Gemeinderatsnachrichten 29.10.2020

Coronavirus

Im Kanton Luzern steigt die Zahl der Personen, die sich mit Covid-19 infizieren, stark an. Um die Verbreitung des Virus einzudämmen, hat der Regierungsrat eine erweiterte Maskentragpflicht beschlossen. Sie betrifft den Publikumsbereich von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und gilt ab Samstag, 17. Oktober 2020. Nach den massiv in die Höhe geschnellten Infektionszahlen greift auch der Bundesrat durch und hat die schweizweit geltenden Corona-Massnahmen verschärft. Informationen erhalten Sie unter www.lu.ch/coronavirus.

Was bedeutet dies für Hergiswil b. W. (Stand Druck Hergiswiler Läbe. Änderungen vorbehalten)?

Öffentliche Räumlichkeiten und Gebäude

Seit Samstag, 17. Oktober 2020 gilt im Kanton Luzern in den öffentlich zugänglichen Räumen eine Maskentragpflicht. Die Bevölkerung wird gebeten in den öffentlichen Gebäuden eine Maske zu tragen. 

Gemeindeverwaltung

Wir bedienen Sie nach wie vor an den Schaltern der Gemeindeverwaltung hinter unserer Glasscheibe. Sie erreichen die Gemeindeverwaltung jedoch auch per Telefon 041 979 80 80 oder E-Mail gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch. Gerne können Sie diese Kanäle nutzen und so unnötige Kontakte vermeiden.

Schule

Das kantonale Bildungs- und Kulturdepartement hat Stand 17. Oktober 2020 entschieden, die Schutzmassnahmen, die seit Beginn des Schuljahres gelten, auf allen Stufen unverändert weiterzuführen. Weitere Informationen und das aktuelle Schutzkonzept erhalten Sie auf der Webseite der Schule Hergiswil b. W. (www.schule-hergiswil-lu.ch).

St. Johann

Die Informationen betreffend Schutzkonzept im St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter, wie Besucheranzahl, Besucherdauer usw. sind auf der Webseite der Gemeinde aufgeführt. 

Verschiebung Jungbürgerfeier

Die auf 6. November 2020 geplante Jungbürgerfeier für den Jahrgang 2002 wird aufgrund des Coronavirus verschoben. Eine ehrenvolle Jungbürgerfeier wäre mit den vorhandenen Einschränkungen wie Social Distancing, Contact Tracing und Ausschliessung von Risikogruppen nicht möglich. Sobald es die Lage zulässt, wird die Jungbürgerfeier in würdigem Rahmen nachgeholt.

Herzlichen Dank für die Einhaltung der Massnahmen und Ihre Mithilfe zur Eindämmung der Coronapandemie.

Budget 2021 mit Aufwandüberschuss

Der Gemeinderat unterbreitet den Einwohnern die finanzpolitischen Planungs- und Steuerungsinstrumente für das Jahr 2021 zum dritten Mal nach den Vorgaben des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG). Der Gemeinderat arbeitet mit fünf Aufgabenbereichen. Bei der Budgetierung für das Jahr 2021 wurde für jeden dieser fünf Bereiche wiederum ein Globalbudget mit Leistungsauftrag erstellt. Der Steuerfuss wird wie bisher auf 2.10 Einheiten belassen. Das Budget 2021 schliesst mit  einem Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung von Fr. 325’517.96 und Investitionsausgaben von  Fr. 2’128’930.00 sowie gleichbleibendem Steuerfuss von 2.10 Einheiten ab. 

Erfolgsrechnung

Wegen des höheren Ressourcenpotenzials unserer Gemeinde durch höhere Steuerkraft erhält die Gemeinde im Jahr 2021 Fr. 54’236.00 weniger Ressourcenausgleich. Die Steuereinnahmen wurden basierend auf der Jahresrechnung 2019 und den aktuellen Steuerzahlen des Regionalen Steueramtes Willisau im Jahr 2021 rund Fr. 300’000.00 höher budgetiert als im Jahr 2020. Auch wurden die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie dabei bereits berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass sich die finanziellen Auswirkungen für Hergiswil b. W. in Grenzen halten werden.

