Gemeinderatsnachrichten 15.03.2024

Gemeinderatswahlen 28. April 2024

Am Sonntag, 28. April 2024, finden die Gemeinderatswahlen statt. Die Urne ist am Sonntag von 10.30 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus aufgestellt. Bis zum Eingabeschluss vom 4. März 2024 sind bei der Gemeindekanzlei fünf Personen für die Amtsdauer 2024 – 2028 des Gemeinderates nomi­niert worden. Es sind dies Flurin Burkhalter (FDP, neu) als Gemeindepräsident, Pius Hodel (Mitte, bisher) als Gemeindeammann, Monika Kurmann (Mitte, bisher) als Sozialvorsteherin, Renate Ambühl (SVP, bisher) und Markus Kunz (Mitte, bisher) als Gemeinderäte.

Die briefliche Wahlabgabe kann bis zum Schluss der Urnenöffnung am Sonntag um 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei Postzustellungen ist zu berücksichtigen, dass die Rücksendekuverts am Freitag vor dem Wahlsonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen müssen.

Erfreulicher Rechnungsabschluss

Die Erfolgsrechnung 2023 der Gemeinde zeigt einen erfreulichen Ertragsüberschuss von knapp Fr. 800’000.00. Die Globalbudgets aller fünf Aufgabenbereiche konnten eingehalten werden. Der Gewinn ist insbesondere auf folgende Faktoren zurückzuführen:

  • Weniger Aufwand bei den verschiedenen Dienststellen mit konsequenter Überprüfung der Kosten bei Neu- und Ersatzbeschaffungen
  • Keine negativen Einflüsse
  • Rund Fr. 300’000.00 mehr Steuereinnahmen

Die Rechnung 2023 und die Jahresberichte wurden an die Revisionsstelle Truvag AG und die Controllingkommission zur Überprüfung übergeben. In der nächsten Ausgabe des Hergiswiler Läbe wird detaillierter über den Abschluss informiert. Die Gemeindeversammlung findet am Dienstag, 7. Mai 2024 in der Steinacherhalle statt.

Sprechstunde 20. April 2024 mit Anmeldung

Am Samstag, 20. April 2024, lädt der Gemeinderat die Bevölkerung von 09.30 bis 11.30 Uhr zu einer Sprechstunde ins Gemeindehaus ein. Haben Sie gute Ideen? Möchten Sie konstruktive Kritik üben? Der Gemeinderat steht den Einwohnerinnen und Einwohnern von Hergiswil b. W. an diesem Vormittag zur Verfügung und freut sich, mit Ihnen im persönlichen Gespräch Ihre Anliegen und Anregungen zu besprechen. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin bei der Gemeindeverwaltung 041 979 80 80 oder gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch.

Demission Urnenbüro

Ruth Rölli-Lustenberger, Dorfstrasse 39, hat auf Ende der Amtsdauer 2020 – 2024 und somit auf 31. August 2024 als Urnenbüromitglied demissioniert. Der Gemeinderat dankt der Demissionärin für die seit 2005 geleistete Arbeit im Urnenbüro recht herzlich. An der Gemeindeversammlung vom 7. Mai 2024 finden die Neuwahlen für die Amtsdauer 2024 – 2028 statt.

Wahl Betreibungsbeamter

Im Auftrag der Gemeinden Alberswil, Altbüron, Ettiswil, Fischbach, Grossdietwil, Hergiswil b. W., Luthern, Ufhusen und Zell betreibt die Stadt Willisau das regionale Betreibungsamt. Der Betreibungsbeamte und sein Stellvertreter werden auf eine Amtsdauer von 4 Jahren analog der Amtsdauer der Gemeindebehörden gewählt. Der Stadtrat Willisau hat gemäss Mitteilungen den bisherigen Amtsinhaber Walter Burri sowie seinen Stellvertreter Martin Burri für die Amtsdauer 2024 – 2028 bestätigt. Der Gemeinderat gratuliert dem in Hergiswil b. W. wohnhaften Walter Burri und seinem Stellvertreter Martin Burri ganz herzlich zur Wahl.

