Gemeinderatsnachrichten 20.02.2020

Gemeinderatswahlen 29. März 2020

Am Sonntag, 29. März 2020, finden die Gemeinderatswahlen statt. Die Urne ist am Sonntag von 10.30 bis 11.00 Uhr im Parterre des Gemeindehauses aufgestellt. Bis zum Eingabeschluss vom 3. Februar 2020 sind bei der Gemeindekanzlei fünf Personen für die Amtsdauer 2020 – 2024 des Gemeinderates nominiert worden. Es sind dies Urs Kiener (FDP, bisher) als Gemeindepräsident, Pius Hodel (CVP, bisher) als Gemeindeammann, Monika Kurmann (CVP, neu) als Sozialvorsteherin, Renate Ambühl (SVP, bisher) und Markus Kunz (CVP, bisher) als Gemeinderäte. Die briefliche Wahlabgabe kann bis zum Schluss der

Urnenöffnung am Sonntag um 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei Postzustellungen ist zu berücksichtigen, dass die Rücksendekuverts am Freitag vor dem Wahlsonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen müssen. 

Demission Urnenbüro

Benjamin Kunz, Wissbühl 5, hat auf Ende der Amtsdauer 2016 – 2020 als Urnenbüromitglied demissioniert. Der Gemeinderat dankt dem Demissionär für die seit 2001 geleistete Arbeit im Urnenbüro recht herzlich. An der Gemeindeversammlung vom 13. Mai 2020 finden die Neuwahlen für die Amtsdauer 2020 – 2024 statt.

Demission Betriebskommission St. Johann

Rita Krummenacher-Wiprächtiger, Sonneck, hat auf Ende der Amtsdauer 2016 – 2020 als Mitglied der

Betriebskommission St. Johann demissioniert. Der Gemeinderat dankt der Demissionärin für die seit 2006 geleistete Arbeit als Mitglied der Betriebskommission St. Johann recht herzlich. Der Gemeinderat wählt die Mitglieder der weiteren Kommissionen und Funktionäre an der ersten Sitzung der neuen Legislatur am 1. September 2020.

Planungs- und Baukommission Erweiterung Schulhaus Steinacher

Der Gemeinderat hat Schulleiter Klaus Kleeb als Nachfolger von Dominik Bürki und die Lehrperson

Carmen Zihlmann als zusätzliches Mitglied in die Planungs- und Baukommission Erweiterung Schulhaus Steinacher gewählt und dankt den beiden neuen Mitgleidern für die Bereitschaft in der Planungs- und Baukommission mitzuarbeiten.

Friedhofkommission

Die Friedhofkommission hat in bisher fünf Sitzungen die Grundlagen zur künftigen Friedhofgestaltung gelegt. In Zusammenarbeit mit Erich Aeschlimann von der Tony Linder + Partner AG Friedhofplanungen Altdorf wurden verschiedene Konzepte zur Gestaltung des Friedhofes besprochen. Dabei geht es um die Anordnung der Nord- und Südseite, die künftige Gestaltung des Gemeinschaftsgrabes, die Gräberarten allgemein und das Priestergrab. Auf der Nordseite wird der Besonnung und der Begehbarkeit besonders Beachtung geschenkt.

Erfreulicher Steuerabschluss

Das Regionale Steueramt Willisau hat dem Gemeinderat die Steuerabrechnung des letzten Jahres vorgelegt. Vom ordentlichen Ertrag der Gemeindesteuern stammen 76,5 % von den Unselbständigerwerbenden und Rentnern, 20,5 % von den Selbständigerwerbenden und Landwirten sowie 3 % von den juristischen Personen. Gemäss der Steuerabrechnung beträgt der Steuerertrag 2019 der allgemeinen Gemeindesteuern inkl. Nachträge, Quellensteuer, Personalsteuern, Nach- und Strafsteuern, Sondersteuern auf Kapitalabfindungen und Ordnungsbussen rund Fr. 3’448’000.00 (Budget: 3’070’000.00). Der Steuerertrag aller Sondersteuern beläuft sich auf rund Fr. 250’000.00 (Budget Fr. 188’300.00). Gegenüber dem Budget 2019 resultiert ein Mehrertrag gemäss Zusammenstellung des Regionalen Steueramtes von Fr. 406’795.40. Mit Einberechnung aller Sondersteuern und den Quellensteuern ergibt sich sogar ein Mehrertrag gegenüber dem Budget 2019 von rund Fr. 440’000.00. Der Gemeinderat dankt dem Regionalen Steueramt Willisau für die Abschlussarbeiten und den pflichtbewussten Steuerzahlern für die fristgerechte Überweisung der Steuern.

