Gemeinderatsnachrichten 15.01.2021

Coronavirus

Der Bundesrat hat auf 18. Januar 2021 die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Als Ergänzung zu den Massnahmen muss der Zutritt ins Gemeindehaus und die weiteren Gemeindeliegenschaften für externe Besucherinnen und Besucher eingeschränkt werden. Die Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung können weiterhin beansprucht werden. Wir bitten die Bevölkerung jedoch, sich vor einem Besuch per Telefon oder E-Mail anzumelden. Es besteht die Möglichkeit, viele Anliegen, Anfragen und Dienstleistungen per Telefon 041 979 80 80 oder E-Mail gemeindeverwaltung@hergiswillu.ch zu erledigen.

Aufgrund der übergeordneten Massnahmen bleibt ein Teil der Gemeindeliegenschaften, insbesondere die Steinacherhalle inkl. Bühne, die Turnhalle, öffentliche Räume im Gemeindehaus inklusive Chenderhüeti Bärehöhli, weiterhin für die Öffentlichkeit geschlossen. In allen öffentlichen Räumlichkeiten gilt eine Maskenpflicht. Wer Krankheitssymptome hat, bleibt zu Hause.

Der Gemeinderat appelliert an die Selbstverantwortung aller. Schützen Sie sich, damit Sie auch Ihre Nächsten schützen! Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Mitarbeit und das Verständnis. Die Situation ist sehr dynamisch. Bitte beachten Sie die aktuellsten News-Meldungen auf der Homepage der Gemeinde Hergiswil b. W., des Kantons und des Bundes. Die Webseite www.hergiswillu.ch, informiert laufend über die aktuelle Situation des St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter sowie der Gemeindeverwaltung und die Webseite www.schulehergiswillu.ch über die Schule.

Statistisches

Die Wohnbevölkerung betrug am 31. Dezember 2020 1’908 Einwohner, was einem kleinen GesamtBevölkerungszuwachs von 2 Einwohnern gegenüber dem 1. Januar 2020 entspricht. Der Ausländeranteil beträgt 6,5 Prozent (Vorjahr 7,2 Prozent). Die Gemeinde Hergiswil b. W. registrierte im vergangenen Jahr 23 Geburten und 17 Todesfälle. Im Jahr 2020 wurden 24 Baubewilligungen erteilt. Mit den im Jahr 2020 bewilligten Baubewilligungen entstehen im Gemeindegebiet 6 neue Wohnungen. Der Gemeinderat hielt im verflossenen Jahr 25 offizielle Gemeinderatssitzungen und eine Klausur ab. Dabei behandelte er gesamthaft 428 Geschäfte. Die zwei Gemeinde-Tageskarten waren im 2020 aufgrund der Coronasituation nur zu 58 % (2019 zu 85 %) ausgelastet. Aus diesem Grund wurden die Tageskarten ab 8. Dezember 2020 auf unbestimmte Zeit sistiert.

Eidgenössische und Kantonale Volksabstimmung

Am Sonntag, 7. März 2021 finden folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Volksabstimmung

  • Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot»
  • Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-lD-Gesetz, BGEID)
  • Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien

Kantonale Volksabstimmung

  • Dekret über die Gründung einer Aktiengesellschaft für den Campus Horw
  • Dekret über den Ausbau der K 36 durch die Lammschlucht im Entlebuch, 1. Abschnitt

Die Urne ist am Sonntag von 10.30 bis 11.00 Uhr im Parterre des Gemeindehauses aufgestellt. Die briefliche Stimmabgabe kann bis zum Schluss der Urnenöffnung am Sonntag um 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei Postzustellungen ist zu berücksichtigen, dass die Rücksendekuverts am Freitag vor dem Wahlsonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen müssen. 

Gemeindestrategie und Legislaturprogramm der Gemeinde

Gemeindestrategie

Für die langfristige Planung (ca. 10 Jahre) erstellt die Gemeinde eine Gemeindestrategie. Das Dokument wird einmal pro Legislatur (alle vier Jahre) vom Gemeinderat überarbeitet und den Stimmberechtigten in der ersten Legislaturhälfte zur Kenntnisnahme vorgelegt. In der Struktur der Gemeindestrategie ist die Gemeinde frei. Die Gemeindestrategie muss nicht zu allen Verwaltungsbereichen Aussagen machen, sondern legt den Fokus auf bestimmt ausgewählte Aspekte. 

Legislaturprogramm 2020 – 2024

Für die mittelfristige Planung (4 Jahre) wird ein Legislaturprogramm erstellt. Im Legislaturprogramm hält der Gemeinderat die Legislaturziele fest, verbunden mit den wichtigsten Massnahmen. Das Dokument wird einmal pro Legislatur überarbeitet, sinnvollerweise zu Beginn der Legislatur. Es ist somit ein statisches Instrument. Sollten Zielsetzungen aus dem Legislaturprogramm überholt sein, kann im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) und im Jahresbericht darauf hingewiesen werden. Die Struktur des Legislaturprogramms orientiert sich an den Aufgabenbereichen aus dem Aufgaben- und Finanzplan und nimmt Bezug auf die Gemeindestrategie. Die Zielerreichung wird jährlich überprüft und Abweichungen werden im Jahresbericht rapportiert. Das Legislaturprogramm ist den Stimmberechtigten zur Kenntnisnahme vorzulegen. Erarbeitung

Der Gemeinderat hat im Dezember die Gemeindestrategie und das Legislaturprogramm 2020 – 2024 erarbeitet und wird dies in den nächsten Tagen mit der Controllingkommission besprechen. Anschliessend wird es der Bevölkerung vorgestellt. Geplant ist dies für die Gemeindeversammlung vom 10. Mai 2021.

