Mittwoch, 30. August 2017, 20.00 Uhr, im Wigeresaal des Gemeindehauses
Traktanden
- Beschluss Sonderkredit von Fr. 270’000.00 für Buswendeschlaufe Hübeli
- Wünsche und Anregungen (§ 111 Stimmrechtsgesetz)
Die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen gemäss § 22 Stimmrechtsgesetz ab dem 16. August 2017 zur Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei auf.
Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung ist, wer bis zum 25. August 2017 in der Gemeinde Hergiswil b. W. gesetzlich geregelten Wohnsitz hat und in Gemeindeangelegenheiten stimmfähig ist. Das bereinigte Stimmregister liegt während der gesetzlichen Dauer auf der Gemeindekanzlei Hergiswil b. W. auf.
Hergiswil b. W., 18. Juli 2017
GEMEINDERAT HERGISWIL B. W.