Hohe Steuerausstände

Leider sind im Gegensatz zum erfreulichen Ertrag die Steuerausstände höher und die Zahlungsmoral einiger Steuerpflichtigen gesunken. Das Verlustrisiko dieser säumigen Steuerzahler für die Gemeinde Hergiswil b. W. ist seit 2017 von rund Fr. 78’000.00 auf rund Fr. 127’000.00 im 2019 gestiegen. Der Gemeinderat ist über diesen Anstieg sehr besorgt. Die säumigen Steuerzahler werden aufgefordert, ihre ausstehenden Steuern raschmöglichst zu bezahlen. Die Steuereinnahmen sind für die Erfüllung der immensen Gemeindeaufgaben von grosser Wichtigkeit.

Tätigkeitsbericht der Feuerwehr Hergiswil b. W. für das Jahr 2019

Zum Jahresabschluss liegt wiederum ein interessanter Tätigkeitsbericht des Feuerwehrkommandos Hergiswil b. W. vor. Die Wehr war auf verschiedenen Ebenen gefordert und leistete insgesamt 8 Einsätze. Eine sehr wichtige Voraussetzung, dass bei solchen Einsätzen auch alles klappt und erfolgreich ablaufen kann, sind eine gute Gesamtorganisation, breites Basiswissen, erfolgreiche Ausbildungskurse für Neueingeteilte, Brandschutzschulungen und gut vorbereitete Übungen. Die Erreichbarkeit der Angehörigen der Feuerwehr lag bei sehr erfreulichen 98.40 % (Vorjahr 93.80 %). Insgesamt 4 Personen konnten neu in die Wehr aufgenommen werden. Der Bestand beträgt per 1. Januar 2020 71 Personen, wovon 9 Frauen und

62 Männer. Mit rund Fr. 68’000.00 hielten sich die Sold- und Funktionsentschädigungen im Rahmen des Budgets. Es darf festgehalten werden, dass die Feuerwehr sehr gut ausgebildet und mit funktionsgerechten Anschaffungen auch gut ausgerüstet ist. Der Gemeinderat dankt der Feuerwehr unter ihrem Kommandanten Stefan Buob herzlich für die geleistete Arbeit und ist überzeugt, dass die Feuerwehr auch künftig nach dem Feuerwehrleitsatz «Gott zur Ehr – dem nächsten zur Wehr» ihre Aufgaben wahrnimmt.

Feedbackgespräch Jugendfreundliche Bergdörfer

Am 4. Februar fand das jährliche Feedbackgespräch im Rahmen des Labels Jugendfreundliche Bergdörfer zwischen einem Ausschuss des Gemeinderates bestehend aus Gemeinderätin Renate Ambühl als

Leiterin des Gesprächs, Sozialvorsteherin Anna Christen und Gemeindeschreiber Matthias Kunz, dem Schulleiter Klaus Kleeb und den beiden Vertretern der Jugendlichen, Julian Kaufmann und Philipp Mehr, statt. Dabei wurden Themen wie Schulwesen, Jobsituation, Kinderbetreuung, Mobilität und Erreichbarkeit, Wohnsituation, Freizeit oder Generationenaustausch besprochen. Schulleiter Klaus Kleeb hat ein Papier erstellt, welches aufzeigt wie das Thema «Jugendliche im Berggebiet» in der Schule thematisiert wird. Wünsche und Anregungen seitens der Jugendlichen wurden entgegengenommen. Am 28. März 2020 werden Julian Kaufmann und Philipp Mehr am Jugendforum der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete teilnehmen.

Lagerhaus

Beim Ferienlager Napf wurden in den letzten Wochen die Schlafräume unter der Turnhalle unterteilt. Bisher waren zwei grosse Schlafräume von je ca. 45 Plätzen vorhanden. Mit zwei zusätzlichen Wänden ergeben sich nun 4 Schlafräume von je 16 – 20 Schlafplätzen. Zudem wurden die Lichtanlagen angepasst und die Räume neu gestrichen. Damit wurden für künftige Lager optimalere Voraussetzungen geschaffen und die Attraktivität gesteigert. Es können Knaben/Mädchen und jüngere/ältere Kinder besser unterteilt werden. Nach einer militärischen Einheit im Januar dürfen wir vom 13. bis 15. März 2020 die Jungwacht und Blauring Kanton Luzern, vom 20. bis 22. März die Jungwacht und Blauring Schweiz und am 28./29. März den Seilziehklub Nottwil im Ferienlager Napf in Hergiswil b. W. begrüssen.

