Im Sinn von § 21 Absatz 1 lit. a des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern wird bekannt gegeben, dass der Regierungsrat des Kantons Luzern mit Entscheid vom 2. Februar 2024, Protokoll Nr. 123, die an der Gemeindeversammlung vom 10. Mai 2023 beschlossene Teilrevision Ortsplanung Gewässerräume ausserhalb Bauzone bestehend aus Teilzonenplan Gewässerraum, Teilzonenplan Gewässerraum, Ausschnitt Änziwigger und Ergänzung Bau- und Zonenreglement mit Anordnungen genehmigt hat.
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