Umgebung Schulhaus Steinacher

Aktuell befindet sich die Umgebungsgestaltung beim Schulhaus Steinacher im Bau. Diese wurde zusammen mit der Schule und dem Planer LBG Architektur, welcher auch den Erweiterungsbau Schulhaus erstellt hat, erarbeitet. Gemäss nachfolgendem Plan wird folgendes erstellt:

Beachvolleyballfeld und Bocciabahn (1)

In Richtung St. Johann wird ein Beachvolleyballfeld und eine Bocciabahn erstellt. Dazu musste der bestehende Fussballplatz leicht eingekürzt werden. Das Beachvolleyballfeld ist ein langjähriger Wunsch, insbesondere von den Jugendlichen, welche dies an jährlichen Jungbürgerfeiern schon mehrfach kundgetan haben. Angrenzend an das Beachvolleyballfeld wird die Kugelstossanlage neu platziert und neu eine Bocciabahn erstellt. Mit der Anordnung des Beachvolleyballfeldes und der Bocciabahn nahe des St. Johann soll auch ein Generationenaustausch zwischen Jung und Alt ermöglicht werden.

Erweiterter Spielplatz (2)

Der erweiterte Spielplatz beim Schulhaus auf dem Platz der aktuellen Kugelstossanlage wird als Balancier- und Kletterlandschaft über die Organisation Murimoos www.murimoos.ch bezogen. Murimoos bietet psychisch, körperlich und sozial beeinträchtigten Personen einen geschützten Arbeits- und Lebensraum und ist spezialisiert auf Spielplatzbau. Der Spielplatz wurde in enger Zusammenarbeit mit der Schule geplant und auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt.

Parkplatz (3)

Der Parkplatz zwischen Schulhaus und St. Johann soll mit Verbundsteinen bei den Parkplätzen und mit befestigter Fahrbahn ausgeführt werden. Stand heute werden 88 Parkplätze entstehen.

Tempo 30 auf Schulhausstrasse (4)

Die Schulhausstrasse wird nach Abschluss der Bauarbeiten mit einem neuen Deckbelag versehen und die bereits genehmigte 30-er Zone markiert.

Beachvolleyballfeld und Bocciabahn (1) | Erweiterter Spielplatz (2) | Parkplatz (3) | Schulhausstrasse (4)

Anpassung Wertstoffsammlung Grüngut- und Astmaterialentsorgung

Aufgrund der Neugestaltung der Umgebung Schulhaus Steinacher soll die bestehende Grüngut- und Astmaterialentsorgung verschoben werden. Das Astmaterial kann nach Bauabschluss des Parkplatzes in der Luegetalmatte hinter der Halle der Zettel AG abgegeben werden. Betreffend Grüngut soll eine kostenlose Einsammlung (alle zwei Wochen) auf der Route analog der Kartonsammlung stattfinden. Die Grüngutmulden (siehe Foto) muss jeder Grundeigentümer selber beschaffen. Eine gemeinsame Bestellung wird mit dem künftigen Anbieter koordiniert.

Ebenfalls ist ein zusätzlicher Grüngutcontainer zur kostenlosen Abgabe neben dem Astmaterial bei der Luegetalmatte geplant.

In einer nächsten Ausgabe des Hergiswiler Läbe folgen weitere Informationen zum Zeitpunkt der Umsetzung, den Einsammeltagen und zur Möglichkeit der Bestellung der künftigen Mulden.

Ortsplanung Gewässerräume

Neuer Zonenplan Gewässerräume ausserhalb Bauzone aufgeschaltet

Wie bereits mitgeteilt hat der Regierungsrat des Kantons Luzern die Gewässerräume ausserhalb Bauzone genehmigt. Die Gewässerräume sind nun im Geoportal für die Gemeinde Hergiswil b. W. aufgeschaltet.

Der Zonenplan kann auf der Webseite der Gemeinde Hergiswil b. W. unter Gemeinde & Politik/Bauwesen/Zonenplan oder via QR-Code eingesehen werden.

