Gemeinderatsnachrichten 15.06.2020

Coronavirus

Es finden noch immer alle zwei Wochen Besprechungen des Gemeindeführungsstabes statt. Dabei wird jeweils eine Auslegeordnung über den Stand des Coronavirus in der Gemeinde Hergiswil b. W. gemacht.  Es kann erfreulicherweise festgestellt werden, dass mit den getroffenen Vorsichtsmassnahmen in den Schulen, auf der Gemeindeverwaltung und im St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter, die gesetzten Ziele erreicht wurden. Die Lage in Hergiswil b. W. ist weiterhin ruhig und stabil. Die Bevölkerung hält sich gut an die getroffenen Vorsichtsmassnahmen. Noch immer gilt: «Nicht nachlassen, wir wollen das Erreichte nicht aufs Spiel setzen». 

Detailliertere Informationen des Gemeindeführungsstabes finden Sie auf der Webseite www.hergiswillu.ch.

Öffentliche Vorstellung Friedhofgestaltung Samstag, 4. Juli 2020, 10.00 Uhr

Die Friedhofkommission ist seit Ende 2018 an der Friedhofgestaltung. In Zusammenarbeit mit Erich Aeschlimann von der Tony Linder + Partner AG Friedhofplanungen Altdorf wurden verschiedene Konzepte zur Gestaltung des Friedhofes geprüft. Dabei geht es wie bereits in der März-Ausgabe des Hergiswiler Läbe erwähnt, um die Anordnung der Nord- und Südseite, die künftige Gestaltung des Gemeinschaftsgrabes, die Gräberarten allgemein und das Priestergrab. Um die baulichen Anpassungen auszuführen, wurde ein Baugesuch eingereicht, welches am 19. Mai 2020 bewilligt werden konnte. Nachdem es nun die aktuelle Coronasituation wieder zulässt, wird die Friedhofkommission am Samstagvormittag,

4. Juli 2020, im Gemeindehaus die künftige Gestaltung des Friedhofs anhand der Pläne vorstellen. Die Vorstellung soll auch dazu dienen, im Dialog Fragen oder Unklarheiten mit der Bevölkerung zu besprechen.

Die Friedhofkommission lädt alle Interessierten am Samstag, 4. Juli 2020, 10.00 Uhr in den Wigeresaal des Gemeindehauses zur Vorstellung der Friedhofgestaltung ein.

Gemeindeversammlung neu am 31. August 2020

Die Rechnungs-Gemeindeversammlung, welche ursprünglich am 13. Mai 2020 terminiert war, soll nun am Montag, 31. August 2020 um 20.00 Uhr stattfinden. Wir bitten die Bevölkerung, dieses Datum vorzumerken.

Schule: Erweiterung Schulhaus Steinacher

Wie bereits in der letzten Ausgabe des Hergiswiler Läbe erwähnt, wurde für die Erweiterung des Schulhauses Steinacher eine Ideenstudie mit drei Architekturbüros durchgeführt. In der Zwischenzeit konnte die Planungs- und Baukommission die verschiedenen Ideen besprechen. Die Einladung für die Weiterbearbeitung hat die Ideenstudie erhalten, welche am meisten zur Umsetzung taugliche Ideen brachte. Nach zwei weiteren Kommissionssitzungen wurde die LBG Sursee beauftragt, das Projekt weiter auszuarbeiten. Die nun geplante Erweiterung (Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss) liegt nördlich angrenzend an das bestehende Schulhaus. Warum eine Erweiterung Richtung Norden:

  • Kompakter Bau mit wenig Landverlust
  • Schöne Südseite (gegen St. Johann) wird nicht verbaut und kein Schatten für bestehendes Schulhaus –          Spielplatz und Aussensportanlage bleiben bestehen
  • Wenig bauliche Anpassungen am bestehenden Gebäude (Bausubstanz gut und Unterricht während Bauzeit weiterhin möglich)
  • Kein zusätzliches Treppenhaus und zusätzliche Korridore nötig (Kosten)

Am bestehenden Bau wird so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig verändert. Der Brandschutz und die behindertengerechte Ausführung mit einem Lift im Schulhaus können mit der Erweiterung gelöst werden. Auch wird die Pausenhalle vergrössert. Die Kostenschätzung umfasst die Erweiterung Schulhaus mit Umbauten, die Pausenhalle und den Vorplatz mit Fahrradabstellplatz. Die Kostenschätzung Stand heute beläuft sich auf Fr. 1’950’000.00. Sollten weitere Bedürfnisse hinzukommen, müsste die Kostenschätzung neu beurteilt werden. 

