Coronavirus
Es finden alle zwei Wochen Besprechungen des Gemeindeführungsstabes statt. Dabei werden jeweils eine Auslegeordnung über den Stand, die Massnahmen, die Grundversorgung und die Auswirkungen des Coronavirus in der Gemeinde Hergiswil b. W. gemacht. Es kann festgestellt werden, dass mit den getroffenen Vorsichtsmassnahmen in den Schulen, auf der Gemeindeverwaltung und im St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter, die gesetzten Ziele erreicht werden. Die Lage in Hergiswil b. W. ist weiterhin ruhig und stabil, der Austausch mit dem übergeordneten kantonalen Führungsstab funktioniert. Die Schule hat den Präsenzunterricht wieder aufgenommen. Basierend auf der Kommunikation des Bundesrates dürfen Vereinsaktivitäten seit dem 11. Mai 2020, unter Einhaltung der Schutzmassnahmen, grundsätzlich wieder stattfinden. Aus diesem Grund wurden die Steinacherhalle inkl. Bühne, der Erweiterungsbau, die Turnhalle, die öffentlichen Räume im Gemeindehaus und die Aussenplätze am 11. Mai 2020 wieder geöffnet. Einzelne Vereine haben der Gemeinde bereits ein Schutzkonzept eingereicht und den Betrieb im Rahmen des Erlaubten wieder aufgenommen. Der Gemeindeführungsstab beobachtet die weitere Corona-Entwicklung. Erfreulich ist, dass die Bevölkerung sich gut an die getroffenen Vorsichtsmassnahmen hält. Jetzt heisst es nicht nachlassen, wir wollen das Erreichte nicht aufs Spiel setzen. Laufende Informationen finden Sie auf der Webseite www.hergiswil–lu.ch.
Stille Wahl Kommissionen
Die für den 13. Mai 2020 terminierte Gemeindeversammlung wurde bekanntlich abgesagt. An dieser
Gemeindeversammlung hätten auch die Kommissionswahlen stattgefunden. In Absprache mit den drei Ortsparteien CVP, FDP und SVP und der Controllingkommission werden die Kommissionen für die kommende Amtsdauer 2020 – 2024 gestützt auf die vom Regierungsrat erlassene Verordnung zur Regelung der politischen Rechte aufgrund der ausserordentlichen Lage infolge des Coronavirus und der Gemeindeordnung der Gemeinde Hergiswil b. W. an der Urne gewählt. Es sind dies die Controllingkommission, die Bildungskommission und das Urnenbüro. Eingabeschluss für Wahlvorschläge war Montag, 11. Mai 2020, 12.00 Uhr. Bis zum Eingabeschluss sind nicht mehr als die benötigten Kandidaten/Kandidatinnen vorgeschlagen worden und die Vorgeschlagenen haben unwiderruflich bestätigt, dass sie die Wahl annehmen werden. Somit wird die auf den 28. Juni 2020 angesetzte Urnenwahl abgesagt. Folgende Personen sind in stiller Wahl gewählt worden:
Als Präsidentin der Controllingkommission:
Schwegler Greber Cornelia, Schachenmatt 13, CVP (bisher) Als Mitglieder der Controllingkommission:
Burkhalter Flurin, Tiefenbühl 4, FDP (bisher)
Kunz Christoph, Luegmatt, CVP (bisher)
Lustenberger-Hodel Regina, Wissbühl 6, SVP (bisher)
Rölli-Lustenberger Ruth, Dorfstrasse 39, SVP (bisher) Wermelinger-Barmettler Hanspeter, Egg 1, FDP (bisher)
Als Präsidentin der Bildungskommission:
Thalmann-Haller Monserrat, Wassermatt 3, CVP (bisher) Als Mitglieder der Bildungskommission:
Bucher-Bucher Andreas, Schmidtenweid, CVP (bisher)
Juon-Schütz Madeleine, Schlössliboden, FDP (bisher)
Kuoni-Roos Yolanda, Lugental 1, SVP (bisher)
Stadelmann-Meier Sandra, Ober-Schachenmatt 2, CVP (bisher)
Als Mitglieder des Urnenbüros:
Aregger-Niederberger Helen, Schniderbure 11a, FDP (bisher)
Buob-Hodel Peter, Haldenweg 1, CVP (bisher)
Christen-Birrer Franz, Birkenweg 5, CVP (bisher)
Flückiger-Isenschmid Nadja, Hübeli 20, FDP (bisher)
Hodel-Jost Pius, Dorfstrasse 45, CVP (bisher)
Hügli Marcel, Unter-Saalen, FDP (bisher)
Kunz-Bucher Irène, Sagiacher 1, CVP (bisher)
Lustenberger-Hodel Regina, Wissbühl 6, SVP (bisher)
Rölli-Lustenberger Ruth, Dorfstrasse 39, SVP (bisher)
Rölli-Albisser Sandra, Unter-Nespel, CVP (bisher)
Zemp Martin, Schachenmatt 3, SVP (neu)
Gemeindeversammlung neu 31. August 2020
Die Rechnungs-Gemeindeversammlung, welche ursprünglich am 13. Mai 2020 terminiert war, soll nun am Montag, 31. August 2020 um 20.00 Uhr stattfinden. Wir bitten die Bevölkerung dieses Datum vorzumerken.