Neuer Zonenplan

Teilrevision Ortsplanung

Die Gemeinde hat zwei Anliegen, welche sie in einer folgenden Teilrevision der Ortsplanung angehen möchte. Es fand diesbezüglich ein Gespräch mit dem Kanton (Dienststelle rawi) statt. Aktuell läuft eine Vorabklärung zu folgenden zwei Bereichen:

Einzonung Zone für öffentliche Zwecke Steinacher

Es besteht Bedarf für die Erstellung von weiteren Alterswohnungen. Diese sollen sich in unmittelbarer Nähe der bestehenden Alterswohnungen und des St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter befinden, um Synergien bzgl. Betreuung und Pflege nutzen zu können. Aktuell besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinde einen Teil von 4’600 m2 des Grundstücks Nr. 122 von Roland Müller-Lötscher, Gross-Steinacher, welches an das bestehende St. Johann grenzt, erwirbt und einzonen könnte. Diese Fläche könnte zur Realisierung einer möglichen künftigen Erweiterung des St. Johann und zur möglichen Erstellung der Alterswohnungen genutzt werden.

St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter (1) | Alterswohnungen (2) | mögliche Erweiterung (3)

Anpassung Überbauungsziffer Arbeitszone

Aus Erfahrungswerten und Vergleichen mit anderen Gemeinden zeigt sich, dass die Überbauungs­ziffer für die Arbeitszone in Hergiswil b. W. eher tief ist. Es soll die Überbauungsziffer in der Arbeitszone angepasst werden, um eine optimale Nutzung und einen haus­hälterischen Umgang mit den Arbeitszonen zu ermöglichen. Die Gemeinde möchte die max. Über­bauungsziffer in der Arbeitszone neu von Fall zu Fall festlegen. Damit besteht Spielraum, auch auf die individuellen Bedürfnisse der Gewerbebetriebe einzugehen.

Prioris Gemeinsames Glasfasernetz geht weiter

Die Gemeinden der Region Luzern West haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam ein flächendeckendes Glasfasernetz zu erstellen. Auch unsere Gemeinde hat bei der Erarbeitung des Projekts Prioris mitgewirkt. Die geplante Beschlussfassung zu Prioris konnte an der letzten Gemeindeversammlung vom 21. November nicht stattfinden. Auf Empfehlung der Verantwortlichen des Steuerungsausschuss Prioris der Region Luzern West wurde das Geschäft abtraktandiert. Nach vielen Gesprächen hat der Steuerungsausschuss Prioris am 15. März 2024 über den aktuellen Stand orientiert:

15 Prioris-Gemeinden, auch Hergiswil b. W., haben entschieden, das Projekt Prioris 2024 ihrer Bevölkerung zur Abstimmung vorzulegen. Bei drei Gemeinden ist der Abstimmungstermin noch offen. In Ufhusen ist das Netz bereits im Bau. Willisau, Werthenstein und Zell haben entschieden, eine Zusammenarbeit mit Swisscom einzugehen.

Mit der Regionalen Glasfaser Schweiz AG haben die Gemeinden eine Partnerin gefunden, um das Ziel eines gemeinsamen Glasfasernetzes zu erreichen. Bei der neu gegründeten Aktiengesellschaft mit Sitz im Luzernischen Inwil handelt es sich um ein rechtlich selbständiges Schwesterunternehmen der österreichischen BG Communications GmbH (BGC). Hella Schnider, Gemeindepräsidentin Flühli und Mitglied Steuerungsausschuss, freut sich über die unterschriebenen Verträge: «Wir haben ein innovatives Unternehmen gefunden, das die digitale Herausforderung der ländlichen Regionen kennt.»

Beschlussfassung an der nächsten Gemeindeversammlung

Der Gemeinderat unterstützt das Projekt und empfiehlt den Stimmberechtigten anlässlich der nächsten Gemeindeversammlung vom 7. Mai 2024, dem für dieses Projekt notwendigen Glasfaserreglement zuzustimmen.

Die Investition seitens der Gemeinde Hergiswil b. W. über die Beteiligung an Prioris beträgt Fr. 215’000.00. Die einmaligen Anschlussentschädigungen für Grundeigentümer belaufen sich gemäss aktueller Tariford­nung im Fall eines Einfamilienhauses in der Bauzone auf Fr. 1’400.00 und ausserhalb der Bauzone auf Fr. 2’600.00. Ziel ist die Vollerschliessung der Gemeinde, so dass alle bebauten Grundstücke, nicht nur diejenigen im Zentrum, angeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass ca. 60% der Nutzungseinheiten (Grundeigentümer-Anschlüsse) einen Anschlussvertrag unterzeichnen. Diese Endkunden können den Telekommunikationsanbieter selber wählen, die Wahlfreiheit bleibt gewährleistet.