Ansicht Nord-West
Ansicht Nord-Ost

Es haben inzwischen Gespräche im Gemeinderat, mit der Bildungskommission, mit der Controllingkommission, den Ortsparteien, den Nachbarn, dem Lehrerteam und der Elterngruppe stattgefunden.

Anlässlich der positiven Besprechung mit der Controllingkommission und den Ortsparteien konnte Co-

Schulleiter Klaus Kleeb die Wichtigkeit des Baus für die Schule eindrücklich aufzeigen. Anhand der Klassenprognose wird es mehr Abteilungen geben. Die Unterrichtsformen und der Arbeitsplatz Schule sind anders als früher. Es braucht mehr Schulraum für Gruppenräume, Arbeitsräume, Sitzungsräume etc. Das Projekt entspricht dem Bedürfnis der Schule und ist attraktiv für die Schule, die Lehrpersonen und die Gemeindeentwicklung. Gleichwohl ist es finanziell vertretbar. 

Das Fahrplan der baulichen Umsetzung ist sehr ambitioniert. Die Schule braucht aufgrund zusätzlicher Abteilungen ab Schuljahr 2021/22, also ab 1. August 2021, mehr Schulraum. Ab diesem Zeitpunkt sollen die Kinder der 5./6. Klassen im Schulhaus Sagenmatt unterrichtet werden, die restlichen Kinder im Schulhaus Steinacher. 

An der Gemeindeversammlung vom 31. August 2020 soll der notwendige Sonderkredit den Stimmbürgern vorgelegt werden. Weiter soll das Baugesuch im Verlauf des Sommers eingereicht werden.

Bauamt Hergiswil b. W.

Wer eine Baute oder Anlage erstellen, sie baulich oder in der Nutzung ändern will, hat dafür grundsätzlich eine Baubewilligung einzuholen. Die Baubewilligungspflicht wird in § 184 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Luzern konkretisiert. Baubewilligungsbedürftig sind ober- und unterirdische Bauten und Anlagen, so insbesondere die Erstellung neuer Bauten und Anlagen, die Änderungen an bestehenden Bauten und Anlagen einschliesslich zonen- und nichtzonenkonformer Nutzungsänderungen, die Veränderungen der Fassaden in Gestaltung oder Farbe und von Mauern und Einfriedungen über 1,50 m ab gewachsenem Terrain sowie Aufschüttungen und Abgrabungen von mehr als 1,50 m. Bewilligungspflichtig sind somit alle bau- und planungsrechtlich relevanten äusseren Veränderungen von Grundstücken. Meldepflichtig sind auch Abbrucharbeiten von Bauten und Anlagen. Wir bitten die Bauherrschaften, die gesetzlichen Bestimmungen über die Baubewilligungspflicht einzuhalten. In letzter Zeit gab es verschiedentlich Diskussionen rund um das Bauamt und die Zuständigkeiten. Ziel muss es sein, dass das Bauamt so lange wie möglich noch vor Ort in Hergiswil b. W. verbleibt. Vorbehalten bleibt immer eine Gesetzesanpassung. Dies kann mit einer intensiveren Zusammenarbeit der Gemeindeverwaltung mit unserer Baukontrollstelle Kost + Partner AG, Sursee erreicht werden. Künftig werden ausser Kleinstbauten alle Baugesuche zur Prüfung und anschliessender Baukontrolle unserer Baukontrollstelle Kost + Partner AG, Sursee zugestellt. Die Zusammenarbeit mit Kost + Partner AG hat sich in den letzten Jahren bewährt. Begründet wird dies mit der immer komplexeren rechtlichen Handhabung von Bauverfahren. Dies zeigt sich aktuell bei der Erarbeitung der Ortsplanung, wo das Bau- und Zonenreglement überarbeitet wird. Innerhalb der Bauzone gilt das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde.

Ausserhalb der Bauzone schreibt das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vor, dass alle Bauvorhaben der zuständigen kantonalen Behörde, im Kanton Luzern Dienststelle rawi, zu unterbreiten sind. Auch hat es mit der Revision des Planungs- und Baugesetzes vom 1. Januar 2018 neue Berechnungsweisen ausserhalb der Bauzone gegeben. Die Umsetzung der Wegleitung für das «Bauen ausserhalb der Bauzone», wie auch der Leitfaden für die «Gestaltung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone» sind komplex. Wir bitten die Bauherrschaften, sich frühzeitig mit ihrem Architekten/Planer abzusprechen.

Einwohnerzahl

Die Wohnbevölkerung beträgt am 15. Juni 2020 1’914 Personen, davon 1’779 Schweizer und 135 Ausländer. Gegenüber dem 31. Dezember 2019 entspricht dies einer Bevölkerungszunahme um 8 Personen.