Schule: Erweiterung Schulhaus Steinacher
In der Februarausgabe des Hergiswiler Läbe wurde über die künftigen Schulstrukturen orientiert. Dereinst sollen Klassen altersgemischt geführt werden. Das Schuljahr 2020/21 ist ein Übergangsjahr und voraussichtlich ab Schuljahr 2021/22 sollen die Kinder der 5./6. Klassen im Schulhaus Sagenmatt unterrichtet werden. Mit der Annahme des Budgets 2020 haben die Stimmbürger wichtige Meilensteine in der zukünftigen Ausrichtung der Schulstrukturen beschlossen:
̶ Das Schulhaus Sagenmatt ist in der Schulraumplanung angemessen zu berücksichtigen
̶ Bauliche Investitionen werden vor allem im Schulhaus Steinacher getätigt, im Sagenmatt gibt es Optimierungen
̶ Der ÖV ist in die Schultransportplanung einzubeziehen
Die Planungs- und Baukommission Erweiterung Schulhaus Steinacher hat ihre Arbeit gestützt darauf
Anfang 2020 wieder aufgenommen und die notwendigen Unterlagen für eine Ideenstudie des Schulhauses Steinacher (wie könnte der nötige Schulraumbedarf in einem Erweiterungsbau umgesetzt werden) erarbeitet. Die Ideenstudie basiert auf dem Raumprogramm, welches 2018 von der
Planungsgruppe Umsetzung Schulstrukturen erarbeitet wurde. Die Ideenstudie wurde Anfang März drei
Architekturbüros zugestellt. Ende April erfolgte die Präsentation der Ideen der Architekturbüros. In der Zwischenzeit konnte die Kommission die verschiedenen Ideen besprechen und ist mit Hochdruck daran ein Projekt auszuarbeiten. Das Ziel ist sehr ambitioniert. Die Schule braucht aufgrund zusätzlicher Klassen ab Schuljahr 2021/22, also ab 1. August 2021, zusätzlichen Schulraum. Aus diesem Grund soll an der Gemeindeversammlung vom 31. August 2020 der notwendige Sonderkredit den Stimmbürgern vorgelegt werden. Auch soll das Baugesuch im Verlauf des Sommers eingereicht werden. In der Planungs- und Baukommission Erweiterung Schulhaus Steinacher arbeiten mit:
Präsident: Pius Hodel, Gemeindeammann
Mitglieder: Renate Ambühl, Gemeinderätin
Andreas Bucher, Bildungskommission
Flurin Burkhalter, Controllingkommission
Klaus Kleeb, Co-Schulleiter
Markus Kunz, Gemeinderat und Bildungskommission
Roland Kuoni, Baulicher Fachmann
Monserrat Thalmann, Bildungskommissionspräsidentin
Roger Wermelinger, Hauswart
Carmen Zihlmann, Lehrperson
Protokoll: Matthias Kunz, Gemeindeschreiber
Vernehmlassung
Der Gemeinderat hat zur Anhörung der Aktualisierung des kantonalen Datenschutzgesetzes des Justiz- und Sicherheitsdepartementes des Kantons Luzern eine Vernehmlassung abgegeben.
Gesamtrevision Ortsplanung
Die Ortsplanungskommission hat in zwei weiteren Sitzungen vom Januar und Mai 2020 die diversen
Punkte aus der kantonalen Stellungnahme zum Vorprüfungsverfahren der Gesamtrevision Ortsplanung
Hergiswil b. W. zusammen mit dem Ortsplaner Romeo Venetz besprochen. Dazwischen fanden etliche Gespräche mit zuständigen kantonalen Stellen statt. Es zeigt sich, dass die Umsetzung der Ortsplanung rechtlich sehr herausfordernd ist. Auch muss die Kommission feststellen, dass der Handlungsspielraum der Gemeinde aufgrund übergeordneter kantonaler und eidgenössischer Vorgaben sehr klein ist. Neben vielen Themen wie die künftige Nutzung der Zonen, der Naturschutzzonen, der
Sondernutzungspläne/Gestaltungspläne haben die Gewässerräume eine besonders grosse Komplexität.
