Gemeinderatsnachrichten 20.04.2021

Coronavirus

Der Coronavirus beschäftigt weiterhin. Am 14. April 2021 hat der Bundesrat einen weiteren Lockerungsschritt beschlossen.

In der Gemeinde Hergiswil b. W. sind in letzter Zeit leider wieder einige positive Fälle bekannt geworden. Darum ist die Einhaltung der Massnahmen besonders wichtig. Wir danken der Bevölkerung, dass sie Verständnis dafür aufbringt und sich solidarisch zeigt.

Oder nach den Worten des Chefredaktors Stefan Calivers, Willisauer Bote vom 16.04.2021:

«In welche Richtung es gehen wird, entscheiden wir mit unserem Verhalten in den nächsten Wochen. Nicht alles, was verboten ist, ist nachvollziehbar. Aber längst nicht alles, was erlaubt ist, ist auch vernünftig. Nie war der vielbemühte Appell an die Eigenverantwortung dringlicher als jetzt. Geniessen wir also die neuen alten Freiheiten mit Mass und Vernunft. Setzen wir das mühsam Erreichte nicht leichtsinnig und egoistisch aufs Spiel. Nur dann können wir uns auf baldige weitere Lockerungen und einen halbwegs unbeschwerten Sommer freuen.»

Impfzentrum Willisau

Das kantonale Impfzentrum in der Festhalle Willisau verfügt über 16 Impfkabinen und hat eine Kapazität von bis zu 1’500 Impfungen pro Tag. Anmeldungen sind unter https://lu.impfung-covid.ch/ möglich. Pro Senectute Kanton Luzern kann Menschen ab 65 Jahren ebenfalls beim Anmeldeverfahren unterstützen (041 226 11 88). Falls all dies nicht möglich ist, können sich die betreffenden Personen bei der kantonalen Impfhotline (041 228 45 45, wochentags jeweils von 8-12 und 13.30-17 Uhr) melden. Dort erhalten sie Unterstützung bei der Anmeldung zum Impfen.

Urnenabstimmung an Stelle von Gemeindeversammlung

Der Gemeinderat Hergiswil b. W. hat aufgrund der Coronasituation beschlossen, die Gemeindeversammlung vom 10. Mai 2021 abzusagen und stattdessen am 13. Juni 2021 eine Urnenabstimmung durchzuführen. Neben der Genehmigung des Jahresberichtes 2020 mit der Jahresrechnung 2020 und Kenntnisnahme des Berichtes der Controllingkommission sowie der Bestimmung der Revisionsstelle werden den Stimmberechtigten die Gemeindestrategie und das Legislaturprogramm 2020 – 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Die Information der Stimmberechtigten erfolgt mit dem erläuternden Bericht (Botschaft) des Gemeinderates (§ 7 Abs. 2 der Verordnung zur Regelung der politischen Rechte aufgrund der besonderen Lage infolge der Covid-19-Epidemie) und der Möglichkeit sich nach Voranmeldung anlässlich der Sprechstunden vom 1. Mai und 29. Mai 2021 persönlich zu orientieren.

Eidgenössische Volksabstimmung 13. Juni 2021

Am Sonntag, 13. Juni 2021 findet neben der kommunalen Abstimmung der Gemeinde Hergiswil b. W. auch die eidgenössische Abstimmung über folgende Vorlagen statt:

–    Volksinitiative vom 18. Januar 2018 «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»

–    Volksinitiative vom 25. Mai 2018 «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»

–    Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)

–    Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)

–    Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

Die Urne ist am Sonntag, 13. Juni 2021, von 10.30 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus aufgestellt. Die briefliche Stimmabgabe kann bis zum Schluss der Urnenöffnung am Sonntag um 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei Postzustellungen ist zu berücksichtigen, dass die Rücksendekuverts am Freitag vor dem Wahlsonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen müssen.