Auslagerung Sondersteuern

Ausgangslage

Aktuell wird der Entscheid bei der Veranlagung der Sondersteuern (Handänderungssteuern und Grundstückgewinnsteuern) durch den Gemeinderat Hergiswil b. W. erstellt. Die Rechnungstellung erfolgt durch die Stadt Willisau. In den nächsten Monaten wird das von der Dienststelle Steuern im Einsatz stehende Steuer-EDV-System LuTax unter dem Projektnamen «nest.ref» in wesentlichen Teilen erneuert. Diese Softwareerneuerung hat auch Prozessanpassungen bei den Sondersteuern zur Folge. Neuerungen ergeben sich insbesondere bei der Geschäftskontrolle, bei der Eröffnung der Verfügungen und Rechnungen und bei der Archivierung der Akten. Aus diesem Grund wurde vor gut einem Jahr mit der Stadt Willisau Kontakt aufgenommen und man konnte eine engere Zusammenarbeit vereinbaren. Bereits seit 2001 besteht im Bereich Steuern mit dem Regionalen Steueramt Willisau eine Zusammenarbeit, welche sich sehr bewährt hat.

Da die Erbschaftssteuern nicht über das Steuer-EDV-System LuTax erfasst werden, haben diese keine Änderungen zur Folge und werden weiterhin von der Gemeinde Hergiswil b. W. veranlagt.

Auslagerung ab 1. April 2024

Nach verschiedenen Gesprächen wurde der Beschluss gefasst, die Sondersteuern (Handänderungssteuern und Grundstückgewinnsteuern) im Sinne von § 25 Abs. 2 des Grundstückgewinnsteuergesetzes und § 10 Abs. 3 des Handänderungssteuergesetzes, analog der ordentlichen Steuern, an die Stadt Willisau auszulagern. Die Auslagerung erfolgt per 1. April 2024.

Im entsprechenden Vertrag wurde vereinbart, dass die hoheitlichen Rechte und Pflichten, soweit nicht ausdrücklich übertragen, bei der Gemeinde Hergiswil b. W. verbleiben. Aufgrund der positiven Erfahrungen in der bisherigen Zusammenarbeit mit den zuständigen Personen der Stadt Willisau im Bereich Steuern ist der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung überzeugt, mit der Auslagerung den richtigen Weg für die Zukunft zu gehen. Somit werden ab 1. April 2024 die Grundstückgewinnsteuern und Handänderungssteuern neu von der Stadt Willisau veranlagt.

Dank

Durch diese Zusammenarbeit kann die Verwaltung und Abwicklung der Sondersteuern weiterhin effizient gestaltet und den Bürgerinnen und Bürgern auch in Zukunft eine zeitgemässe Dienstleistung angeboten werden. Der Gemeinderat dankt dem Stadtrat Willisau und der zuständigen Verantwortlichen Sondersteuern Cornelia Heller Meier, Stadtschreiberin II für die Zusammenarbeit und die Möglichkeit die Sondersteuern an die Stadt Willisau auszulagern.

v.l.n.r. Gemeindeschreiber Matthias Kunz, Stadtschreiberin II Cornelia Heller Meier, Gemeindeammann Pius Hodel, Stadtammann Daniel Bammert freuen sich auf die künftige Zusammenarbeit im Bereich Sondersteuern.

Treffen Gemeinderat Menznau

Am 14. März 2024 hat der Gemeinderat Hergiswil b. W. den Gemeinderat Menznau zu einem informativen Treffen und zur nachbarschaftlichen Beziehungspflege eingeladen. In einem ersten Teil wurde im Gemeindehaus über aktuelle Themen (unter anderem Mobilfunkanlage Oberlehn, Windenergie, Löschwasserversorgung, Napfbergland) und Erfahrungen, über die Zusammenarbeit sowie künftige Fragestellungen und Projekte der Gemeinden Menznau und Hergiswil b. W. gesprochen. Bei einem feinen Nachtessen im Gasthaus Kreuz fanden im zweiten Teil viele interessante Gespräche statt.

