1. März 2024 absolviert die Infanterie Durchdienerschule 14 im Rahmen ihrer Rekrutenschule eine Spezialisten-Ausbildung in der Region. Es werden in dieser Zeit ungefähr 60 Rekruten und das entsprechende Kader die Truppenunterkunft bei der Steinacherhalle, den Anbau Steinacherhalle sowie einen kleinen Teil des Parkplatzes zwischen Schulhaus und St. Johann in Anspruch nehmen. Der Gemeinderat heisst die Rekruten und ihren Kommandanten in unserem Kräuterdorf herzlich willkommen und wünscht ihnen eine erfolgreiche Ausbildung.

Bauarbeiten Nasszellen beim Schulhaus

Im Untergeschoss der Turnhalle, Pausenhalle beim Schulhaus Steinacher wurden die Nasszellen für das Militär/Lager saniert und zusätzliche Duschen eingebaut. Die Bauarbeiten wurden Ende Jahr fertiggestellt, so dass die Duschen von der einquartierten militärischen Einheit im Januar 2024 bereits genutzt werden konnten. Die Duschen vom Militär und der Schule sind künftig während dem Tag voneinander getrennt, was beidseits einen grossen Mehrwert und Attraktivität ergibt.

Besichtigung der neuen Nasszelle durch den Gemeinderat

Kantonales Förderprogramm Energie geht weiter

Das Förderprogramm Energie 2023 war ein Erfolg: Durch die Erhöhung der Fördergelder konnten zahlreiche Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz und für den Einsatz von erneuerbarer Energie in den eigenen vier Wänden unterstützt werden.

Das Förderprogramm Energie 2024 wartet mit kleinen Justierungen auf. So wird neu das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) mit Anlagenzertifikat gefördert. Das heisst der Eigentümer muss ab 2024 nicht mehr für die Zertifizierungskosten aufkommen, diese werden vollumfänglich vom Kanton übernommen. Des Weiteren wird der GEAK-Plus-Gesuchprozess neu einstufig angeboten, das heisst, dass Fördergelder neu nach der Erstellung von GEAK-Plus beantragt werden müssen. Bei der kantonal geförderten Massnahme «Treibhausgasarme Baumaterialien» gibt es eine Anpassung: Nebst den Minergie-ECO zertifizierten Gebäuden werden ab 2024 auch Gebäude gefördert, welche kein Minergie Zertifikat haben, aber mit dem Minergie-Tool nachweisen können, dass sie treibhausgasarm gebaut haben. Gesuche können seit dem 8. Januar 2024 wieder eingereicht werden. Weitere Informationen: https://uwe.lu.ch/themen/energie/foerderprogramme

Einladung Ehrungsanlass 23. Februar 2024

Der Ehrungsanlass für Vereine, Organisationen und Einzelpersonen findet am Freitag, 23. Februar 2024 um 20.00 Uhr in der Steinacherhalle statt. Die ganze Bevölkerung ist zu diesem Ehrungsanlass eingeladen. Eröffnet wird der Anlass durch die Musikgesellschaft unter dem eindrücklichen Einmarsch aller Vereinsfahnen. Es werden wiederum Einzelpersonen, Vereine und Organisationen für ihre Leistungen des Jahres 2023 in Sport, Kultur und Beruf geehrt. Die Jurysitzung fand Anfang Januar 2024 statt. Mit grossem Stolz können auch einige Ehrenmeldungen bei den letzten Lehrabschlüssen nochmals speziell geehrt werden.

Mit einer Laudatio wird dem Jodlerklub Enzian eine Spezialehrung zum 50-jährigen Bestehen vergeben.

Im Anschluss an die Ehrungen wird ein Apéro offeriert. Für die Festwirtschaft und den Apéro konnte dieses Jahr wiederum die Polysportriege des Sportvereins gewonnen werden.

Wir freuen uns, wenn zu Ehren der ausserordentlichen und eindrücklichen Leistungen die Bevölkerung an der Feier in der Steinacherhalle teilnimmt.

Vernehmlassungen

Der Gemeinderat hat im Mitwirkungsverfahren «Gesamtrevision kantonaler Richtplan» des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes des Kantons Luzern eine Stellungnahme abgegeben.

Freie Wohnungen

Die freien Wohnungen in Hergiswil b. W. werden nach Meldung auf www.hergiswil-lu.ch unter Wohnungsmarkt publiziert. Die Vermieterinnen und Vermieter bitten wir vor Abschluss eines Mietvertrages dringend, die üblichen Unterlagen der Mieter einzufordern (aktueller Betreibungsregisterauszug im Original, Referenzauskünfte etc.).

Fasnachts-Abo von Passepartout

Gemäss Mitteilung vom Tarifverbund Passepartout kommen auch in diesem Jahr Fasnächtlerinnen und Fasnächtler dank dem Fasnachts-Abo wieder sicher, bequem und zu vorteilhaften Preisen mit dem öV an die Luzerner Fasnacht und nach Hause. Kundinnen und Kunden mit einem Fasnachts-Abo haben vom 8. bis am 14. Februar 2024 innerhalb der gelösten Zonen freie Fahrt. Das Abo ist auch für die zahlreichen Extrafahrten, das Nachtnetz sowie die Früh- und Spätkurse gültig. Zu kaufen gibt es das Abo an den Passepartout-Verkaufsstellen, auf SBB.ch oder an den Billett-Automaten. Weitere Informationen unter www.passepartout.ch/aktuelles/fasnacht/

Luzernmobil-Challenge

Einen Monat auf das eigene Auto verzichten und sich stattdessen mit anderen Mobilitätsformen bewegen – was im letzten Jahr mit fünf Haushalten begann, wird diesen Frühling mit rund 50 Haushalten wiederholt. Die Luzernmobil-Challenge dient der Sensibilisierung im Hinblick auf einen bewussten Umgang mit der eigenen Mobilität. Die zweite Luzernmobil-Challenge startet am 27. April 2024 und dauert 4 Wochen. Wer an der Mobilitätschallenge teilnehmen will, kann sich jetzt auf der Website von Luzernmobil bewerben, www.luzernmobil.ch/challenge

Sichtbarkeit im Dunkeln

Im Strassenverkehr werden dunkel gekleidete Personen, aber auch Velos und Autos mit fehlender oder ungenügender Beleuchtung, bei der Dämmerung und in der Nacht oft übersehen. Auch bei Nebel und Regen ist die Sichtbarkeit erschwert. Demzufolge besteht ein erhöhtes Unfallrisiko (bis zu dreimal höher). Tragen Sie daher helle und vor allem reflektierende Kleider und Accessoires und machen Sie sich dadurch bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen sichtbar. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) https://www.bfu.ch/de/ratgeber/sichtbar-im-strassenverkehr

Als Kompetenzzentrum forscht und berät die BFU, damit in der Schweiz weniger folgenschwere Unfälle passieren – im Strassenverkehr, zu Hause, in der Freizeit und beim Sport. Für diese Aufgaben hat sie seit 1938 einen öffentlichen Auftrag. In der Gemeinde Hergiswil b. W. ist Isidor Wirz BFU-Gemeindedelegierter.