Sehr erfreulicher Rechnungsabschluss 2020

Die Erfolgsrechnung 2020 der Gemeinde zeigt einen sehr erfreulichen Ertragsüberschuss von 1’151’464.08 Franken. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 152’963.90 Franken. Die Investitionsrechnung 2020 verzeigt Brutto-Investitionsausgaben von 1’255’855.65 Franken. Die Globalbudgets aller fünf Aufgabenbereiche konnten eingehalten werden. Die von den Stimmberechtigten bewilligten Finanzmittel im Jahr 2020 wurden sehr kostenbewusst eingesetzt. Der ausser­ordentliche Gewinn ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass keine Dienststelle grosse negative Veränderungen gegenüber dem Budget 2020 aufweist und eine konsequente Überprüfung der Kosten bei Neu- und Ersatzbeschaffungen erfolgte. Erfreulich ist zudem der deutlich bessere Abschluss der Steuern. Der Mehrertrag bei den Steuern beträgt 516’335.60 Franken, wovon ein grosser Teil aus früheren Jahren stammt. Dies trägt einen beachtlichen Anteil zum positiven Abschluss bei. Grundlage für die Berechnung bildete der Steuerfuss von 2.10 Steuereinheiten. Es ist der zweite Jahresabschluss nach HRM2, verbunden mit der Umverteilung vieler Aufgaben und Kosten zwischen Kanton und Gemeinden im Rahmen des AFR18.

Hinweise zu einzelnen Investitionen im 2020

Die Ausgaben des Feuerlöschwassertanks mit Hydrantenanlage Mörisegg betrugen 66’457.75 Franken. Der erhaltene Beitrag der Gebäudeversicherung Luzern belief sich auf 34’373 Franken.

Die Ausgaben für den neuen Schulbus betrugen 79’899.45 Franken. Gegenüber stehen Einnahmen aus der Rückgabe des «alten» Schulbus von 3’000 Franken, eines Beitrages der Namensvetter-Gemeinde Hergiswil am See von 10’000 Franken sowie eines Beitrages der Patenschaft für Berggemeinden von 72’750 Franken.

Die Investition des Wechsels der Strassenbeleuchtung der Gemeinde- und Quartierstrassen im Dorf und Hübeli auf energiesparende LED kostete 54’212.70 Franken.

Bei den Alterswohnungen St. Johann wurden die Storen mit Kosten von 39’601 Franken ersetzt und elektrifiziert.

Bei der Liegenschaft Mörisegg konnten die Bauarbeiten Ersatz Heizung, Ersatzbau Ökonomiegebäude und Ersatzbau Maschinenhalle mit Photovoltaikanlage abgeschlossen werden. Die Bauabrechnung zeigt Investitionen in das Finanzvermögen von 635’103.55 Franken. Noch offen ist die Sanierung des Speichers Mörisegg aus dem Jahr 1728, welcher sich an der Strasse befindet.

Eigenkapital und Spezialfinanzierungen

Der Ertragsüberschuss wird dem Eigenkapital zugewiesen. Neu verfügt die Gemeinde über ein Eigen­kapital von 17’824’934.42 Franken. Davon sind jedoch über 10 Millionen Franken Spezialfinanzierungen. Was sind Spezialfinanzierungen?

Unter Spezialfinanzierung wird die Zuordnung von Einnahmen an bestimmte Aufgaben verstanden (zweckgebundene Einnahmen). Sie müssen durch eine gesetzliche Grundlage abgestützt sein. Die Spezialfinanzierung hat das grundsätzliche Ziel, dass die generierten Einnahmen die laufenden Ausgaben und anstehenden Investitionen in der jeweiligen Aufgabe decken. Die Spezialfinanzierung kommt überall dort zur Anwendung, wo die Gemeinde Betriebe unterhält, die sich selber und ohne Steuergelder finanzieren müssen. In Hergiswil b. W. hatten wir gemäss Bilanz 31.12.2020 folgende Spezialfinanzierungen, welche nur für den jeweiligen Zweck gebraucht werden können:

Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung mit einem Wert von 2’139’663.97 Franken

Spezialfinanzierung St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter: 6’703’666.99 Franken