Die grösste negative Abweichung betrifft die Bildung. In diesem Bereich wird gegenüber dem Budget 2020 im Jahr 2021 mit einem höheren Globalbudget von rund Fr. 330’000.00 gerechnet. Gemäss Entscheid des Regierungsrates entstehen höhere Lohnkosten, da alle Lehrpersonen wieder eine Lektion pro Woche weniger unterrichten. Zudem verläuft die vom Regierungsrat beschlossene Lohnrunde nicht linear. Dies führt bei einzelnen Lehrpersonen zu einem höheren Anstieg, was einen weiteren Anstieg der Gesamtlohnsumme der Lehrpersonen bedeutet. Kindergartenlehrpersonen werden neu gleich eingestuft wie Lehrpersonen der Primarstufe. Die zusätzliche Klasse ab dem Schuljahr 2020/2021 ist bei den Lohnzahlen ebenfalls berücksichtigt. Die Umsetzung der Schulstruktur auf das Schuljahr 2020/2021 bedingt gewisse stufengerechte Investitionen. Zudem fallen im Schulhaus Steinacher und Schulhaus Sagenmatt verschiedene Unterhaltsanpassungsarbeiten an. 

Im Bereich Gesundheit und Soziales wird die Ergänzungsleistungs-Taxgrenze für in Alters- oder Pflegeheimen lebende Personen mit einer Verordnungsänderung rückwirkend auf den 1. Januar 2020 auf  Fr. 179.00 angehoben. Um die Mehrkosten unter den Gemeinden gerechter zu verteilen, wird die ProKopf-Finanzierung nur bis zu einer Taxgrenze von Fr. 165.00 gelten. Diese Anhebung bedeutet für die Gemeinde Mehrkosten.

Die Feuerwehr soll mit neuen Helmen ausgerüstet werden. Dafür sind rund Fr. 30’000.00 budgetiert. Damit genügend Feuerlöschwasser vorhanden ist, sollen in den nächsten Jahren örtlich sinnvolle Feuerlöschbehälter geschaffen werden. Mit der Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz werden die Einnahmen der Gemeinde aus der Feuerwehrersatzabgabe erhöht. 

Investitionsrechnung

Neben den Investitionen in die diversen Strassenprojekte, beim St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter, der ARA-Leitung Höll-Sagenmatt und der Friedhoferneuerung betreffen die grössten Investitionen die Erweiterung des Schulhauses Steinacher. An der Gemeindeversammlung vom 31. August 2020 wurde der Sonderkredit von Fr. 1’950’000.00 für die Erweiterung Schulhaus Steinacher und somit die Ausgabebewilligung einstimmig genehmigt. Beim Schulhaus Steinacher soll zudem der Spiel- und Sportplatz erweitert werden. Auf dem Dach des Schulhauses ist eine Photovoltaikanlage geplant. Im Schulhaus Sagenmatt erfolgen diverse Anpassungsarbeiten. Weiter soll die Bühnenbeleuchtung der Steinacherhalle erneuert werden. Die Beleuchtung stammt grösstenteils noch vom Neubau 1990. Auch für den Hallenboden ist ein Budgetposten von Fr. 50’000.00 vorgesehen.

Finanzielle Herausforderung für die Zukunft

Die finanzielle Situation ist aufgrund des budgetierten Mehraufwandes und des Aufgaben- und Finanzplanes 2021 – 2024 weiterhin angespannt. Aufgrund von hohen Investitionen steigt die Nettoverschuldung im Jahr 2021 auf Fr. 1’701.00 pro Einwohner. Das zweifache kantonale Mittel beträgt Fr. 1’066.00. Die Nettoverschuldung ist zwingend im Auge zu behalten. Im Vergleich der Steuerkraft mit anderen Gemeinden und aufgrund der Topographie im Berggebiet ist auch künftig ein sorgfältiger Umgang mit den Finanzen notwendig. Der Steuerfuss ist seit dem Jahr 2009 konstant auf 2.20 Einheiten. Mit der Annahme der AFR18 wurde ein Steuerfussabtausch realisiert und der Gemeindesteuerfuss wurde 2020 gesetzlich auf 2.10 Einheiten festgelegt. Dieser soll auch im 2021 auf 2.10 Einheiten bleiben. Mit HRM2 wurde die Rechnungslegung auf eine völlig neue Basis gestellt. Zusammen mit der Umverteilung vieler Aufgaben im Rahmen der AFR18 bleibt die Budgetierung eine grosse Aufgabe, da die Auswirkungen erst mit dem Rechnungsabschluss 2020 erkennbar sind.

Das Budget 2021 wurde auch intensiv mit der Controllingkommission besprochen. Der Gemeinderat steht weiterhin vor der Herausforderung, den Finanzhaushalt auch künftig sicherzustellen. Dazu braucht er die Unterstützung und das Verständnis der Bevölkerung.