Gewässerräume
Grundsätzlich wird zwischen Gewässern in der Bauzone und Gewässern ausserhalb der Bauzone unterschieden. Innerhalb der Bauzone wird zudem zwischen dicht überbautem Gebiet und nicht dicht überbautem Gebiet unterschieden. Je nachdem gelten andere Bestimmungen zur Festlegung des Gewässerraumes. Bis zur Festlegung der Gewässerräume gelten die heute bereits anzuwendenden strengeren Übergangsbestimmungen. In der aktuellen Gesamtrevision der Ortsplanung werden nur die Gewässerräume innerhalb der Bauzone behandelt. Die Gewässerräume ausserhalb der Bauzone werden später separat festgelegt.
Situation Hergiswil b. W. innerhalb der Bauzone
Die Ortsplanungskommission hatte vorgesehen, bei einzelnen «kleineren Gewässern» und Eindolungen, wie z.B. das Sennebächli, Rosematt-Storebächli etc. auf die Festlegung der Gewässerräume zu verzichten. Dies ist gemäss kantonaler Stellungnahme nicht möglich. In Hergiswil b. W. sei im Siedlungsgebiet aufgrund des fehlenden Hochwasserschutzes kein Verzicht auf einen Gewässerraum zulässig. In dicht überbauten Gebieten kann der Gewässerraum den baulichen Gegebenheiten angepasst werden. Seitens der Kommission wollte man den Gewässerraum nicht nur im Dorfzentrum, sondern auch im Hinterdorf und Unterdorf wie auch im Gebiet Hübeli, verringern und an die bestehenden Bauten anpassen. Gemäss der Stellungnahme der Dienststelle Umwelt und Energie kann in Hergiswil b.
W. der Gewässerraum der Enziwigger nur in der Dorfzone (Zentrum) verringert werden. In den anderen Gebieten innerhalb der Bauzone beträgt der Gewässserraum ab Mitte Gewässer bis 13.50 Meter beidseitig. Auch muss bis auf ganz wenige Ausnahmen der Gewässerraum überall über den Haupt- und
Nebengebäuden festgelegt werden, das heisst die Fassaden dürfen nicht umfahren werden. Für
Gebäude im Gewässerraum besteht jedoch eine Bestandesgarantie. Es zeigt sich, dass vor einigen Jahren Neubauten möglich waren, die aufgrund des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer heute so nicht mehr möglich wären.
Nächste Schritte Ortsplanung
Trotz diesen riesigen und schwierig zu beeinflussenden Herausforderungen geht die Arbeit der Ortsplanungskommission weiter und die bereinigten und angepassten Unterlagen sollen demnächst nochmals dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht werden.
Bewilligung Bikemarathon
Gemäss Waldverordnung bedürfen Veranstaltungen im Wald mit 200 und mehr Personen einer
Bewilligung. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) hat den Napfbiker Hergiswil b. W. für den Bikemarathon in den kommenden Jahren die Bewilligung unter Bedingungen und Auflagen erteilt. Der diesjährige Bikemarathon vom 16. August 2020 musste leider aufgrund der Corona-Situation abgesagt werden.
Hundesteuer
Die Gemeinden haben gemäss Bundesgesetz über das Halten von Hunden jedes Jahr bis zum 30. Juni ein Verzeichnis der in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde zu erstellen. Für jeden Hund ist der Einwohnergemeinde eine Steuer zu entrichten. Gemäss § 6 beträgt die Steuer für einen Hund Fr. 120.00, bzw. für einen Hofhund auf Landwirtschaftsbetrieben Fr. 40.00. Die jährlichen Hundesteuern werden im Verlaufe der nächsten Wochen von der Gemeinde in Rechnung gestellt. Als Grundlage für die Rechnungsstellung für das Jahr 2020 gilt das Verzeichnis über die bezogene Hundesteuer des Jahres 2019 sowie die AMICUS-Datenbank des Kantons Luzern. Um Ihnen und uns Unannehmlichkeiten zu ersparen, bitten wir Sie, Änderungen gegenüber der Hundesteuer 2019 (neue Hundebesitzer, Abgänge) der Gemeindekanzlei bis zum 15. Juni 2020 zu melden.
Ihr erster Hund?
Sie hatten noch nie einen Hund und möchten nun einen erwerben? Dann lassen Sie sich bei der Gemeinde auf AMICUS als Hundehalter registrieren. Ihre Benutzerdaten und Ihr Passwort werden Ihnen daraufhin per Post zugestellt. Anschliessend können Sie sich auf AMICUS unter www.amicus.ch einloggen.