Spezialfinanzierung Fernwärmeanlage: 103’518.79 Franken

Spezialfinanzierung Alterswohnungen: 829’496.30 Franken

Spezialfinanzierung Wasserversorgung: 128’507.53 Franken

Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung: 35’955.44 Franken

Spezialfinanzierung Gutsbetrieb Mörisegg: 353’193.48 Franken

Vollständiger Schuldenabbau und Ausblick

Die Nettoschulden konnten im vergangenen Jahr vollständig abgebaut werden. Neu hat die Gemeinde ein Nettovermögen von rund 600’000 Franken oder 316 Franken pro Person. Der Steuerertrag pro Einwohner und Einheit beträgt 915 Franken (Budget 771 Franken). Dieser ist im Vergleich zu anderen Gemeinden noch immer tief, konnte aber in den letzten Jahren stetig gesteigert werden. 2015 betrug der Steuerertrag pro Einwohner und Einheit noch 693 Franken. Alle berechneten Finanzkennzahlen erfüllen die kantonalen Vorgaben. Trotz gutem Abschluss und dem Schuldenabbau gilt es zu beachten, dass die Gemeinde stark auf den kantonalen Finanzausgleich angewiesen ist. Ohne den Finanzausgleich könnten die vielseitigen Gemeindeaufgaben in Hergiswil b. W. nicht bewältigt werden. Der Handlungsspielraum der Gemeinde wird darum auch in Zukunft eher gering sein. Die finanzielle Situation der Gemeinde muss trotz den positiven Rechnungsabschlüssen und dem Abbau der Nettoschuld in den letzten Jahren weiterhin gut beobachtet werden. Kommt hinzu, dass sich noch einige Projekte im Bau befinden, bei welchem die grossen Zahlungen im 2021 erfolgen werden. Zudem ist nicht absehbar, welche Konsequenzen die aktuelle Situation mit dem Coronavirus noch bringen wird.

Sprechstunde Gemeinderat mit Anmeldung

Am Samstag, 1. Mai und am Samstag, 29. Mai 2021, lädt der Gemeinderat die Bevölkerung von 09.30 bis 11.30 Uhr zu einer Sprechstunde ins Gemeindehaus ein. Haben Sie gute Ideen? Möchten Sie konstruktive Kritik üben? Haben Sie Fragen zur Jahresrechnung 2020 oder zur Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021?

Der Gemeinderat steht den Einwohner*innen von Hergiswil b. W. an diesen Vormittagen zur Verfügung und freut sich, mit Ihnen im persönlichen Gespräch Ihre Anliegen und Anregungen zu besprechen. Aufgrund der Coronasituation melden Sie sich bitte vorgängig bei der Gemeindeverwaltung 041 979 80 80 oder gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch an.

St. Johann – Planung Umbau Altbauzimmer

Die 45 Altbauzimmer des St. Johann genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Insbesondere sollen die Nasszellen mit einem Rollstuhl oder Rollator zugänglich und die Zimmer wohnlicher gestaltet werden.

Geplant war der Umbau der Altbauzimmer für die Jahre 2022 und 2023. Da zurzeit Bewohnerzimmer leer stehen, ist die Betriebskommission und der Gemeinderat daran zu evaluieren, welche Möglichkeiten bestehen, dieses Ziel sinnvoll zu erreichen.

Burgrain Wasser AG

Im Jahr 2018 wurde die Burgrain Wasser AG gegründet. Ziel ist die Wasserversorgung, insbesondere Notversorgung mit der Grundwasserpumpstation im Bereich Burgrain für die umliegenden Gemeinden sicherzustellen. Die Gemeinden Menznau, Ettiswil, Alberswil, Gettnau und Willisau haben zur Behebung dieser Problematik diese Burgrain Wasser AG gegründet, welche ein Pumpwerk im Bereich Burgrain erstellen will. Dort hat es enorm viel Wasser aufgrund der Gewässer Luthern, Seewag und Wigger, welche in unmittelbarer Nähe zusammenkommen. Ziel sind rund 10’000 Minutenliter. Es können nur Gemeinden der Zelle 4+ Mitglieder werden. Hergiswil b. W. könnte dabei angeschlossen werden. Die Wasserversorgung Willisau kommt bis zur Breiten. Der Gemeinderat hat dies eingehend beurteilt und entschieden, der Burgrain Wasser AG beizutreten. Die Gemeinde beteiligt sich mit einem Aktienanteil von 20’000 Franken. Der Beitritt ist zugunsten der Zukunft. Die Investition in Wasser muss auf Jahrzehnte betrachtet werden. Man geht davon aus, dass durch die Klimaerwärmung das Wasservorkommen in den nächsten Jahrzehnten zurückgeht. Am 17. März 2021 fand die Generalversammlung statt. Gemeindeammann Pius Hodel wurde in den Verwaltungsrat gewählt.

