Gemeindeversammlung 29.08.2012

ABSTIMMUNGSERGEBNISSE

BOTSCHAFT


Traktanden

  1. Abrechnung Sonderkredit als Planungskredit für den Umbau des Gemeindehauses
  2. Abrechnung Sonderkredit für den Umbau des Gemeindehauses mit Zusatzkredit
    2.1 Bewilligung des erforderlichen Zusatzkredites
    2.2 Genehmigung der Abrechnung
  3. Wünsche und Anregungen (§ 111 Stimmrechtsgesetz)

Die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen gemäss § 22 Stimmrechtsgesetz ab dem 14. August 2012 zur Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei auf.

Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung ist, wer bis zum 24. August 2012 in der Gemeinde Hergiswil b. W. gesetzlich geregelten Wohnsitz hat und in Gemeindeangelegenheiten stimmfähig ist. Das bereinigte Stimmregister liegt während der gesetzlichen Dauer auf der Gemeindekanzlei Hergiswil b. W. auf.

Hergiswil b. W., 31. Juli 2012

GEMEINDERAT HERGISWIL B. W.