Ausgleichskasse

Der 14-tägige Vaterschatsurlaub und die während dieser Zeit bezahlte Vaterschaftsentschädigung, welche über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert wird, sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Der EO-Lohnbeitrag steigt von 0,45 % auf 0,5 %. Somit erhöht sich der AHV/IV-EO-Beitragssatz von 10,55 % auf 10,6 %. Die Lohnbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Der Mindestbeitrag der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV/IV/EO wird von

Fr. 496.00 auf Fr. 503.00 pro Jahr erhöht. Nichterwerbstätige Ehefrauen und Ehemänner sind von der

Beitragspflicht befreit, sofern der Ehegatte oder die Ehegattin bei der AHV als Erwerbstätiger oder Erwerbstätige gilt und mindestens den doppelten Mindestbeitrag, also Fr. 1’006.00 pro Kalenderjahr, entrichtet.

Die Minimalrente der Altersrente und der Invalidenrente beträgt Fr. 1’195.00 pro Monat, die Maximalrente Fr. 2’390.00.

Ab einem massgebenden Jahreslohn von Fr. 21’510.00 besteht die obligatorische Abrechnungspflicht bei der beruflichen Vorsorge (BVG).

Im Jahre 2021 sind mit dem Erreichen des Pensionsalters Männer mit Jahrgang 1956 und Frauen mit Jahrgang 1957 AHV-rentenberechtigt. Die Rente kann auch 1 bis 2 Jahre früher mit einer dauernden Einbusse beantragt werden. 

Lagerhaus

Das Truppenlager/Ferienlager Napf wurde im vergangenen Jahr 2020 trotz Corona durch militärische Einheiten und private Gruppen/Lager benutzt, insbesondere im Sommer/Herbst. Es waren zwei militärische Einheiten mit total 2’151 «Übernachtungen» einquartiert. Weiter durften im letzten Jahr 10 private Lager/Gruppen mit total 1’786 Logiernächten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen begrüssst werden. Leider mussten einige Lager und eine militärische Einheit aufgrund der Coronasituation abgesagt werden.

Danke für Adventswege

Vom 29. November bis Ende Dezember 2020 konnten in Hergiswil b. W. diverse Adventswege bewandert und bewundert werden. Fast vor jedem Haus, egal ob im oder ausserhalb des Dorfes, wurden Figuren, Naturkunstwerke oder Sitzgelegenheiten geschaffen und es brannten Kerzen, standen Krippen und funkelten Lichterketten. Dieses Weihnachtsmärchen, welches mit einem Whatsapp startete, war nur möglich dank dem Engagement und dem unglaublichen Einsatz der Bevölkerung. Herzlichen Dank an alle, welche unsere Gemeinde in der Adventszeit weit über die Gemeindegrenzen hinaus zum Leuchten brachte.

Erweiterung Schulhaus Steinacher

Die Baukommissionssitzung vom 18. Januar 2021 fand aufgrund der Coronasituation digital statt.

Die Baukommission hat sich an diversen Sitzungen mit der Fassadenbeschaffung des Erweiterungsbaus auseinandergesetzt und etliche Gebäude besichtigt. Nach eingehender Diskussionen und unter Berücksichtigung und Abwägung verschiedener Parameter wie Ästhetik, Beschaffung, Baufortschritt, Kosten, Eingliederung etc. wurde entschieden, die Fassade des Erweiterungsbaus wie die anderen Gebäude im Schulhaus auch, zu verputzen.

eUmzug – digitale Umzugsmeldung

Das Einwohnerregister von Hergiswil b. W. ist ab sofort an das Portal «eUmzug» angeknüpft. Das Portal von eUmzug Schweiz ermöglicht es einer meldepflichtigen Person mit Wohnsitz in der Schweiz, ihre Umzüge elektronisch abzuwickeln. Sie kann ihre Wegzugs-, Zuzugs- und Umzugsmeldung bei der Gemeinde, unabhängig von den Schalteröffnungszeiten, via Internet in einem Schritt erledigen. Informationen finden Sie unter www.eumzug.swiss/ oder auf unserer Webseite.

Bauwesen

Der Gemeinderat hat gemäss kantonalem Energiegesetz den bewilligungsfreien Ersatz des Wärmeerzeugers in einer bestehenden Baute mit Wohnnutzung zur Kenntnis genommen: auf Grundstück Nr. 922, Ober-Schachenmatt 1, der Otto und Margrith Stadelmann-Duss, OberSchachenmatt 1