Abbau Steckschildsystem Post

Gemäss Mitteilung sollen die Postkunden in einem Hausservicegebiet die Postgeschäfte weiterhin bequem von zu Hause aus tätigen können, jedoch müssen diese neu online oder mit einem Bestellstift ausgelöst werden. Das bewährte System mit dem Steckschild wird nicht mehr angeboten. Der Gemeinderat erachtet diese Anpassung insbesondere für ältere Personen als grossen Abbau einer bewährten Dienstleistung. Auch die Alternativen mit dem Bestellstift oder via Telefon mögen nicht zu überzeugen. Aus der Praxis ist bereits ein Fall bekannt, bei welchem die Bestellung mit dem Bestellstift ungenügend funktioniert hat. Es ist uns bewusst, dass sich die heutige digitale Gesellschaft rasch entwickelt. Gleichwohl gilt es insbesondere die ältere Generation auf der Landschaft nicht zu vergessen, welche eventuell weniger digitalaffin ist. Entsprechend wurde der Post mit einem Brief die Bedenken um den Abbau des postalischen Service public mitgeteilt mit der Forderung, das bewährte System mit dem Steckschild auch weiterhin zu ermöglichen.

Wegfall Gemeindearbeitsamt ab 1. April 2021

Im Verlauf des Jahres 2021 übernehmen die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und die Arbeitslosenkassen die Aufgaben der Gemeindearbeitsämter bzw. die Erstanmeldung der stellensuchenden Personen. Das RAV Wolhusen übernimmt ab dem 1. April 2021 die Aufgaben des Gemeindearbeitsamtes Hergiswil b. W.

Melden Sie Ihren Anspruch auf Stellenvermittlung bzw. Arbeitslosenentschädigung frühzeitig persönlich beim RAV Wolhusen an. Arbeitslosenentschädigung erhalten Sie frühestens ab dem Tag dieser Anmeldung. Am besten vereinbaren Sie vorgängig telefonisch einen Termin zum Erstanmeldegespräch beim RAV Wolhusen: WAS Wirtschaft Arbeit Soziales, RAV Wolhusen, Im Schmitteli 2, Postfach, 6110 Wolhusen, Telefon 041 209 13 00, rav-wolhusen@was-luzern.ch

Vernehmlassungen

Der Gemeinderat hat zum Bericht des Projektteams über die psychiatrische Versorgung im Kanton Luzern des Gesundheits- und Sozialdepartementes des Kantons Luzern, zur Mobilitätsstrategie der Region Luzern West, zur Vernehmlassung der Teilrevision kantonales Familienzulagengesetz des Gesundheits- und Sozialdepartementes des Kantons Luzern und zum Planungsbericht Klima und Energie des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes des Kantons Luzern je eine Vernehmlassung abgegeben.

Bauwesen

Verfahrensdauer Baugesuche ausserhalb der Bauzone

Es muss festgestellt werden, dass vermehrt Einsprachen bei Baugesuchen ausserhalb Bauzone von Umweltverbänden (WWF, Pro Natura, Innerschweizer Heimatschutz) eingehen. Das Verbandsbeschwerderecht ist ein gesetzliches Instrument. Die Erhaltung der Natur ist ein öffentliches Interesse, das oft mit privaten, insbesondere wirtschaftlichen Interessen kollidiert. Solche Einsprachen sind sehr zeitaufwändig und verzögern eine Baubewilligung. Aus diesem Grund bitten wir die Bauherrschaften, bei Baueingaben genügend Zeit bis zur Erteilung einer Baubewilligung einzurechnen. Mit den Bauarbeiten darf erst nach dem unbenützten Ablauf der Rechtsmittelfristen oder der rechtskräftigen Erledigung der Rechtsmittelverfahren begonnen werden. Es ist Sache der Bauherrschaft, beim Kantonsgericht eine Rechtskraftbescheinigung einzuholen.

Meldung Baustadien

Zur Vornahme der Baukontrollen sind bei Bauten der Gemeinde bzw. der Baukontrollstelle Kost + Partner AG, Sursee, die Baustadien (Baubeginn, Schnurgerüst, Rohbauabnahme, Kanalisationsabnahme, Bauvollendung, Dichtigkeitsprüfung etc.) mit den in der Baubewilligung zugestellten Meldekarten rechtzeitig, jedoch mindestens drei Arbeitstage vor der geplanten Abnahme zu melden. Es kommt immer wieder vor, dass die Baustadien nicht oder zu spät gemeldet werden. Die Baustadien müssen dann mühsam nachträglich eruiert werden, was für die Bauherrschaften auch kostenfolgen haben kann.

Solaranlage

Der Gemeinderat hat von der Realisierung einer Solaranlage auf dem Scheunendach GV-Nr. 231 A, Grundstück Nr. 715, Schlössliboden des Roger und Madeleine Juon-Schütz, Schlössliboden gemäss den kantonalen Richtlinien «Solaranlagen» Kenntnis genommen.

Kantonale Vorprüfung zur Gesamtrevision Ortsplanung eingegangen

Ende Januar ist der kantonale Vorprüfungsbericht der Gesamtrevision der Ortsplanung eingetroffen. Dieser wurde anlässlich der 15. Ortsplanungskommissionssitzung vom 31. März 2021 mit der Ortsplanungskommission und dem Ortsplaner Romeo Venetz besprochen. Es gibt nun noch einige Punkte zu bereinigen. Anschliessend kann der Zeitfahrplan der Ortsplanungsrevision bis zur öffentlichen Auflage festgelegt werden.

Richtige Entsorgung von Kehricht und Abfall

Leider musste das Hauswartteam in letzter Zeit wiederum feststellen, dass bei den Gemeinde-Abfallsammelstellen Parkplatz Steinacherhalle, Skibeizli Hübeli und bei der Grüngutsammelstelle Unordnung herrscht und insbesondere Fremdmaterial entsorgt wird. Als Beispiel waren in der Grüngutmulde Blumentöpfe und Plastik entsorgt!

Zudem werden vereinzelt private Kehrichtsäcke ohne Gebührenmarken an die Strassen gestellt. Die Entsorgung ist Privatsache und kann bei Widerhandlung mit Busse bestraft werden! Einzelne Abfallsäcke werden bereits Tage vor der Sammlung gemäss Abfallentsorgungsplan am Strassenrand deponiert. Das Abfallgut sollte jedoch erst am Morgen der Sammlung bereitgestellt werden, da es immer wieder vorkommt dass Abfallsäcke durch Tiere (Marder, Füchse, Krähen etc.) aufgerissen und die Abfälle verstreut werden.

Allgemeine Leinenpflicht für Hunde

Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine obligatorische Leinenpflicht für Hunde, die sich näher als 50 Meter zum Waldrand oder im Wald aufhalten. Dies gilt aufgrund der Brut- und Setzzeit zum Schutz der Wildtiere und ihrem Nachwuchs. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht werden als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst. Auch in der übrigen Jahreszeit ist es sinnvoll Hunde am oder im Wald an der Leine zu führen. Weiter gilt gemäss kantonaler Jagdverordnung (SRL 725a, §3) ein Leinenzwang in öffentlich zugänglichen Lokalen, soweit nicht nach eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Bestimmungen ein Betretverbot besteht.

Meldung Feuerwehr Opfersei für Kulturpreis

Der alle zwei Jahre verliehene Kulturpreis des Verbandes Region Luzern West wurde dieses Jahr wieder ausgeschrieben. Mit dem Kulturpreis will die Region Luzern West Kulturschaffende oder Kulturorganisationen auszeichnen, die sich mit besonderen Projekten oder Aktivitäten verdient machen oder gemacht haben und damit wesentlich zur kulturellen Weiterentwicklung unserer Region beitragen. Nach Initiative und Rücksprache wurde die Feuerwehr Opfersei für den Kulturpreis gemeldet. Die Feuerwehr Opfersei ist seit fast acht Jahrzehnten aktiv. Gegründet wurde sie 1943 von der Käsereigenossenschaft im Weiler Opfersei nach einem schweren Brandfall. 1973 gründeten sie einen Verein mit dem Ziel, sich neben der Brandbekämpfung als Brandstifter kultureller Veranstaltungen zu engagieren. So ist das erfolgreiche Theater «D Goldsuecher am Napf» weit über die Kantonsgrenzen hinaus bekannt. Die Feuerwehr Opfersei hat gemäss Einschätzung des Gemeinderates den Kulturpreis 2021 der Region Luzern West mehr als verdient. Sie entzündet kulturelle, gesell­schaft­liche und soziale Feuer und damit Feuer in den Herzen der Menschen.

Schule Bewilligung Zusatzlektionen 1. und 2. Klasse

Das Zusatzfach Musik und Bewegung in der 1. und 2. Klasse der Musikschule wird in Hergiswil b. W. seit einigen Jahren in Zusammenarbeit mit der Schule im Teamteaching (Musiklehrperson und Volksschullehrperson gemeinsam) unterrichtet. Neu wäre gemäss Weisung der kantonalen Dienststelle Volksschulbildung ab kommendem Schuljahr, diese Lektionen aus dem Pool weiterer zur Verfügung stehenden Lektionen gemäss Wochenstundentafel zu belasten. Die Schülerinnen und Schüler haben keine Erhöhung der Lektionenzahl. Die kantonale Weisung, diese Musiklektion auf Kosten von Ergänzungslektionen in den Fächern wie Mathe, Deutsch oder Natur-Mensch-Gesellschaft umzusetzen, ist nach Rücksprache mit der Co-Schulleitung und der Musikschulleitung nicht zielführend, da die Schülerinnen und Schüler auf diese Grundlagen-Fächer angewiesen sind. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat diese drei zusätzlichen Lektionen zugunsten der Schule Hergiswil b. W. bewilligt.

Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen der Schule Hergiswil b. W.

Im Herbst 2020 wurde eine Umfrage zu den schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen der Schule Hergiswil b. W. an 150 Familien mit Schul- und Vorschulkindern verschickt. 62 Fragebogen wurden ausgefüllt zurückgesendet, was einer Rücklaufquote von rund 41% entspricht. Hauptsächlich Familien von Kindergarten- und Primarschulkinder haben die Umfrage ausgefüllt. Wir bedanken uns herzlich bei allen, die sich Zeit genommen haben, an der Umfrage teilzunehmen. Es zeigte sich, dass der Bedarf nach Kinderbetreuung vorhanden ist, jedoch oft im privaten Umfeld gedeckt wird. Für fast die Hälfte der teilnehmenden Familien ist der Bedarf an Tagesstrukturen in zwei bis drei Jahren unklar. Insbesondere hängt der künftige Bedarf mit der gesundheitlichen Situation der momentan Betreuenden zusammen. Auf die Frage, ob eine Betreuung der Kinder durch Betreuungsfamilien oder direkt an der Schule gewünscht wird, konnte keine klare Antwort gefunden werden. Zudem haben zusätzliche Familien angeboten, Kinder über den Mittag zu betreuen.

Zurzeit ist eine Arbeitsgruppe mit Co-Schulleitung Klaus Kleeb und Alexandra Wieser, Bildungskommissionsmitglied Sandra Stadelmann, Gemeinderat Markus Kunz, Sozialvorsteherin Monika Kurmann, Sozialvorsteherin i.R. Anna Christen und Gemeindeschreiber Matthias Kunz daran, die Verordnung und die administrativen Prozesse der schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen an die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Die Umsetzung der Tagesstrukturen in der Gemeinde Hergiswil b. W. erfolgte bisher über Betreuungsfamilien. Diese Praxis hat sich im Grundsatz bewährt und soll weitergeführt werden. Das Modell mit dem Betreuungsangebot in der Schule wird neu im Konzept berücksichtigt und bei einer allfälligen Nachfragesteigerung umgesetzt.

Erweiterungsbau Schulhaus Steinacher

Der Erweiterungsbau Schulhaus Steinacher verläuft planmässig. Die Pausenhalle wurde erstellt. Zurzeit erfolgt der Innenausbau im Erweiterungsbau. Die Umbauarbeiten des bestehenden Kindergartens und die Durchbrüche für den neuen Kindergarten und den Gruppenraum (ehemals Bibliothek im Erdgeschoss) sind weit fortgeschritten. Es wurden neue Böden und Decken erstellt und die Wände abgerieben. Auch werden diese umgebauten Räume mit neuen Schränken versehen. Aktuell läuft die Planung des Umzugs der verschiedenen Zimmer und Klassen innerhalb des Schulhauses, aber auch zwischen dem Schulhaus Steinacher und Sagenmatt. Stand heute kann der Erweiterungsbau auf Beginn des neuen Schuljahres in Betrieb genommen werden. Die Baukommission und der Gemeinderat danken allen Beteiligten und besonders der Schule für die grosse Arbeit und das Verständnis.

Verlängerung Gehweg Steinacherhalle Richtung Schulhaus – St. Johann

Das bestehende Trottoir/Gehweg soll vom Parkplatz der Steinacherhalle entlang der Turnhalle bis zum grossen Parkplatz St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter weitergeführt werden. Diese Arbeiten erfolgen in nächster Zeit im Rahmen der Umgebungsarbeiten für den Erweiterungsbau und der Gestaltung des Parkplatzes. Aus diesem Grund mussten die Bäume vor der Steinacherhalle kürzlich gefällt werden. Für den Gemeinderat ist es wichtig, dass nach Abschluss der Arbeiten wiederum eine Ersatzanpflanzung vor der Steinacherhalle erfolgt.