Volksabstimmung 29. November 2020

Am Sonntag, 29. November 2020 findet die eidgenössische Abstimmung über die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» und die Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» sowie die kantonale Verfassungsinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» und die Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» mit Gegenentwurf des Kantonsrates statt. Die Urne ist am Sonntag von 10.30 bis 11.00 Uhr im Parterre des Gemeindehauses aufgestellt. Die briefliche Stimmabgabe kann bis zum Schluss der Urnenöffnung am Sonntag um 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei Postzustellungen ist zu berücksichtigen, dass die Rücksendekuverts am Freitag vor dem Wahlsonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen müssen. 

Urnenbüro: Ungültige Stimmen

An den Abstimmungssonntagen kann die briefliche Stimmabgabe jeweils bis zum Schluss der Urnenöffnung in Hergiswil b. W. am Sonntag um 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Das Urnenbüro ist am Abstimmungssonntag zudem von 10.30 bis 11.00 Uhr im Parterre des Gemeindehauses geöffnet. Leider kommt es immer wieder vor, dass Stimmcouverts nach dem offiziellen Eingabeschluss um 11.00 Uhr in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Gestützt auf die rechtlichen Grundlagen können die zu spät eingegangenen Couverts vom Urnenbüro leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Demission Bildungskommission

Andreas Bucher, Schmidtenweid, hat auf Ende Schuljahr 2020/2021, also per 31. Juli 2021 als Mitglied der Bildungskommission demissioniert. Der Gemeinderat dankt Andreas Bucher für die seit 2010 geleistete Arbeit in der Schulpflege, bzw. später Bildungskommission recht herzlich. 

Bachverbauung /Einsatz Zivilschutz

Im Bereich Lugental bis Schlangenacher haben die Umwetter diesen Sommer Schäden an der Enziwigger angerichtet. Die zuständige Dienststelle vif hat ein Projekt erstellt und die Verbauungsarbeiten werden nach Möglichkeit noch in diesem Jahr ausgeführt. Im Rahmen einer Einsatzwoche der Zivilschutzorganisation Napf (ZSO) in Hergiswil b. W. wurden vom 5. bis 9. Oktober 2020 diverse Vorbereitungs- und Räumungsarbeiten entlang der Enziwigger ausgeführt. Der Gemeinderat dankt den Dienstpflichtigen für den geleisteten Einsatz.

Geisslechlöpfe

Im November und Dezember wird die jahrzehntelange Tradition des Geisslechlöpfen auch in Hergiswil b. W. wieder Einzug halten. Dieser Volksbrauch gehört zu Hergiswil b. W. Um Reklamationen möglichst zu vermeiden, bitten wir die «Chlöpfer», die Mittagsruhe von 12.00 bis 13.00 Uhr einzuhalten. 

Handhabung Taxito Point Hergiswil b. W.

Wie bereits erwähnt, wurde nach diversen Besprechungen der Montage des Taxito Point an der Hauptstrasse Dorfstrasse 46 Richtung Kreuzstiegen/Luthern zugestimmt. 

Wie funktioniert Taxito

Per SMS wird an den Taxito-Punkten der gewünschte Zielort eingegeben. Auf einer solarbetriebenen Anzeigetafel erscheint der Zielort und für zusätzliche Aufmerksamkeit blinkt ein oranges Lichtsignal.

Jeder vorbeifahrende Automobilist kann den Fahrgast nun an den gewünschten Ort mitnehmen. Der Passagier schickt vor dem Einsteigen die Autonummer an Taxito, womit Fahrer, Fahrgast und gefahrene Strecke bekannt sind, was der Sicherheit beider Parteien dient. Taxito belastet für die Fahrt Fr. 2.90 auf der Handy-Rechnung. 

Sammeleinsprache Natelantenne Oberlehn

Gegen das Baugesuch Neubau einer Mobilfunkanlage auf Grundstück Nr. 793, Oberlehn, Bauherrschaft Swisscom Schweiz AG, Kriens ist eine Sammeleinsprache eingegangen. Diese wurde von Gesetzes wegen an die Swisscom als Bauherrin zur Stellungnahme zugestellt. Da sich die Antenne ausserhalb der Bauzone befindet, braucht es eine kantonale Bewilligung. Aus diesem Grund erfolgt die Koordination mit der Dienststelle rawi. Da die Antenne an der Gemeindegrenze Hergiswil b. W. / Menznau geplant ist, erfolgen diesbezüglich auch Gespräche mit dem Gemeinderat Menznau.