Räumung von Grabstätten

Das Gemeindeammannamt teilt unter Hinweis auf § 24 des Reglementes über das Friedhof- und Bestattungswesen in der Gemeinde Hergiswil b. W. vom 20. Mai 1999 mit, dass auf dem Friedhof die Grabreihen der Erdbestattungen des Beerdigungsjahres 2003 sowie die Urnenreihengräber des Beerdigungsjahres 2008 aufgehoben werden. Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, die Grabdenkmäler und Bepflanzungen zwischen dem 8. und 14. April 2024 zu entfernen. Nach diesem Zeitpunkt wird seitens der Friedhofverwaltung über die nicht weggeräumten Grabdenkmäler verfügt.

Vernehmlassung

Der Gemeinderat hat im Vernehmlassungsverfahren Änderung Finanzausgleichgesetz (Teilrevision 2026) des Finanzdepartementes des Kantons Luzern eine Vernehmlassung abgegeben.

Teilnahme SAB Jugendforum

Am 2. März 2024 fand das Jugendforum der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) in Liddes im Wallis statt. Es nahmen rund 50 Jugendliche aus der ganzen Schweiz teil. Das Jugendforum der SAB setzt sich aus Jugendlichen der Gemeinden des Labels «Jugendfreundliche Bergdörfer» zusammen. Als politisch unabhängige Plattform und rechtlich nicht selbständiges Organ berät das Jugendforum die SAB über die Anliegen der Jugendlichen. Das Jugendforum formuliert zu diesem Zweck Empfehlungen zu Handen der SAB, welche die Interessensvertretung der Berggebiete und der ländlichen Räume auf nationaler Ebene wahrnimmt. Philipp Mehr, Jan Wechsler und Severin Wermelinger nahmen den weiten Weg von Hergiswil b. W. ins Wallis auf sich und vertraten die Anliegen der Jugendlichen aus Hergiswil b. W. Der Gemeinderat dankt den drei Jugendlichen für ihren Einsatz und die Teilnahme am SAB Jugendforum.

Einwohnerzahl

Die Wohnbevölkerung beträgt am 14. März 2024 1’936 Personen, davon 1’780 Schweizer und 156 Ausländer. Gegenüber dem 31. Dezember 2023 entspricht dies einer Bevölkerungszunahme um fünf Personen.

Arbeitslose

Ende Februar 2024 waren drei Personen arbeitslos gemeldet.

Umzug innerhalb der Gemeinde

Die Meldung einer Adressänderung innerhalb der Gemeinde geht oft vergessen. Wir bitten der Gemeindekanzlei den Umzug innerhalb der Gemeinde oder eines Wohnungswechsels hausintern mit Angabe der neuen Adresse zu melden. So kann der Umzug und somit die neue Adresse in der Einwohnerkontrolle geändert werden.

Lagerhaus

In den Osterferien dürfen wir im Ferienlager Napf folgende Lager begrüssen:

1. bis 5. April: Sportverein Escholzmatt-Marbach

6. bis 12. April: Jugi Birrhard und Mülligen

Bereits jetzt heissen wir die meist jungen Gäste im Kräuterdorf willkommen.

LUSTAT Jahrbuch

Das LUSTAT Jahrbuch 2024 wurde auf www.lustat.ch veröffentlicht. Darin sind verschiedene wissenswerte statistische Angaben über den Kanton, die Regionen und die Gemeinden publiziert. Das Jahrbuch ist mit einigen von Peter Helfenstein zur Verfügung gestellten Fotos aus dem Alltag von Hergiswil b. W. illustriert. Zeitgleich wurde auch das aktualisierte Gemeindeprofil aufgeschaltet. Laufend aktualisierte statistische Kennzahlen wie Wohnbevölkerung, Bodennutzung, Bauten, Finanzen, Schule etc. zur Gemeinde Hergiswil b. W. finden Sie auf www.lustat.ch oder hier: