Traktanden
- Abrechnung Sonderkredit von Fr. 140’000.00 für den Gemeindebeitrag an die Sanierung der Langhubelstrasse
- Abrechnung Sonderkredit von Fr. 160’000.00 für den Gemeindebeitrag an den Neubau der Schwarzhubelstrasse
- Genehmigung der Teilrevision der Ortsplanung Hergiswil b. W.
3.1 Orientierung über den bisherigen Verlauf der Teilrevision der Ortsplanung Hergiswil b. W.
3.2 Beschlussfassung über die Teilrevision der Ortsplanung Hergiswil b. W.
(Änderung Zonenplan Siedlung/Landschaft und Ergänzung des Bau- und Zonenreglements BZR) - Wünsche und Anregungen (§ 111 Stimmrechtsgesetz)
Die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen gemäss § 22 Stimmrechtsgesetz ab dem 28. Januar 2014 zur Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei auf.
Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung ist, wer bis zum 6. Februar 2014 in der Gemeinde Hergiswil b. W. gesetzlich geregelten Wohnsitz hat und in Gemeindeangelegenheiten stimmfähig ist. Das bereinigte Stimmregister liegt während der gesetzlichen Dauer auf der Gemeindekanzlei Hergiswil b. W. auf.
Hergiswil b. W., 14. Januar 2014
GEMEINDERAT HERGISWIL B. W.