Fehler bei der Berechnung der Prämienverbilligung 2020

WAS Ausgleichskasse Luzern hat im Januar 2020 rund 35’000 Entscheide für die Prämienverbilligung 2020 erstellt. Bei der Berechnung des eigenen Prämienanteils wurde irrtümlich ein Wert von 0.0002 Prozentpunkten verwendet. Der richtige Wert liegt bei 0.00015 Prozentpunkten pro Franken des massgebenden Einkommens. Der Fehler wurde bei einer internen Systemkontrolle festgestellt. Betroffen sind rund 14’000 Fälle, welche zwischen dem 3. und 20. Januar 2020 versendet wurden. Nicht betroffen sind somit die im November 2019 erstellten Entscheide für die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen und wirtschaftlicher Sozialhilfe sowie die Verfügungen ab 21. Januar 2020. Alle Entscheide ohne Berechnung mittels Prozentpunkten sind ebenfalls korrekt. Alle Prämienverbilligungsbezügerinnen und -bezüger, welche eine fehlerhafte Verfügung erhalten haben, werden automatisch eine korrigierte Verfügung erhalten. Bei allen betroffenen Neuberechnungen kommt es zu höheren Ansprüchen oder keiner Veränderung des ausbezahlten Betrags. Es kommt zu keinen Rückforderungen. Die WAS Ausgleichskasse Luzern entschuldigt sich für dieses Versehen.

Vernehmlassung

Der Gemeinderat hat zur Vernehmlassung Massnahmenprogramm 2020-2024 zum Schutz von Naturgefahren des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes des Kantons Luzern eine Vernehmlassung abgegeben und auf die Gefahren der Enziwigger mit Zuflüssen hingewiesen. Gemeindeammann Pius Hodel konnte zudem im Rahmen der Vernehmlassung des Entwicklungsträgers Region Luzern West in einer Arbeitsgruppe mitwirken.

Der Schutz von Naturgefahren ist eine wichtige Aufgabe, die mit Blick auf den Klimawandel weiter an

Bedeutung zunimmt. Nach wie vor sind nicht alle Siedlungsgebiete im Kanton Luzern ausreichend vor Hochwasser geschützt. Da nicht alle Schutzdefizite auf einmal behoben werden können, ist eine langfristige Planung der Massnahmen unter Berücksichtigung des Risikos und in Übereinstimmung mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erforderlich. Doch berechenbar sind die Naturgefahren nicht – Abweichungen vom Massnahmenprogramm aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse müssen ausdrücklich vorbehalten bleiben. Das totalrevidierte Wasserbaugesetz vom 17. Juni 2019 (WBG) das gemäss Beschluss des Kantonsrates am 1. Januar 2020 in Kraft tritt, enthält erstmals auch Vorschriften über die Planung der Massnahmen an öffentlichen Gewässern. Nach § 11 WBG beschliesst der Kantonsrat ein Massnahmenprogramm, das aufzeigt, welche Massnahmen an öffentlichen Gewässern in der Programmperiode geplant, ausgeführt oder fortgesetzt werden sollen. Auch die Planung der Massnahmen zum Schutz vor Massenbewegungen wird ab 1. Januar 2020 im kantonalen Waldgesetz vom 1. Februar 1999 (KWaG) neu geregelt. Kantonale Massnahmen zum Schutz vor Massenbewegungen sind ebenfalls in das Massnahmenprogramm gemäss § 11 WBG aufzunehmen. Für die Planung der kommunalen Massnahmen sind die Gemeinden zuständig. Gestützt auf diese Bestimmungen wird dem Kantonsrat erstmals ein Massnahmenprogramm zum Schutz vor Naturgefahren für die Jahre 2020–2024 zum Beschluss vorgelegt. Mit dem Beschluss legt der Kantonsrat fest, welche Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren in der nächsten Programmperiode ab 2020 geplant, ausgeführt oder fortgesetzt werden sollen.

Gemeinde-Tageskarte

Planen Sie einen Ausflug? Nutzen Sie die Gemeinde-Tageskarten. Die Tageskarte ermöglicht die freie Fahrt auf allen Strecken der SBB, BLS, RhB und Postauto sowie den meisten konzessionierten Privatbahnen und vielen Schiffsbetrieben der Schweiz. Bestellungen dafür können unter www.hergiswil-lu.ch, telefonisch oder persönlich bei der Gemeindekanzlei vorgenommen werden. Wir freuen uns auf Ihre Reservation.