Arbeitslose

Am 15. Juni 2020 waren 11 arbeitslose Personen gemeldet.

Vernehmlassung

Der Gemeinderat hat zur Neugestaltung Zweckverband grosse Kulturbetriebe und Weiterentwicklung regionale Kulturförderung des Bildungs- und Kulturdepartementes des Kantons Luzern eine Vernehmlassung abgegeben.

Gebäudeversicherung

Gemäss Geschäftsbericht 2019 der Gebäudeversicherung Luzern sind in der Gemeinde gesamthaft 1’120 (Vorjahr 1’119) Gebäude mit 559,1 (Vorjahr 549,7) Millionen Franken versichert. Die Prämien beliefen sich auf brutto Fr. 348’118.00. Im Jahr 2019 sind an sechs Gebäuden Feuerschäden von Fr. 10’730.00 entstanden. Ebenfalls mussten 9 (Vorjahr 64) Elementarschäden von total Fr. 12’416.00 (Vorjahr  Fr. 160’898.00) verzeichnet werden.

Faktenblatt Breitbandversorgung

Das aktualisierte Faktenblatt Breitbandversorgung der Region Luzern West mit verschiedenen Fragen/ Antworten und Adressen ist auf der Webseite www.hergiswil-lu.ch aufgeschaltet.

Jahresbericht 2019 WAS Ausgleichskasse Luzern

Im Geschäftsjahr 2019 konnte gemäss Jahresbericht die WAS Ausgleichskasse Luzern wiederum eine Fülle von Aufgaben in den ihnen übertragenen Sozialversicherungen umsetzen. In den letzten Jahren sind sowohl die abgerechneten Beiträge als auch die ausbezahlten Leistungen ständig gestiegen. Betrugen die Beiträge im Jahr 1948 noch 8,8 Millionen Franken und die Leistungen 7,4 Millionen

Franken, waren es im Jahr 2000 schon 751 Millionen Franken Beiträge bzw. knapp 1,1 Milliarden Franken Leistungen. Im Jahr 2019 sind es nun Beiträge von 1,2 Milliarden Franken und Leistungen von über 2 Milliarden Franken. Die Gründe dafür liegen in der Bevölkerungsentwicklung und die immer breitere Vielfalt der an die WAS Ausgleichskasse Luzern übertragenen Aufgaben.

Die WAS Ausgleichskasse Luzern hat für die Gemeinde Hergiswil b. W. im Jahr 2019 folgende Auszahlungen getätigt: AHV-Renten von Fr. 6’074’017.00 (Vorjahr Fr. 5’911’509.00) und IV-Renten von Fr. 1’003’650.00 (Vorjahr Fr. 1’034’854.00) an 381 Personen, Ergänzungsleistungen an 111 Personen von Fr. 1’574’121.00 (Vorjahr Fr. 1’544’026.00), Prämienverbilligungen an 1’036 Personen von Fr. 1’031’447.00 (Vorjahr Fr. 871’285.00).

Verkehrsbehinderung Käppelimatt

Gemäss Mitteilung der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur werden vom 6. bis 24. Juli an der Kantonsstrasse K40 Willisau – Hergiswil b. W. auf der Höhe Käppelimatt Belagsarbeiten ausgeführt. Es ist mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Es können Lichtsignalanlagen oder bei Bedarf Verkehrslotsen eingesetzt werden.

Leerwohnungszählung

Die Gemeinden haben die jährliche Zählung der Leerwohnungen zu Handen des Bundesamtes für Statistik BFS durchzuführen. Per Stichtag 1. Juni 2020 sind in der Gemeinde 13 Wohnungen (Vorjahr 10 Wohnungen) nicht belegt. 

Die freien Wohnungen werden nach Meldung auf www.hergiswil-lu.ch unter Wohnungsmarkt publiziert. Die Vermieter werden gebeten, vor Abschluss eines Mietvertrages dringend die üblichen Unterlagen der Mieter einzufordern (Aktueller Betreibungsregisterauszug im Original, Referenzauskünfte, etc.).

Lagerhaus

Nachdem das Lagerhaus im ersten Halbjahr 2020 coronabedingt nicht mit Lagern belegt war, können nun im Sommer unter Einhaltung der Schutzmassnahmen folgende zwei Lager im Ferienlager Napf durchgeführt werden. 

4. bis 17. Juli Stöcklilager Zuchwil (waren bereits 2018 in Hergiswil b. W.)

23. bis 25. Juli Kinderkirche Olten

Bereits jetzt heissen wir die meist jungen Gäste im Kräuterdorf willkommen.